Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (BA, bis 2004 Bundesanstalt für Arbeit) ist eine 1952 neu eingerichtete, selbstverwaltete Bundesoberbehörde, die arbeitsmarktpolitische Leistungen verwaltet und erbringt. Ihr Vorläufer war die 1927 geschaffene Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
- Die BA ist mit etwa 95.000 Beschäftigten (Stand 2018; Bundesagentur für Arbeit 2019) die größte Behörde des Bundes.
- An ihrer Spitze steht ein dreiköpfiger Vorstand, der von der Bundesregierung auf Vorschlag des Verwaltungsrates benannt und vom Bundespräsidenten ernannt wird.
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
Die Zentrale der BA in Nürnberg steuert Arbeitsmarktprogramme, Finanzen und Personalentwicklung und führt die 10 Regionaldirektionen, welche die Strategie der BA bundesweit umsetzen. Die Regionaldirektionen wiederrum leiten die 156 Agenturen für Arbeit auf lokaler Ebene, die mit ihren etwa 600 Niederlassungen die Aufgaben der BA vor Ort umsetzen.
Dazu kommen 303 Jobcenter sowie rund 100 Familienkassen. Seit ihrer Errichtung in der Weimarer Republik ist die Arbeitsverwaltung eine selbstverwaltete Institution. Zentrales Organ der Selbstverwaltung ist der 21köpfige Verwaltungsrat, der die Grundlinien der Politik der BA bestimmt und den Vorstand überwacht und berät.
Der Verwaltungsrat und die Selbstverwaltungsgremien auf regionaler und lokaler Ebene, die Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen und der Agenturen für Arbeit, setzen sich drittelparitätisch aus VertreterInnen der ArbeitgeberInnen, der ArbeitnehmerInnen und der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder und Kommunen) zusammen.
- Durch dieses Berufungssystem unterscheidet sich die Selbstverwaltung der BA von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland, deren Selbstverwaltung in Sozialwahlen bestimmt wird.
- Zudem ist die körperschaftliche Autonomie der BA geringer und im historischen Verlauf abnehmend.
- So kann der Bund seit der 1993 in Kraft getretenen 10.
AFG-Novelle den Haushalt der BA, welcher größtenteils aus Beiträgen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zur Arbeitslosenversicherung finanziert und aus dem Bundeshaushalt bezuschusst wird, auch gegen die Selbstverwaltung durchsetzen (Klenk 2012).
Die Aufgaben der BA sind größtenteils durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) bestimmt. Hierzu zählt, erstens, die Verwaltung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung („passive Arbeitsmarktpolitik”), also der Anspruchsvoraussetzungen und der Höhe von Entgeltersatzleistungen, insbesondere infolge von Arbeitslosigkeit.
Auf den Ausgleich für Einkommensausfälle entfallen in Jahren mit mittlerer oder hoher Arbeitslosigkeit bis zu zwei Drittel der Ausgaben der BA. Rund ein Drittel der Ausgaben entfällt auf das zweite Tätigkeitsfeld der BA, die „aktive Arbeitsmarktpolitik” durch vorbeugende oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen wie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Rehabilitation und Berufsbildung.
- Mit dem Arbeitsförderungsgesetz von 1969 wurde die BA als Trägerin der Arbeitsförderungsmaßnahmen in die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung eingebunden.
- Fortbildung und Umschulung wurden zu Beginn der siebziger Jahre zu ihrem gewichtigsten Tätigkeitsgebiet (Oschmiansky und Ebach 2012).
Eine dritte Aufgabe der BA ist die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Zu diesem Zweck wurde 1967 das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg als Forschungseinrichtung der BA gegründet. Ohne Selbstverwaltung handelt die BA, wenn sie, viertens, Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durchführt, etwa als Familienkasse das Kindergeld auszahlt.
- Zu einer umfassenden Reform der BA kam es als Folge des sogenannten „Vermittlungsskandals” 2002, als der Bundesrechnungshof die Manipulation der Statistiken der BA aufdeckte; die Arbeitsämter hatten nur 30 Prozent ihrer Vermittlungserfolge korrekt verbucht.
