1. Mai: Bedeutung und Herkunft vom „Tag der Arbeit” und „Tanz in den Mai” – was wird gefeiert? – Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Am 1. Mai ist der Tag der Arbeit. Doch der gesetzliche Feiertag ist nicht das einzige was den 1. Mai zu einem besonderen Datum im Jahr macht. © Quelle: pixabay Am 1. Mai ist „Tag der Arbeit” in Deutschland.
- Doch warum eigentlich? Welche Bedeutung hat der Feiertag, wo liegt sein Ursprung und handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag? Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Der 1.
- Mai hat viele Facetten.
- Als „Tag der Arbeit” ist es in erster Linie ein Feiertag, an dem an die Rechte der Arbeiter erinnert wird.
Auf der einen Seite finden Protestveranstaltungen und Demonstrationen statt, bei denen es teilweise zu Unruhen und Randalen kommt. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Auf der anderen Seite werden Partys zum „Tanz in den Mai” veranstaltet, Maibäume aufgestellt, Maifeuer entfacht und vielerorts ein Maikönig gewählt.
Wie nennt man den Tag der Arbeit noch?
Erster Mai – Wikipedia Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter aufgeführt. Demonstration zum 1. Mai bei einer Kieler Werft (2013) Aufstellung zur Mai-Demonstration in Hamburg (2007) Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder auch als Maifeiertag bezeichnet.
Was wäre der Tag der Arbeit ohne Arbeitgeber?
„Was wäre der Tag der Arbeit ohne Arbeitgeber?” – Die Antwort ist einfach: Ohne Unternehmen gibt es keine Arbeit, ohne Arbeit keinen Wohlstand. Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer sind die, die
Wer muss am Tag der Arbeit arbeiten?
Was besagt das Arbeitsrecht zur Feiertagsregelung? – Arbeitszeitgesetz: In der Gastronomie gilt für Feiertage eine Ausnahme. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wie der Name schon vermuten lässt, alles rund um das Thema, Neben der täglichen Höchstarbeitszeit sowie den Pausen- und Ruhezeiten widmet sich das Regelwerk außerdem der Sonn- und Feiertagsarbeit,
- Ob es erlaubt ist, an einem Feiertag zu arbeiten, verrät § 9 Absatz 1 ArbZG,
- Dort heißt es: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.” Wie so oft im Arbeitsrecht gibt es jedoch auch an dieser Stelle diverse Ausnahmen,
- Das Arbeitszeitgesetz lockert die Feiertagsregelung aus § 9 beispielsweise für Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen nachgehen.
Gemäß § 10 ArbZG dürfen Mitarbeiter der folgenden Institutionen auch an einem Feiertag arbeiten:
Presse und NachrichtenagenturenVerkehrsbetriebeGastronomie, Hotellerie, Freizeitveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)WetterdiensteEntsorgungsbetriebeFeuerwehr, Not- und RettungsdiensteAktionen von Vereinen, Kirchen und ParteienKrankenhäuser und Einrichtungen zur Betreuung, Behandlung und Pflege von PersonenPolizei, Bundeswehr, Zoll und JustizvollzugErholungseinrichtungen und Fremdenverkehr
Darüber hinaus darf der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn es sich um einen Betrieb mit handelt. Von Bedeutung ist hierbei jedoch, dass eine Ruhezeit von 24 Stunden eingehalten wird. Bei Berufskraftfahrern ist es gestattet, den Beginn der Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorzuverlegen.
Warum geht man am 1. Mai wandern?
