Unter “prekärer Arbeit” oder “prekärer Beschäftigung” versteht man in der Regel Beschäftigungsverhältnisse, die besonders geringen Lohn, keine soziale Absicherung und eine ungewisse Zukunft für den Beschäftigten mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, “Minijobs” und Scheinselbstständigkeit.
Was versteht man unter prekäre Arbeit?
Unter “prekärer Arbeit” oder “prekärer Beschäftigung” versteht man in der Regel Beschäftigungsverhältnisse, die besonders geringen Lohn, keine soziale Absicherung und eine ungewisse Zukunft für den Beschäftigten mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, “Minijobs” und Scheinselbstständigkeit.
Was versteht man unter prekäre?
Der Begriff “prekär” lässt sich auf die lateinische Bezeichnung “precarius” zurückführen und bedeutet “unsicher”, “peinlich”, “unangenehm”, “heikel”. Als prekär gelten Beschäftigungsverhältnisse, wenn sie die charakteristischen Standards des Normalarbeitsverhältnisses unterschreiten und deutliche Risiken für die Arbeitenden aufweisen.
Als prekär gelten Beschäftigungsverhältnisse, wenn sie die charakteristischen Standards des Normalarbeitsverhältnisses (unbefristeter Arbeitsvertrag, Vollzeitbeschäftigung, tarifvertraglich normierter Lohn oder Gehalt, Sozialversicherungspflicht) unterschreiten und deutliche Risiken für die Arbeitenden aufweisen, sei es, dass sie in der Regel nicht auf Dauer angelegt sind, ein geringeres oder kein existenzsicherndes Einkommen beinhalten und/oder arbeits- und sozialrechtlich wenig abgesichert sind.
Die Erwerbsarbeit befindet sich nach Einschätzung von Arbeitsmarkt- und Berufsforschern in einem Wandel. Das “Normalarbeitsverhältnis” ist zwar die vorherrschende Beschäftigungsform, aber prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
- Zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen zählen z.B.
- Befristete Beschäftigung, Leiharbeit (Zeitarbeit), geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs).
- Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer von 1994 bis 2004 von 138.451 auf 399.789 gestiegen.
- Das sind 1,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Leiharbeit (Zeitarbeit) beinhaltet, dass ein Arbeitgeber (Verleihfirma) einem Dritten (Entleiher) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung überlässt. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse haben im gleichen Zeitraum von 1.946.900 auf 2.129.700 zugenommen.
- Befristete Beschäftigung ist überwiegend eine Erscheinung beim Berufseinstieg (vgl.
- Rudolph 2005).
- So erhöhte sich der Anteil der befristet Beschäftigten bis zu einem Alter von 25 Jahren an der Gesamtzahl dieser Gruppe von 16,1 % im Jahr 1994 auf 23,4 % im Jahr 2004.
- Zentrales Merkmal eines befristeten Arbeitsvertrages ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis definiert wird, das ohne Kündigung endet.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren kann das Arbeitsverhältnis maximal dreimal verlängert werden. Wird ein Arbeitsverhältnis wegen eines Sachgrundes befristet, bestimmt der Zeitraum, in dem der Sachgrund vorliegt, die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses.
- Es ist jedoch keine Befristung möglich, wenn zuvor mit demselben Arbeitgeber bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
- Prekär ist eine Erwerbsarbeit vor allem deshalb, weil sie den Beschäftigten jede Möglichkeit zu einer längerfristig ausgerichteten stabilen Lebensplanung nimmt.
Familiengründung, Elternschaft oder Wohneigentum, die in der Lebensplanung “normaler” Arbeitnehmer eine zentrale Rolle spielen, werden gerade für jüngere Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen zu einem nicht kalkulierbaren Risiko. (vgl. Kraemer/Speidel 2004).
- Unsichere Beschäftigungsverhältnisse können zudem dazu führen, dass die betroffenen Beschäftigten nicht oder nur unzureichend in den Kreis der Kollegen integriert werden, es zu Spaltungen bzw.
- Ausgrenzungen innerhalb der betrieblichen Belegschaft kommt, was das soziale Wohlbefinden auf Grund ihres Minderheitenstatus beeinträchtigt (vgl.
Dörre 2005). Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz stellte 2002 zudem fest, dass vorübergehend oder befristet Beschäftigte weniger Zugang zu Bildungsmaßnahmen einschließlich Schulungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben.
- Unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie z.B.
- Leiharbeit oder befristete Beschäftigung bieten allerdings auch Chancen.
- Sie können ein Sprungbrett in die Festanstellung sein.