- Die Vorschläge der zur Reform der BA eingesetzten „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit” unter Vorsitz von Peter Hartz („Hartz-Kommission”) wurden im dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz III”) weitgehend umgesetzt (Oschmiansky 2004).
Zum einen kam es zu einer kompletten Neuorganisation der Bundes anstalt als Bundes agentur für Arbeit nach dem Leitbild des New Public Managements, der Orientierung öffentlicher Verwaltungen an der Effizienz privatwirtschaftlicher Strukturen. Der organisatorische Aufbau der BA wurde vereinfacht, die bisherigen internen, hierarchisch-bürokratischen Strukturen durch aktivierende Steuerungsinstrumente wie Controlling und Zielvereinbarungen ersetzt, und die Selbstverwaltung geschwächt.
- Zum anderen wurde die Ausgabenstruktur der BA grundlegend verschoben.
- Entlang eines aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Leitbildes stellt nicht mehr die Arbeitsförderung, sondern die Arbeitsvermittlung die Hauptaufgabe der BA dar.
- Fortbildungsmaßnahmen wurden reduziert und der Vermittlungstätigkeit nachgeordnet, welche durch die Erhöhung der Anzahl der FallmanagerInnen (ehemals: BetreuerInnen) optimiert werden sollte.
Während zuvor ein(e) BetreuerIn für durchschnittlich 800 Arbeitsuchende und Arbeitslose zuständig war, soll nun ein(e) FallmanagerIn 75 KundInnen betreuen (in der Realität sind es jedoch bis zu 150). Vor allem das erste Hartz-Gesetz erhöhte zudem mit der Verschärfung der Kriterien für zumutbare Arbeit und der Flexibilisierung der Sperrzeiten, welche gezieltere Sanktionen ermöglichte, den Ermessenspielraum der Verwaltung gegenüber den Arbeitslosen (Rüb 2004).
Dennoch kommt es in der BA weiterhin zu Effektivitätsmängeln und Versuchen, die Zielerreichung der Vermittlung zu beschönigen, etwa durch die Konzentration auf leicht zu vermittelnde Arbeitslose. Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.8., aktual.
Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Florian Spohr : Bundesagentur für Arbeit
Was macht ein Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit?
Arbeiten in Vermittlung & Beratung Die Vermittlung und Beratung bietet Ihnen viele verschiedene Einsatzfelder. Die Aufgaben sind stets dienstleistungsorientiert, gleichzeitig übernehmen Sie mit einem Job bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) auch soziale Verantwortung.
Erfahren Sie mehr über die Arbeit im öffentlichen Dienst bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei der BA als größte moderne Dienstleisterin am Arbeitsmarkt erwarten sie vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben: Sie beraten Menschen, die sich beruflich verändern möchten ebenso wie Arbeitssuchende beziehungsweise Arbeitslose.
Helfen Sie uns dabei, Menschen weiterzubringen und übernehmen Sie eine gesamtgesellschaftlich relevante Aufgabe, Egal, ob Sie Unternehmen oder einzelne Personen betreuen: Unterstützen Sie unsere Teams in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern bei Orientierung, Beratung, Förderung und Vermittlung.
- Beide Tätigkeiten, Beratung und Vermittlung, stellen zwei wesentliche, aber unterschiedliche Dienstleistungen der BA dar, die wir hier vorstellen möchten.
- Als Arbeitsvermittlerin oder Arbeitsvermittler sind Sie für die Vermittlung und Integration von arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen verantwortlich.Sie betreuen Ihren eigenen Kundenstamm und beraten Ihre Kundinnen und Kunden persönlich, telefonisch oder auch per Video beispielsweise über berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten,
Sie unterstützen Kundinnen und Kunden, die arbeitslos geworden sind oder sich beruflich verändern wollen. Dabei bringen wir unsere Arbeitsmarktperspektive ein und vermitteln, wenn nötig, mit Ihrer Unterstützung auch die nötige Zuversicht. Kurz gesagt: Sie beraten Kundinnen und Kunden kompetent auf dem Weg in eine aussichtsreiche berufliche Zukunft.