Diese Bräuche gibt’s in Deutschland zum 1. Mai noch –
💃 Eine lange Tradition hat etwa der Tanz in den Mai. Sein Ursprung liegt in der Walpurgisnacht (30. April) im Mittelalter, in der angeblich Hexen ihr Unwesen trieben. Der Tanz ums Lagerfeuer sollte die bösen Geister verbannen und den Frühling begrüßen. Das Tanzen ist bis heute geblieben, wenn auch eher auf Festen und Partys. 🚶 Weiter im Norden Deutschlands ziehen hauptsächlich viele mit Bollerwagen zur Mai-Wanderung los. Eigentlich sollen die Spazierausflüge Naturverbundenheit ausdrücken. Meist geht’s jedoch eher ums Gruppengefühl und viel Alkohol. 🍹 Traditionell wird mancherorts auch noch mit der Mai-Bowle angestoßen. Ein Misch-Getränk, bei dem Weißwein und Sekt mit frischem Waldmeister gemixt wird – der übrigens auch Maikraut genannt wird. 👸 In einigen Gemeinden wird am 1. Mai auch noch ein Maikönig oder eine Maikönigin gekürt. Dem mittelalterlichen Brauch nach bleiben die gewählten Regenten für ein Jahr im Amt.
Wer erfand den 1. Mai?
Am 1. Mai wird in Deutschland der “Tag der Arbeit” als gesetzlicher Feiertag begangen. Im Jahr 1890 als “Kampftag der Arbeiterbewegung” begründet, wird am 1. Mai bis heute international Protest zum Ausdruck gebracht. Im Mittelpunkt stehen dabei traditionell der Kampf um familienfreundliche Arbeitszeiten sowie angemessene Löhne und Gehälter. Die Sozialistische Internationale hatte den 1. Mai 1890 zum Kampftag der Arbeiterbewegung ausgerufen und die ersten Maidemonstrationen veranstaltet. Sie nahm damit Bezug auf das Blutbad am Chicagoer Haymarket Square am 1. Mai 1886 und den Kampf um den Achtstundentag in den USA. In Deutschland war zu dieser Zeit noch das Sozialistengesetz in Kraft, das sozialistische Organisationen, Druckschriften und politische Versammlungen verbot. Die auch nach Beendigung des Sozialistengesetzes im September 1890 bestehenden Versammlungsverbote umging man durch den “gemeinsamen Ausflug in benachbarte Gartenlokale”, berichtete der spätere sozialdemokratische Reichstagspräsident Paul Löbe, der als 15-jähriger Lehrling 1890 seinen 1. Mai erlebte. Da keine Fahnen mitgeführt werden durften, galt die rote Nelke im Knopfloch als Erkennungszeichen. Vielfach wurden auch nur am Abend Maifeiern veranstaltet, um Sanktionen zu entgehen. Die Zahl der Teilnehmer schwankte in der Kaiserzeit zwischen wenigen Hundert in kleineren Ortschaften bis zu fast 100.000 in Großstädten. Wenn es hart auf hart kam, wie in Hamburg 1890, und die Unternehmer mit Aussperrungen und Entlassungen reagierten, waren die Gewerkschaften und die Sozialdemokraten gezwungen, den Arbeitern mit Überbrückungsgeldern und der Schaffung von Unterstützungsfonds entgegen zu kommen. Generell zeichneten sich die Maiveranstaltungen in Deutschland aber durch ihren Festcharakter und die deutliche Zurückhaltung, was Arbeitsniederlegungen anging, aus: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) als Mitveranstalter fürchtete, durch allzu radikale Aktionen die wachsende Anerkennung im liberalen Lager aufs Spiel zu setzen. War der “Kampftag der Arbeiterbewegung” mit zunehmender Aufrüstung in der Kaiserzeit auch ein Protest gegen Militarismus und Krieg, so spaltete der Erste Weltkrieg die Arbeiterschaft: Traten SPD und Gewerkschaften für einen Burgfrieden ein und plädierten dafür, die Maifeiern zugunsten der Kriegsproduktion auszusetzen, so setzte sich insbesondere der Spartakusbund an die Spitze der illegalen Maidemonstrationen der Jahre 1916 bis 1918, auf der