Jobcenter Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand.
Was versteht man unter Bundesagentur für Arbeit?
Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (BA, bis 2004 Bundesanstalt für Arbeit) ist eine 1952 neu eingerichtete, selbstverwaltete Bundesoberbehörde, die arbeitsmarktpolitische Leistungen verwaltet und erbringt. Ihr Vorläufer war die 1927 geschaffene Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
- Die BA ist mit etwa 95.000 Beschäftigten (Stand 2018; Bundesagentur für Arbeit 2019) die größte Behörde des Bundes.
- An ihrer Spitze steht ein dreiköpfiger Vorstand, der von der Bundesregierung auf Vorschlag des Verwaltungsrates benannt und vom Bundespräsidenten ernannt wird.
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
Die Zentrale der BA in Nürnberg steuert Arbeitsmarktprogramme, Finanzen und Personalentwicklung und führt die 10 Regionaldirektionen, welche die Strategie der BA bundesweit umsetzen. Die Regionaldirektionen wiederrum leiten die 156 Agenturen für Arbeit auf lokaler Ebene, die mit ihren etwa 600 Niederlassungen die Aufgaben der BA vor Ort umsetzen.
- Dazu kommen 303 Jobcenter sowie rund 100 Familienkassen.
- Seit ihrer Errichtung in der Weimarer Republik ist die Arbeitsverwaltung eine selbstverwaltete Institution.
- Zentrales Organ der Selbstverwaltung ist der 21köpfige Verwaltungsrat, der die Grundlinien der Politik der BA bestimmt und den Vorstand überwacht und berät.
Der Verwaltungsrat und die Selbstverwaltungsgremien auf regionaler und lokaler Ebene, die Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen und der Agenturen für Arbeit, setzen sich drittelparitätisch aus VertreterInnen der ArbeitgeberInnen, der ArbeitnehmerInnen und der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder und Kommunen) zusammen.
- Durch dieses Berufungssystem unterscheidet sich die Selbstverwaltung der BA von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland, deren Selbstverwaltung in Sozialwahlen bestimmt wird.
- Zudem ist die körperschaftliche Autonomie der BA geringer und im historischen Verlauf abnehmend.
- So kann der Bund seit der 1993 in Kraft getretenen 10.
AFG-Novelle den Haushalt der BA, welcher größtenteils aus Beiträgen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zur Arbeitslosenversicherung finanziert und aus dem Bundeshaushalt bezuschusst wird, auch gegen die Selbstverwaltung durchsetzen (Klenk 2012).
Die Aufgaben der BA sind größtenteils durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) bestimmt. Hierzu zählt, erstens, die Verwaltung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung („passive Arbeitsmarktpolitik”), also der Anspruchsvoraussetzungen und der Höhe von Entgeltersatzleistungen, insbesondere infolge von Arbeitslosigkeit.
Auf den Ausgleich für Einkommensausfälle entfallen in Jahren mit mittlerer oder hoher Arbeitslosigkeit bis zu zwei Drittel der Ausgaben der BA. Rund ein Drittel der Ausgaben entfällt auf das zweite Tätigkeitsfeld der BA, die „aktive Arbeitsmarktpolitik” durch vorbeugende oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen wie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Rehabilitation und Berufsbildung.
Mit dem Arbeitsförderungsgesetz von 1969 wurde die BA als Trägerin der Arbeitsförderungsmaßnahmen in die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung eingebunden. Fortbildung und Umschulung wurden zu Beginn der siebziger Jahre zu ihrem gewichtigsten Tätigkeitsgebiet (Oschmiansky und Ebach 2012).
Eine dritte Aufgabe der BA ist die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Zu diesem Zweck wurde 1967 das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg als Forschungseinrichtung der BA gegründet. Ohne Selbstverwaltung handelt die BA, wenn sie, viertens, Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durchführt, etwa als Familienkasse das Kindergeld auszahlt.
Zu einer umfassenden Reform der BA kam es als Folge des sogenannten „Vermittlungsskandals” 2002, als der Bundesrechnungshof die Manipulation der Statistiken der BA aufdeckte; die Arbeitsämter hatten nur 30 Prozent ihrer Vermittlungserfolge korrekt verbucht. Die Vorschläge der zur Reform der BA eingesetzten „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit” unter Vorsitz von Peter Hartz („Hartz-Kommission”) wurden im dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz III”) weitgehend umgesetzt (Oschmiansky 2004).