Unser Kompass für die Begleitung ist der individuelle UnterstützungsbedarfDie Beratung bleibt persönlich, auf Augenhöhe und aus Perspektive der Kundinnen und KundenDie Prozesse und Entscheidungen sind unseren Kundinnen und Kunden transparent
Haben Sie Interesse an der Zusammenarbeit mit Unternehmen, dann kommen Sie als Arbeitsvermittlerin oder Arbeitsvermittler für Arbeitgeberkunden in unser Team. Unser Arbeitgeber-Service unterstützt Arbeitgeber rund um das Thema Personal, Hier vermitteln wir beispielsweise geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte und unterstützen bei Bedarf auch finanziell in den Bereichen Einstellung oder Qualifizierung. Möchten Sie bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung unterstützen? Dann helfen Sie als Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft mit dem Schwerpunkt Reha Menschen dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben zu können. Zusammen mit Ihren Kundinnen und Kunden ermitteln Sie genau, welche Vorkenntnisse, Stärken und Fähigkeiten diese individuell haben und in welchen Punkten sie dringend Unterstützung benötigen.
Darauf aufbauend identifizieren Sie Ziele und begleitende Maßnahmen, um Ihren Kundinnen und Kunden eine dauerhafte Chance auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Darüber hinaus beraten Sie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen.
Bei der Beratung zur Integration in Arbeit von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, sowie von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sind Empathie und kreative Lösungswege gefragt. Eine Entwicklungsmöglichkeit kann die Berufsberatung für Sie darstellen.
In der Berufsberatung klären Sie Fragen zur Berufswahl oder Weiterbildungsangeboten, Als erfahrene Beraterin beziehungsweise erfahrener Berater informieren Sie ebenso zu den Fördermöglichkeiten bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit. Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist es, gemeinsam mit der Kundin bzw.
dem Kunden ein berufliches Ziel zu erarbeiten – und umzusetzen. Egal ob Sie junge Menschen unterstützen, den Einstieg ins Erwerbsleben zu finden, oder Kundinnen und Kunden bei der beruflichen (Neu-) Orientierung beziehungsweise beim (Wieder-) Einstieg in die Arbeitswelt.
Antje ist Mutter und arbeitet beim Telefonservice der BA. Im Video erzählt sie, wie ihr Arbeitsalltag aussieht und wie sich ihre Arbeit und Privatleben kombinieren lassen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns wichtig. Deswegen kümmern wir uns gerne um Sie. Wir wissen auch: Es ist nicht immer ganz einfach Alltag und Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Darum unterstützen wir Sie dabei. Ob Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder Programme für den Wiedereinstieg – unsere Angebote unterstützen Sie, Job und Lebenssituation aufeinander abzustimmen. Wir fördern Inklusion, schätzen Diversität und Chancengleichheit.
Bei uns haben alle Beschäftigten die gleichen Chancen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote für Sie als Mitarbeitende: Flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeiten von Zuhause, Personalentwicklung, Tarifvertrag und Ihr Weg zu uns – das Bewerbungsverfahren.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen neben interessanten Jobs auch attraktive Rahmenbedingungen. Informieren Sie sich über unsere Regelungen für Urlaub, Gehalt und Arbeitszeiten. Alle Angebote finden Sie auf unserem Stellenportal – werfen Sie einen Blick hinein und bewerben Sie sich gleich online Bitte bewerben Sie sich nur auf eine Stellenausschreibung, : Arbeiten in Vermittlung & Beratung
Ist man dazu verpflichtet sich arbeitslos zu melden?
Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsver hältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Wer bezahlt den Arbeitsvermittler?
Wie läuft eine private Arbeitsvermittlung ab? –
Vermittlungsagentur suchen und auswählen: Die Landschaft der privaten Arbeitsvermittler ist vielfältig. Einige von ihnen decken vielfältige Berufsfelder ab, andere sind auf bestimmte Branche fokussiert sind. Einen Einstieg in die Recherche kann der Webkatalog privater Arbeitsvermittler bieten. Finanzierung klären: Prinzipiell kann jeder den Service privater Arbeitsvermittler nutzen und selbst bezahlen, sofern die Agentur dies anbietet. Wer diese Kosten sparen möchte, braucht einen so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter ausstellen können. ALG I-Empfänger, die noch nicht sechs Wochen arbeitslos waren, sowie ALG II-Empfänger können den AVGS beantragen – und zwar schon dann, wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, weil sie etwa eine Kündigung erhalten haben. Empfänger von Arbeitslosengeld I haben sogar einen Rechtsanspruch darauf, wenn ihnen Arbeitslosengeld zusteht und sie während der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren. Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach! Bewerbungsverfahren durchlaufen: Bewerber schicken zunächst eine klassische Bewerbung an die Vermittlungsagentur und werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Vermittler wählen dann aus, welche Kandidaten sie in ihren Pool aufnehmen.