man eine rasche Beendigung des Krieges forderte. Der Achtstundentag, eine der wichtigsten Forderungen der Mai-Demonstrationen, war bereits unmittelbar nach Kriegsende im November 1918 gesetzlich festgeschrieben worden. Am 15. April 1919 beschloss die Weimarer Nationalversammlung auch, den 1. Mai 1919 als gesetzlichen Feiertag zu begehen. Da DNVP, DVP und Teile des Zentrums die Einführung des “Tages der Arbeit” als gesetzlichen Feiertag grundsätzlich ablehnten, die USPD hingegen zusätzlich einen Revolutionstag am 9. November einforderte, blieb es bei diesem einen 1. Mai 1919. Erst unter dem NS-Regime wurde der 1. Mai 1933 schließlich als “Tag der nationalen Arbeit” zum gesetzlichen Feiertag ausgerufen – das nationalsozialistische Propagandaspektakel hatte aber nichts mehr gemein mit dem “Kampftag der Arbeiterbewegung” von ehedem. Der Alliierte Kontrollrat bestätigte den 1. Mai 1946 als Feiertag. Die 1945 bis 1947 neu gegründeten deutschen Länder nahmen den Maifeiertag mit unterschiedlichen Bezeichnungen in ihre Verfassungen auf. Von der Frühzeit der Bundesrepublik bis in die späten 1960er Jahre hinein wurden die Maiveranstaltungen in den Großstädten von Massenkundgebungen auf öffentlichen Plätzen beherrscht. Daneben fanden auch Demonstrationszüge sowie Feiern in Festhallen statt. Wichtigster Veranstalter in der Bundesrepublik waren die Gewerkschaften. Die größte Mai-Demonstration Deutschlands fand unter dem Eindruck des Kalten Krieges in West-Berlin statt: Am 1. Mai 1960 folgten 750.000 Teilnehmer dem Aufruf des Regierenden Bürgermeisters Willy Brandt zu einer Freiheitskundgebung auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude an der Grenze zu Ost-Berlin. Nur zwei Kilometer entfernt fand auf dem Marx-Engels-Platz die jährliche Mai-Parade der DDR unter dem Motto “1. Mai 1960 – der Sozialismus siegt” statt. Neben sämtlichen Waffengattungen der NVA zogen über 250.000 Menschen an der Ehrentribüne der Staats- und Parteiführung vorbei. Als “Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus” war der Maifeiertag in der DDR verankert. Die jährlich stattfindenden Mai-Paraden waren staatlich organisiert und eine Pflichtveranstaltung für Betriebe und Schulen. In Hamburg beteiligten sich 1958 und 1962 jeweils rund 120.000 Menschen, in München fand die größte Einzelkundgebung zum 1. Mai im Jahr 1951 mit 80.000 Teilnehmern statt. Seit den 1980er Jahren veröffentlichte der Deutsche Gewerkschaftsbund die Zahl der Teilnehmer und Veranstaltungen bevorzugt für die gesamte Bundesrepublik und erreichte 1986 mit fast 1 Million Arbeitnehmern, die sich bundesweit an den Maikundgebungen beteiligten, einen letzten Höhepunkt. Generell aber verlagerte sich der Schwerpunkt der Maiveranstaltungen: Es spiegelten sich Themen der außerparlamentarischen Opposition, der Studentenbewegung und der nachfolgenden neuen sozialen Bewegungen. Am 1. Mai 1987 stand West-Berlin erneut im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit: In überwiegend nächtlichen Aktionen randalierten in Berlin-Kreuzberg autonome Gruppen und begründeten eine Tradition, die sich bis heute fortsetzt. Das Bild des 1. Mai ist seitdem geprägt von brennenden Autos, Barrikaden, zerstörten Schaufensterscheiben und geplünderten Geschäften auf der einen Seite und dem Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Tränengas auf der anderen. Die überwiegende Mehrheit der Menschen aber zieht es heute in Deutschland am 1. Mai eher ins Grüne.Was bedeutet Arbeit heute?