Zum einen kam es zu einer kompletten Neuorganisation der Bundes anstalt als Bundes agentur für Arbeit nach dem Leitbild des New Public Managements, der Orientierung öffentlicher Verwaltungen an der Effizienz privatwirtschaftlicher Strukturen. Der organisatorische Aufbau der BA wurde vereinfacht, die bisherigen internen, hierarchisch-bürokratischen Strukturen durch aktivierende Steuerungsinstrumente wie Controlling und Zielvereinbarungen ersetzt, und die Selbstverwaltung geschwächt.
- Zum anderen wurde die Ausgabenstruktur der BA grundlegend verschoben.
- Entlang eines aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Leitbildes stellt nicht mehr die Arbeitsförderung, sondern die Arbeitsvermittlung die Hauptaufgabe der BA dar.
- Fortbildungsmaßnahmen wurden reduziert und der Vermittlungstätigkeit nachgeordnet, welche durch die Erhöhung der Anzahl der FallmanagerInnen (ehemals: BetreuerInnen) optimiert werden sollte.
Während zuvor ein(e) BetreuerIn für durchschnittlich 800 Arbeitsuchende und Arbeitslose zuständig war, soll nun ein(e) FallmanagerIn 75 KundInnen betreuen (in der Realität sind es jedoch bis zu 150). Vor allem das erste Hartz-Gesetz erhöhte zudem mit der Verschärfung der Kriterien für zumutbare Arbeit und der Flexibilisierung der Sperrzeiten, welche gezieltere Sanktionen ermöglichte, den Ermessenspielraum der Verwaltung gegenüber den Arbeitslosen (Rüb 2004).
- Dennoch kommt es in der BA weiterhin zu Effektivitätsmängeln und Versuchen, die Zielerreichung der Vermittlung zu beschönigen, etwa durch die Konzentration auf leicht zu vermittelnde Arbeitslose.
- Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.8., aktual.
Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Florian Spohr : Bundesagentur für Arbeit
Was sind Leistungen der Bundesagentur für Arbeit?
2. Aufgaben – Die Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Hauptaufgaben der Agenturen sind im Wesentlichen die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung, die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Transferkurzarbeitergeld), Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Eignungsfeststellung, Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Gründungszuschuss für Existenzgründer, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Lohnkostenzuschuss), die Förderung der Berufsausbildung (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Einstiegsqualifizierung, ) und z.B.
die Durchführung von beruflichen Reha-Maßnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld), nicht aber für die Kosten der Unterkunft sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B.
Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich. Dies gilt nur, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) erfolgen.
Ist Arbeitsamt und Bundesagentur für Arbeit das gleiche?
Welche Aufgabe hat die Arbeitsagentur? Das ehemalige Arbeitsamt heißt heute offiziell Bundesagentur für Arbeit und wird oft als Arbeitsagentur bezeichnet. Die Arbeitsagentur erfüllt für Bürger und Unternehmen umfassende Aufgaben rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Arbeitslosengeld?
Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II ist am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst worden.
Für was ist das Jobcenter zuständig?
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung – Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, wird nicht nur bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt, sondern vorrangig darin gefördert, eigenverantwortlich seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu überwinden.
Ein langfristiger Leistungsbezug soll so vermieden werden. Der Grundsatz lautet: Fördern und Fordern. Diese Aufgabe wird aktuell in 406 Jobcentern übernommen. Davon arbeiten 302 Jobcenter als gemeinsame Einrichtung ( gE ) und 104 Jobcenter als zugelassene kommunale Träger ( zkT ). Die Aufgabe der Jobcenter ist, die Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, eigenverantwortlich ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Das bedeutet, sie gewähren Leistungen nach dem SGB II und sind für die Arbeitsvermittlung zuständig. Gemeinsam fördern die 406 Jobcenter in Deutschland rund 4,0 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Stand: März 2019). Trotz dieser hohen Zahl an Leistungsberechtigten verzeichnen die Jobcenter über Jahre hinweg Erfolge in der Eingliederung: Seit 2007 sinkt die Zahl der Leistungsberechtigten und jedes Jahr gelingt es, deutlich mehr als eine Million Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in Selbstständigkeit zu vermitteln.
Jeden Monat wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter in Hinblick auf drei verschiedene Ziele gemessen: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Um die Leistungsfähigkeit der Jobcenter hinsichtlich dieser Ziele miteinander vergleichen zu können, wurden mehrere Kennzahlen definiert.