Empfehlenswert ist, dass Sie in diesem Prozess und auch später die Beratung und das Feedback der Mitarbeiter an sich heranlassen. Gute Arbeitsvermittler kennen die Branche und wissen, welcher Weg für Sie realistisch ist und wie Sie ihn am besten angehen.
Was zahlt Arbeitsamt bei Arbeitslosigkeit?
Arbeitslosengeld I – Antrag, Voraussetzungen, Höhe Stiftung Warentest Arbeitsagentur. Einmal müssen Antragsteller auf jeden Fall persönlich dorthin. Ihr Arbeitslosengeld können sie aber auch online beantragen. © picture alliance / Sportpressefoto M.i.S.
Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen. Arbeitslosengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstützung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach Verlust des Jobs ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Arbeitslosengeld 1 beantragen Arbeitslose bei der, Krankengeld. Erkrankt ein Bezieher von Arbeitslosengeld 1, erhält er in den ersten sechs Wochen weiterhin Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit. Ist er weiterhin krankgeschrieben, bekommt er von seiner Krankenkasse in Höhe seines Arbeitslosengeldes 1.
Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstützung verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Arbeitssuchende in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Dafür leistet sie über die Sicherung des Lebensunterhalts hinaus etwa Zuschüsse für oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind – zum Beispiel Arbeitskleidung.
Mitwirkungspflichten. Bezieher von Arbeitslosengeld 1 haben Mitwirkungspflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen. Weitere Hilfen. Betroffene können weitere Hilfen bekommen, beispielsweise, Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können außerdem neben dem einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat erhalten.
- Ob ihr Antrag Erfolg hat, können sie,
- Der Kinderzuschlag kann auf den von zu Hause online beantragt werden.
- Überschuldung.
- Häufen sich durch den Einkommensverlust aufgrund der Arbeitslosigkeit unbezahlte Rechnungen, können Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten, aus der sie scheinbar nur schwer wieder herausfinden.
Welche Möglichkeiten es gibt, steht in unserem Special, Bürgergeld. Sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht erfüllt, bekommen Erwerbslose in der Regel, Bürgergeld beantragen Betroffene beim, Das Arbeitslosengeld 1 wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert und geht dem meist voraus.
Ob und wie lange jemand Arbeitslosengeld 1 beziehen kann, hängt meist davon ab, ob und wie lange er in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, wie etwa auch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel vom Bruttolohn abgezogen.
Diese Abgaben finden sie auf ihrer monatlichen Gehaltsbescheinigung. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Berechtigte waren in den letzten 30 Monaten, bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden (Anwartschaftszeit). Zum 1. Januar 2023 änderten sich die Regelungen für überwiegend kurz befristet Beschäftigte. Für sie reichen nun bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus. Sie haben sich bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Sie sind ohne Anstellung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche). Sie suchen eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Arbeitsagentur zusammen.
Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung können weitere Zeiten für den Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden, zum Beispiel:
Berechtigte waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit. Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr). Sie haben Krankengeld erhalten.
Aber auch in diesen Fällen müssen Anspruchsberechtigte innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung auf eine Dauer von mindestens zwölf Monaten Versicherungszeit kommen. Wer häufig befristet beschäftigt war, für den gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit: In diesem Fall genügen mindestens sechs Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren. Um die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu erfahren, können Sie unseren Rechner benutzen. Die Berechnungsgrundlage ist Ihr durchschnittlicher Bruttolohn in den letzten zwölf Monaten. Davon zieht die Agentur für Arbeit die gewöhnlich anfallenden Abzüge heraus und errechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Nettoentgelt.