- Es werden betriebliche Erfahrungen in verschiedenen Firmen gesammelt.
- Die Beschäftigten werden so für den Arbeitgeber interessant.
Bestimmte Formen prekärer Beschäftigung beinhalten aber auch höhere Belastungen und Gesundheitsrisiken im Vergleich zur “normalen” Erwerbsarbeit. Im Folgenden wird speziell auf die befristete Beschäftigung und die Leiharbeit eingegangen. Befristet Beschäftigte arbeiten vor allem in Dienstleistungsberufen und noch häufiger im Büro- und Verwaltungsbereich.
Leiharbeitnehmer werden in aller Regel dort eingesetzt “wo es brennt”, das heißt sie sollen Auftragsspitzen abfangen oder Terminengpässe kompensieren. Sie arbeiten überdurchschnittlich häufig in der Metall- und Elektrobranche sowie im Entsorgungs- und Reinigungsbereich. Die Zeitarbeitsbranche ist durch eine hohe Fluktuation gekennzeichnet.
Nur 40 % der Arbeitsverträge dauern länger als drei Monate, 11 % sogar nur bis zu einer Woche. Nur etwa 15 % der neu eingestellten Leiharbeitnehmer arbeiten länger als ein Jahr bei der Verleihfirma (vgl. Rudolph 2005). Bei flexiblen Beschäftigungsverhältnissen wie etwa Zeitarbeit und befristete Beschäftigung ist mit einer Zunahme von psychomentalen Belastungen zu rechnen.
- Diese resultieren vor allem aus der Anforderung, sich flexibel an wechselnde Tätigkeiten, Kollegen, Vorgesetzte oder Arbeitsorte anzupassen sowie mit einem hohem Maß an arbeitsvertraglicher Unsicherheit umzugehen (vgl.
- Wieland/Krajewski 2002).
- Die anhaltende Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes geht für befristet Beschäftigte und Zeitarbeiter mit dem Risiko von Statusverlusten und Existenzängsten einher, die gesundheitsbeeinträchtigend sind (vgl.
Fuchs 2003). Eine EU-Studie (1999) stellt fest, dass Menschen auf Grund ihres Beschäftigungsstatus – speziell befristet Beschäftigte und Zeitarbeiter – ihren körperlichen Gesundheitszustand schlechter einschätzen als Arbeitnehmer mit anderen Arbeitsverträgen.
Eine repräsentative Studie (vgl. Fuchs/Conrads 2003, Fuchs 2003) zeigt, dass das physische Belastungsniveau bei den Leiharbeitnehmern und befristet Beschäftigten durch das häufige Arbeiten im Stehen, das Heben und Tragen schwerer Lasten, das Arbeiten unter starkem Lärm und körperlicher Zwangshaltung sowie schädlichen Umgebungseinflüssen gekennzeichnet ist.
Die hohen körperlichen Belastungen führen bei Leiharbeitnehmern im Vergleich zu allen anderen Beschäftigten verstärkt zu Schmerzen in Rücken und Extremitäten. Sowohl Leiharbeitnehmer als auch befristet Beschäftigte arbeiten zudem häufiger unter Arbeitsanforderungen, die durch monotone, akkordähnliche Arbeit mit geringen Autonomiespielräumen (präzise Vorschriften), mit Vorgabe von Stückzahlen, Leistung oder Zeit gekennzeichnet sind.
- Ein großer Teil der Leiharbeitnehmer steht darüber hinaus häufig unter starkem Termin- oder Leistungsdruck.
- Die psychischen Belastungen führen bei befristet Beschäftigten häufiger zu Ermüdungszuständen, Kopfschmerzen, nächtlichen Schlafstörungen und Niedergeschlagenheit.
- Leiharbeitnehmer tragen zudem ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko.
Ursache sind wechselnde Einsatzorte, eine schlechtere organisatorische Integration und eine Vernachlässigung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen (vgl. Ueberschär 2000). Auch bei befristet Beschäftigten besteht die Gefahr, dass auf Arbeitsbedingungen bzw.
- Arbeitsbelastungen und Sicherheitsmängel nicht ausreichend geachtet wird.
- Im Folgenden werden einige Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorgeschlagen.
- Um berufliche Unsicherheit zu reduzieren, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist die Erweiterung vorhandener Qualifikationen prekär Beschäftigter wichtig.