4. Fazit – Arbeit stellt in unserer heutigen Gesellschaft einen bedeutenden Grundbaustein zur Existenzsicherung des einzelnen und der gesamten Gesellschaft dar. Das Individuum definiert sich und seinen sozialen Status durch seine Tätigkeit. Häufig haben Partner, Familie und Freunde die gleiche soziale Position und Bildung.
- Durch den hohen Spezialisierungsgrad der Industrien und Dienstleistungen produziert der ein- zelne nicht für seinen Grundbedarf, er ist darauf angewiesen notwendige Produkte zu kaufen.
- Dadurch entsteht unsere heutige Wirtschaft auf der Basis von Angebot und Nachfrage.
- Aber nicht nur die Wirtschaft ist auf diesen Zyklus angewiesen.
Auch der Staat kann das Zu- sammenleben nur koordinieren und organisieren, indem er Steuern erhebt. Einen erheblichen Beitrag ist die Lohnsteuer. Der Staat finanziert unter anderen die sozialen Auffangnetze durch die Einnahmen mit. Weniger Lohnempfänger gegenüber einen steigenden Zahl von Erwerbs- losen gefährden dieses System.1 http://www.dctb.de/fun00_5b.htm, 5.1.2001; Gross, S.133 2 Hoffmann, Markus Facharbeit des Leistungskurs Wirtschafts- und Rechtslehre, Thema:Arbeitslosigkeit,S.14 aus: http://www.hausarbeiten.de, 5.1.01 3 Marilyn Machlowitz 4 Gross, S.100; http://www.grin.de/start2.cgi/grin_data/tips.php3?id=433, 5.1.2001 5 http://www.dctb.de/fun00_5b.htm, 5.1.2001; Gross, S.133 Hoffmann, Markus Facharbeit des Leistungskurs Wirtschafts- und Rechts-lehre,Thema:Arbeitslosigkeit,S.14 aus: http://www.hausarbeiten.de, 5.1.01 Marilyn Machlowitz Gross, S.100; http://www.grin.de/start2.cgi/grin_data/tips.php3?id=433, 5.1.2001 http://www.mailer.uni-marburg.de/~naeser/arbeitssucht.htm, 5.1.2001 Gross, S.111 f 6 http://www.nzz.ch/2000/11/08/ma/page-article6vk8b.html, 5.1.2001; Gross.S.112 7 http://www.grin.de/start2.cgi/grin_data/tips.php3?id=433, 5.1.2001 8 Schach, S.5, Oppolzer, S.158 Wacker, S.31 9 Nach Andersen / Lange, S.74 f.; Kirchler, S.47 10 nach Samuelson / Nordhaus, S.334; Resetka, S.31; Schatz, S.63 11 Schatz, S.57 12 Schatz, S.57 14 Fisch, S.168 f.
Wird der Tag der Arbeit nachgeholt?
2022 fallen mit dem 1. Mai und dem 25. Dezember gleich zwei Feiertage auf einen Sonntag.
Warum macht man am 1. Mai Streiche?
Die Polizei warnt vor Maistreichen in der Freinacht – In der Nacht auf den 1. Mai wird, besonders im südlichen Raum Deutschlands, die Freinacht gefeiert. Dabei ziehen zahlreiche Kinder und Jugendliche durch die Straßen und erlauben sich Streiche. Doch immer mehr alkoholisierte junge Menschen sehen die Nacht als Freifahrtsschein für Straftaten.
Was passiert wenn man zu viele minusstunden hat?
Wie viele Minusstunden sind zulässig? – Eine pauschale gesetzliche Regelung, wie viele Minusstunden erlaubt sind, gibt es nicht. Entscheidend ist, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Gibt es darin keine entsprechenden Vorgaben, sind Minusstunden streng genommen gar nicht möglich.