In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent dieses Nettoentgelts. Haben Sie Kinder, erhöht sich Ihr Arbeitslosengeld auf 67 Prozent. Da sich das Arbeitslosengeld auch am Nettoeinkommen orientiert, hat Ihre Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Betrags, der an Sie ausgezahlt wird.
- Am höchsten ist das Nettoentgelt bei Verheirateten, wenn sie die Steuerklasse 3 (III) haben, am niedrigsten in der Steuerklasse 5 (V).
- Tipp: Wechseln Sie rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse, sofern Sie frühzeitig von einer anstehenden Arbeitslosigkeit erfahren.
- Die bessere Steuerklasse 3 oder auch 4 (IV) sollte bereits im Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt.
Einen späteren Wechsel akzeptiert die Arbeitsagentur nur, wenn die neuen Steuerklassen für ein Paar sinnvoll sind. Grundsätzlich müssen Sie sich spätestens drei Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Ist Ihnen das nicht möglich, etwa weil Sie weniger als drei Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung davon erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur melden. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperre von einer Woche und damit eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. Sie können sich persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit (diese finden Sie mithilfe der auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit), telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder online arbeitssuchend melden.
Möchten Sie sich online arbeitssuchend melden, müssen Sie sich erst einmal, Sobald Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist, müssen Sie sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das machen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Dienststelle.
Mitbringen müssen Sie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, Ihren Sozialversicherungsausweis und das Kündigungsschreiben beziehungsweise bei befristetem Job Ihren Arbeitsvertrag und Ihren Lebenslauf. Das Antragsformular können Sie online ausfüllen (dafür müssen Sie registriert sein, siehe oben) oder sich in Ihrer Agentur vor Ort holen.
Das hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren. Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, bekommen Sie sechs Monate Arbeitslosengeld ab dem Tag der persönlichen Meldung der Arbeitslosigkeit.
Haben Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, bekommen Sie 12 Monate Arbeitslosengeld. Nur wer über 50 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn er in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.
Werden Sie krank, müssen Sie das Ihrer Agentur umgehend melden. Hat die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird dann auch nicht nachträglich ausgezahlt.
- Die Gründe für Sperrzeiten führt (SGB III) auf.
- Der bekannteste Grund ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer.
- Wer sein Arbeitsverhältnis selbst aufgibt, obwohl er noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, muss mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.
- Ann der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Arbeitsaufgabe nennen, zum Beispiel weil sein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt oder der Arbeitnehmer einen Verwandten pflegen muss, kann die Sperrzeit entfallen.
Gegen die Verhängung einer Sperrzeit kann ein arbeitsloser Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch einen Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen – am besten postalisch per Einschreiben. Bleibt es trotz Widerspruch bei der Sperrzeit, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Arbeitslosigkeit mindert den gesetzlichen Rentenanspruch. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 ist die Einbuße allerdings noch vergleichsweise gering. Die Arbeitsagentur überweist für den Arbeitslosen Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des Bruttoeinkommens, aus dem sich sein Arbeitslosengeld 1 berechnet.
Lange Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld 2 kann den gesetzlichen Rentenanspruch empfindlich verringern, so dass Betroffene möglicherweise sogar später eine beziehen.
03.01.2023 – Das neue Bürgergeld hat Hartz 4 abgelöst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
21.06.2022 – Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps für Anwaltssuche und Steuererklärung.
01.01.2023 – Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
Passend aus unserem Shop : Arbeitslosengeld I – Antrag, Voraussetzungen, Höhe Stiftung Warentest
Wer ist zuständig für Arbeitslose?
Arbeitslosengeld I ist eine gesetzliche Versicherungsleistung aus einer verpflichtenden Sozialversicherung. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 % des letzten Nettoverdienstes, beziehungsweise 67 %, wenn Kinder berücksichtigt werden können.
Was macht ein Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit?
Private Arbeitsvermittler /innen betreuen ihre Kunden z.T. über die erfolgreiche Bewerbung hinaus, um die Chancen auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu verbessern. Arbeitsvermittler /innen unterstützen zudem Arbeitgeber bei der Personalauswahl, indem sie für offene Stellen geeignete Bewerber auswählen und vorschlagen.