Befristet Beschäftigte sollten die Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Die Verleihfirmen sollten insbesondere in der verleihfreien Zeit in Weiterbildungsmaßnahmen von Zeitarbeitnehmern investieren. Darüber hinaus sollte ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für Beschäftigte in prekären Beschäftigungsverhältnissen realisiert werden.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören z.B. eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, effektive Unterweisungen, eine gründliche Einarbeitung in neue Aufgabengebiete und die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung, Wenn möglich sollte befristet Beschäftigten in einseitig belastenden Tätigkeiten die Möglichkeit zu abwechslungsreicheren Arbeiten gegeben werden.
Leiharbeitsfirmen sollten zur beanspruchungsoptimalen Gestaltung der Zeitarbeit bei der Personalüberlassung sorgfältig darauf achten, dass das Qualifikationsprofil des Leiharbeitnehmers möglichst mit den Arbeitsanforderungen im Kundenunternehmen übereinstimmt.
Warum gibt es prekäre Arbeit?
Erwerbsarbeit wird in der Regel als die Basis für materielles Wohlergehen gesehen. Erwerbsarbeit dient aber auch als Quelle von Identität, Anerkennung, sozialer Vernetzung und Integration. Sie stellt das Fundament für Sicherheit in der modernen Arbeitsgesellschaft dar.
Ist Teilzeit prekär?
Atypische Beschäftigungen nehmen weiter zu – Die Beschäftigung in Deutschland steigt weiter an, in 2016 gab es rund 31.400.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Noch stärker hat allerdings die Zahl der atypischen Jobs zugenommen, so eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS).
- HBS-Pressemeldung v.18.05.2017 ) Die HBS-Untersuchung bestätigt somit, dass es hinter der guten Arbeitsmarktlage auch viel Schatten gibt, mit prekärer und atypischer Beschäftigung.
- Der Anteil von Teilzeitstellen, geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) und Leiharbeit an der Gesamtbeschäftigung ist erneut gestiegen und hat den höchsten Stand seit 13 Jahren erreicht.
Rund 39,6 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse waren im vergangenen Jahr atypische Jobs. Diese Beschäftigungsformen tragen hohe Risiken am Arbeitsmarkt; viele Beschäftigte können nicht von ihrer Arbeit leben und ihnen droht Altersarmut.
- Deshalb fordern ver.di und die DGB-Gewerkschaften einen Kurswechsel, denn die Beschäftigten brauchen dauerhaft Sicherheit und Perspektive in ihrer Erwerbsarbeit.
- Entwicklung und Struktur der Beschäftigungsverhältnisse Bis Mitte der 2000er Jahre ging der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis deutlich zurück, derjenige der atypisch Beschäftigten hingegen wuchs kräftig.
Unter dem Begriff “atypisch” werden Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs gefasst, die in ihrer Mehrheit auch sozialversicherungspflichtig sind. Die Prekarisierung ist durch die verbesserte Situation auf dem Arbeitsmarkt keineswegs gestoppt, auch wenn der Zuwachs bei Minijobs, u.a.
Bedingt durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, sich verlangsamt hat. Den Beschäftigten werden diese Jobs oft als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt verkauft. In Wirklichkeit befinden sie sich in einer Sackgasse. Prekär ist ein Erwerbsverhältnis, wenn die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau haben, das unter dem der in der Gesellschaft als anerkannten Standard liegt.
Nach dieser Definition ist der überwiegende Teil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse prekär. Sie sind nicht geeignet, auf Dauer den Lebensunterhalt von Menschen sicherzustellen und/oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten, insbesondere in der Altersvorsorge.
Minijobs Minijobs spielen nach wie vor am Arbeitsmarkt eine große Rolle. In Deutschland arbeiten lt. HBS rund sieben Millionen Menschen in einem Minijob und von ihnen haben 5,14 Mio. diesen Job als einzige Beschäftigung. Darunter sind rund drei Millionen Menschen im Alter von 25–64 Jahren, mehrheitlich Frauen.
Viele hoffen darauf, dass Minijobs einen Einstieg in Gute Arbeit bieten können. Doch sie bieten kaum berufliche Perspektiven und keine eigenständige soziale Absicherung. In Minijobs werden Löhne gedrückt und Arbeitnehmer*innenrechte (z.B. oftmals keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) oft systematisch unterlaufen.
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn, gleiche Rechte – das gilt bei Minijobs oftmals nicht. Selbst nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in 2015 verdiente noch nahezu jeder bzw. jede Achte mit einem Minijob als Haupterwerb weniger als 8,50 Euro! Die Missachtung des Mindestlohngesetzes ist ein Skandal und reiht sich in das Muster der Lohndrückerei ein.