- Dann verstoßen Sie schlichtweg gegen Ihre vertraglichen Pflichten, wenn Sie weniger als die vereinbarte Wochenarbeitszeit ableisten.
- Dafür kann eine Abmahnung oder eine Gehaltskürzung erfolgen.
- Arbeitgeber können die Zahl der zulässigen Minusstunden vorübergehend erhöhen, um ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Das kann unter anderem dann helfen, wenn Sie Ihre Kinder für einen längeren Zeitraum zu Hause betreuen müssen, weil Kitas oder Schulen geschlossen sind. Sprechen Sie Ihren Chef oder die Personalabteilung auf diese Möglichkeit an, wenn Sie mit den erlaubten Minusstunden nicht auskommen.
Wird Sonntag doppelt bezahlt?
Sonntagszuschlag: Gibt das Gesetz Zuschläge am Sonntag vor? Ein Sonntagszuschlag kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Gehälter bzw. Löhne können durch unterschiedliche Regelungen beeinflusst werden. Im klassischen Fall erhalten Angestellte am Monatsende einen vereinbarten Festbetrag, Nicht selten kommen jedoch auch Sonderzahlungen dazu.
Das ist beispielsweise bei Nachtarbeit in vielen Berufen der Fall. Gerade in Bezug auf Sonn- und Feiertagsarbeit kommen deshalb nicht selten Fragen auf. Der vorliegende Ratgeber dreht sich komplett um Arbeit am siebenten Tag der Woche und den Anspruch auf Sonntagszuschlag. Hier erfahren Sie, wann ein Zuschlag für Sonntagsarbeit gezahlt werden muss und welche Rolle der Gesetzgeber dabei spielt.
Nicht zuletzt bieten wir Ihnen generelle arbeitsrechtliche Informationen zur Sonntagsarbeit. Ist der Sonntagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben? Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag gibt es nicht. Das Gleiche gilt für, Wer hat Anspruch auf einen Sonntagszuschlag? Ist die Zahlung von einem Sonntagszuschlag in Ihrem, einem für Sie geltenden oder einer festgehalten, muss der Arbeitgeber Ihnen diesen auch zahlen.
Wird der freie Tag bezahlt?
Laut Gesetz ist vorgesehen: Fällt Arbeit durch einen gesetzlichen Feiertag aus, darf das keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Arbeitgeber müssen also an diesen Tagen das Gehalt zahlen, das ihre Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten ( § 2 Abs.1 EFZG ). Die Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit auch tatsächlich ausfällt.
Wird man an Feiertagen doppelt bezahlt?
II. Regelungen für Mitarbeiter, die nicht unter den Geltungsbereich der AVR Anlagen 30 bis 33 fallen 1. Vergütung: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Für die Arbeit an Feiertagen (00:00 Uhr – 24:00 Uhr) ist ausnahmslos je Stunde der Zeitzuschlag in Höhe von 35% der Stundenvergütung (AVR Anl.6a § 2) zu zahlen. Fällt der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag, erhöht sich der Zeitzuschlag auf 50 % der Stundenvergütung. Die Stundenvergütungen werden je Vergütungsgruppe in der Anlage 3 und in der Anlage 3a zu den AVR nach folgender Formel ermittelt: Regelvergütung Stufe 4 – durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348 Eine Abgeltung dieses Feiertagszuschlages durch zusätzlichen Freizeitausgleich ist nicht möglich.