Gesetzliche Grundlage für den Vergleich ist § 48a SGB II, Der Kennzahlen-Vergleich, der auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert, wird jeden Monat auf www.sgb2.info veröffentlicht. Hier steht Ihnen auch ein Tool zur Verfügung, das sowohl einen schnellen Überblick über die Leistungsfähigkeit einzelner als auch einen detaillierten Vergleich mehrerer Jobcenter miteinander ermöglicht.
Wie hieß das Jobcenter früher?
Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung – 303 der 408 Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte). Das ist der gesetzliche Regelfall. Bis 2010 hieß ein Jobcenter „ARGE” (Arbeitsgemeinschaft SGB II).
Die Bundesagentur für Arbeit ist in einer gemeinsamen Einrichtung sachlich für die Bundesmittel, wie Gelder zur Vermittlung in Arbeit und Regelleistung, zuständig. Die Kommunen sind für die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zuständig sowie für die Bereitstellung der kommunalen Eingliederungsleistungen (u.a.
Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung). Die meisten Beschäftigten in den Jobcentern sind formal entweder Beschäftigte der Agentur für Arbeit oder einer Kommune, die zur dortigen Arbeit abgeordnet werden. Im Rahmen der Amtshilfe werden vereinzelt Mitarbeiter der ehemaligen Staatsbetriebe Post, Telekom und Bahn eingesetzt.
Wie heißen die Leistungen vom Jobcenter?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie auch mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.
- Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint.
- Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
- Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aus Steuermitteln finanziert.
Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können (Bedarf). Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.
Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, und Pflegeversicherung übernommen oder ein Zuschuss zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt. Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt.
Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
erwerbsfähig sindim Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter sind,Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind.
Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Um Bürgergeld zu erhalten müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Die Formulare und Ausfüllhinweise dafür finden Sie im Download-Center,
Auf der Internetseite www.jobcenter.digital finden Sie weitere Informationen zu den finanziellen Leistungen Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, aber auch zu den Themen Arbeitsuche, Familie, Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildung. Unter www.jobcenter.digital finden Sie dazu u.a.
folgende weitere Informationen: Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sozialversicherung Der Bescheid Einkommensfreibeträge Freibeträge für Vermögen und Altersvorsorge
Was weiß das Jobcenter über mich?
FAQ: Hartz-4-Kontrolle – Kann das Jobcenter eine Kontrolle anordnen? Ja. Das Jobcenter kann eine Kontrolle anordnen, um zu überprüfen, ob der Leistungsempfänger den Hartz-4-Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. Was wird kontrolliert? Beispielsweise kann das Jobcenter kontrollieren lassen, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn diese im Antrag nicht als solche angegeben wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Sozialhilfe?
Fragen & Antworten – Ist Sozialhilfe und Bürgergeld das gleiche? Nein. Bürgergels (ehemals Hartz 4) ist Grundsicherung für Erwerbsfähige, Sozialhilfe für Menschen, die nicht arbeiten können. Wer bekommt Sozialhilfe und wieviel? Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld sind in der Regel gleich hoch.
Kann das Arbeitsamt mir helfen?
Vermittlungsbudget: Zuschüsse für Bewerbungskosten – Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit zum Beispiel mit Zuschüssen oder der Übernahme von Kosten bei der Stellensuche unterstützen. Zu diesen Fördermöglichkeiten zählt zum Beispiel die Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche.
Für was ist das Jobcenter zuständig?
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung – Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, wird nicht nur bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt, sondern vorrangig darin gefördert, eigenverantwortlich seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu überwinden.
Ein langfristiger Leistungsbezug soll so vermieden werden. Der Grundsatz lautet: Fördern und Fordern. Diese Aufgabe wird aktuell in 406 Jobcentern übernommen. Davon arbeiten 302 Jobcenter als gemeinsame Einrichtung ( gE ) und 104 Jobcenter als zugelassene kommunale Träger ( zkT ). Die Aufgabe der Jobcenter ist, die Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, eigenverantwortlich ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Das bedeutet, sie gewähren Leistungen nach dem SGB II und sind für die Arbeitsvermittlung zuständig. Gemeinsam fördern die 406 Jobcenter in Deutschland rund 4,0 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Stand: März 2019). Trotz dieser hohen Zahl an Leistungsberechtigten verzeichnen die Jobcenter über Jahre hinweg Erfolge in der Eingliederung: Seit 2007 sinkt die Zahl der Leistungsberechtigten und jedes Jahr gelingt es, deutlich mehr als eine Million Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in Selbstständigkeit zu vermitteln.
- Jeden Monat wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter in Hinblick auf drei verschiedene Ziele gemessen: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
- Um die Leistungsfähigkeit der Jobcenter hinsichtlich dieser Ziele miteinander vergleichen zu können, wurden mehrere Kennzahlen definiert.
Gesetzliche Grundlage für den Vergleich ist § 48a SGB II, Der Kennzahlen-Vergleich, der auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert, wird jeden Monat auf www.sgb2.info veröffentlicht. Hier steht Ihnen auch ein Tool zur Verfügung, das sowohl einen schnellen Überblick über die Leistungsfähigkeit einzelner als auch einen detaillierten Vergleich mehrerer Jobcenter miteinander ermöglicht.
Was ist der Unterschied zwischen ALG 1 und 2?
Nach einer Kündigung gibt es meistens Arbeitslosengeld (Alg I). Danach gibt es in der Regel Alg II. Bei Familien nennt sich das Alg II Sozialgeld. Wenn man sehr wenig Alg I bekommt, kann es ergänzendes Alg II geben. Sozialhilfe gibt es nur für Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Urz und vereinfacht gesagt: Nach einer Kündigung bekommt man in der Regel einige Monate lang Arbeitslosengeld (Alg I). Danach gibt es meistens Alg II. Bei Familien nennt sich das Alg II Sozialgeld. Wenn man nur sehr wenig Alg I bekommt gibt es eventuell ergänzendes Alg II. Sozialhilfe gibt es nur noch für Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Im Einzelnen sieht es folgendermaßen aus: Bei Arbeitslosigkeit haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (auch Alg I genannt), eventuell auch auf Arbeitslosengeld II (Alg II). Ob sie Alg I und/oder Alg II bekommen (und wie viel), hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
- In jedem Fall müssen Sie bei der Arbeits- und Sozialverwaltung persönlich vorsprechen.
- Arbeits- und Sozialverwaltung – das ist einerseits fürs Alg I die örtliche Arbeitsagentur und andererseits fürs Alg II das Job-Center, die sogenannte Arbeitsgemeinschaft oder das Sozialamt der Gemeinde.
- Die Adressen und Telefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder Sie erfragen es bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Wenn Sie Alg I und Alg II beantragen möchten, müssen sie bei den jeweiligen Stellen (Arbeitsagentur, Job-Center, usw.) jeweils gesondert vorsprechen bzw. zwei gesonderte Anträge stellen. Arbeitslosengeld (Alg I) ist daran gebunden, dass Sie zuvor lange genug Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Die Rechtsgrundlage für das Alg I ist hauptsächlich das SGB III (Sozialgesetzbuch – Drittes Buch). Arbeitslosengeld II (Alg II) ist nicht daran gebunden, dass Sie zuvor Alg I bezogen haben. Beim Alg II ist es die sogenannte Hilfebedürftigkeit, die entscheidet. Rechtsgrundlage für das Alg II ist hauptsächlich das SGB II (Sozialgesetzbuch – Zweites Buch).
Alg II wird im Gesetz auch “Grundsicherung für Arbeitssuchende” genannt. Sozialgeld ist im Wesentlichen das selbe wie Alg II. Sozialgeld erhalten alle Personen, die mit einem/r Alg-II-Bezieher/in in einer sogen. Bedarfsgemeinschaft zusammen leben. Bedarfsgemeinschaften: das sind in der Regel Familien und eingetragene Partnerschaften.
- Wohngemeinschaften gehören nicht dazu.
- Rechtsgrundlage für das Sozialgeld ist hauptsächlich das SGB II (Sozialgesetzbuch – Zweites Buch).
- Sozialhilfe erhalten in der Regel nur (noch) Personen im Alter bis 65 Jahre, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist hauptsächlich das SGB XII (Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch).
Personen, die 65 Jahre und älter sind erhalten eine Grundsicherung im Alter. Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist hauptsächlich das SGB XII (Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch).
Ist die Bundesagentur für Arbeit ein guter Arbeitgeber?
1.588 Bewertungen von Mitarbeitern – kununu Score: 3,7 Weiterempfehlung: 73% Score-Details 1.588 Mitarbeiter haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,7 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.1.073 Mitarbeiter haben den Arbeitgeber in ihren Bewertungen weiterempfohlen. Der Arbeitgeber wurde in 390 Bewertungen nicht weiterempfohlen. Februar 2023