Beispiel 1: Berechnung Zeitzuschlag Vergütungsgruppe 4a, 5 Stunden Feiertagsarbeit: 5 x ((2.923,61 EUR : 169,572 Std/Monat) x 35%)= 30,15 EUR Beispiel 2: Vergütungsgruppe 4a, 5 Stunden Feiertagsarbeit (der gesetzliche Feiertag fällt auf einen Sonntag): 5 x ((2.923,61 EUR : 169,572 Std/Monat) x 50%)= 43,10 EUR Für die geleistete dienstplanmäßige bzw.
betriebsübliche Arbeitszeit sollen die Mitarbeiter eine entsprechende Freizeit an einem Werktag innerhalb eines Zeitraums von 13 Wochen unter Fortzahlung der Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen erhalten, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Kann diese Freizeit nicht erteilt werden, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Arbeitsstunde den Zeitzuschlag nach § 1 Abs.1 Satz 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa der Anlage 6a zu den AVR. Beispiel 3: Vergütungsgruppe 4a, 5 Stunden nicht ausgeglichene Feiertagsarbeit: 5 x (2.923,61 EUR : 169,572 Std/Monat) = 86,20 EUR (einschließlich der Zeitzuschläge aus Beispiel 1 insgesamt 116,35 EUR) Liegt die Arbeitszeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr oder zwischen 20:00 und 24:00 Uhr, ist zusätzlich der Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen.
- Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
- Wichtig: Dies bedeutet, dass auch die Zuschläge für ausgefallene Feiertagsarbeit zu vergüten sind! Nach § 3 Abs 1, § 4 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt dies ebenso, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist.Wird der Mitarbeiter durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung an einem Feiertag verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, gelten die die dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzten Stunden als geleistet.
Die Arbeitsvertragsparteien können den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für Arbeitsleistungen für Tage, an denen die Arbeit wegen eines Feiertags ausfällt oder an denen der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, nicht ausschließen.
Hinweis: Die AVR sind kein Tarifvertrag, sondern der Bezug wird einzelvertraglich vereinbart und die AVR haben die Qualität von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AVR können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Die Regelungen zum Krankheitslohnaufschlag gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt XII Abs (b) i.V.m. AVR Anlage 14 § 2 können daher bei ausgefallener Feiertagsarbeit nicht greifen, da ausschließlich durch Tarifvertrag eine von § 4 Absätze 1, 1a und 3 EntgFG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann. Nur im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden. |
Nichtdienstplanmäßige Arbeit: Feiertagsarbeit, die sich nicht unmittelbar an eine betriebsübliche bzw. dienstplanmäßige tägliche Arbeitszeit anschließt, wird für die Vergütungsberechnung mit mindestens drei Arbeitsstunden angesetzt (einmalige Stundengarantie).2.
- Freizeitausgleich: Für die geleistete dienstplanmäßige bzw.
- Betriebsübliche Arbeitszeit an einem Feiertag sollen die Mitarbeiter eine entsprechende Freizeit an einem Werktag innerhalb eines Zeitraums von 13 Wochen unter Fortzahlung der Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen erhalten, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Die Bestimmungen des § 1 der Anlage 5 zu den AVR gelten ausdrücklich: durch die geleistete Feiertagsarbeit darf u.a. sich nicht die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit verändern; das heißt, daß innerhalb des Ausgleichszeitraumes die an einem Feiertag zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden durch Freizeit auszugleichen sind.
Die Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Umsetzung erfolgt dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Abbau eines vorhandenen Freizeitguthabens an Tagen, die die Betriebspartner oder die Arbeitsvertragsparteien vereinbart haben, von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, befreit.
Der Freizeitausgleich erfolgt somit durch Reduzierung der Sollarbeitszeit (vgl. BAG Urteil vom 11.2.2009, 5 AZR 341/08). Ein Feiertag führt weder bei Vollzeit- noch bei Teilzeitbeschäftigung zu einer Verminderung der Wochenarbeitszeit. Die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 / 39,0 / 40,0 Stunden bzw.
die dienstvertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung bleibt in vollem Umfang bestehen. Weder das Arbeitszeitgesetz noch die AVR sehen eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit für Wochen vor, in denen Feiertage beinhaltet sind. Bei der Dienstplangestaltung sind daher im Soll-Dienstplan die Feiertage nicht zu berücksichtigen, d.h.
es ist so zu planen, als ob der Feiertag ein gewöhnlicher Arbeitstag wäre.