Über den Minijob allein kann keine auskömmliche Rente erwirtschaftet werden, also ist Altersarmut vorbestimmt. Teilzeitarbeit Auch der Trend zu immer mehr Teilzeit ist kritisch. Im vergangenen Jahr gab es fast acht Millionen Teilzeitbeschäftigte, von denen 4,8 Mio.
- Unter 20 Stunden in der Woche arbeiten.
- Fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit.
- Denn aufgrund der geringeren zeitlichen Arbeitsbelastung fällt es Teilzeitbeschäftigten leichter, ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren.
- Prekär ist Teilzeitarbeit immer dann, wenn sie unfreiwillig geleistet wird.
Laut dem 5. Armuts- u. Reichtumsbericht 2017 arbeiten 14 Prozent unfreiwillig in Teilzeit und streben eine Vollzeitstelle an. Hier wird deutlich, dass bei geringen Arbeitsstunden das Risiko steigt, den Lebensunterhalt nicht aus dem Arbeitsentgelt bestreiten zu können und somit auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein.
- Befristung Rund 2,8 Mio.
- Menschen haben einen befristeten Job.
- Vor allem Jüngere sind gerade beim Einstieg ins Arbeitsleben davon betroffen.
- Napp die Hälfte aller Befristungen sind sachgrundlose Befristungen und diese sollten ursprünglich mit dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
- Die Arbeitslosigkeit wurde durch die Befristung nicht bekämpft und es wird deutlich, dass die Befristung massiv missbraucht (Ausweitung der Probezeit) wird.
Prekäre Arbeit ist eine Herausforderung für die Betroffenen, für die betriebliche Interessenvertretung und für die Gewerkschaften. Beschäftigungsverhältnisse erster, zweiter, dritter Klasse darf es nicht geben, denn dies führt zur Spaltung der Belegschaft und zur Entsolidarisierung und Verunsicherung der Gesellschaft.
- Was muss sich ändern? Gewerkschaftliches Ziel ist es, unsichere Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
- Wir brauchen Gute Arbeit, die unbefristet und tariflich bezahlt ist.
- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen dafür geändert und Verstöße gegen Arbeitnehmer*innenrechte müssen durch wirksame Kontrollen bekämpft werden.
Deshalb fordern ver.di und der DGB, dass befristet Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme erhalten müssen, wenn im Unternehmen ein adäquater Arbeitskräftebedarf vorhanden ist. Die Befristung ohne Sachgrund wird als verlängerte Probezeit missbraucht und ist daher abzuschaffen.
Die Sachgründe für Befristungen sind auf das Nötigste zu beschränken. Ausufernde Kettenbefristungen müssen gesetzlich ausgeschlossen werden. Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) ist die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse bezogen auf Entgelt, Besteuerung, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung herzustellen.
Das bedeutet, dass die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro gelten muss und die Pauschalbbesteuerung abgeschafft wird. Wer Altersarmut jetzt und für künftige Generationen vermeiden will, muss die prekären Beschäftigungsverhältnisse eindämmen.
Kann man von prekärer Arbeit leben?
Gesellschaft : Wer dauerhaft prekär lebt – Ausgabe 14/2018 Wie groß ist das Prekariat? Eine Studie zeigt: In der Erwerbsbevölkerung lebt ein Achtel dauerhaft in prekären Umständen. Der Begriff Prekariat war jahrelang in aller Munde. Dennoch existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Definition.
- Lar ist immerhin: Gemeint ist eine Gruppe, die zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbsleben Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen, steht.
- Sie strampelt sich in wechselnden, schlecht bezahlten Jobs ab, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen.
Aber lebt jeder befristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Minijobber oder mit geringem Einkommen Selbstständige automatisch in prekären Umständen? Nein, sagt ein Forschungsteam um Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und Markus Promberger von der Universität Erlangen-Nürnberg in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.
Wenn jemand beispielsweise vorübergehend prekär beschäftigt ist, jedoch in einem relativ wohlhabenden Haushalt lebt, könne man zwar von einer prekären Erwerbssituation, jedoch nicht von prekären Lebensumständen sprechen. Dazu müssen verschiedene Faktoren für einen längeren Zeitraum zusammentreffen. Die Forscher haben eine Reihe sozialer Indikatoren zusammengestellt, die als Indizien für ein prekäres Leben dienen können.
Diese beziehen sich zum einen auf das Erwerbsleben, darin enthalten sind etwa Niedriglohn, ein unsicherer Job oder fehlender Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um den Haushaltskontext: Armut, beengte Wohnverhältnisse oder auch Überschuldung. Von einer „prekären Beschäftigungsepisode” sprechen die Wissenschaftler, wenn wenigstens zwei der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Negativkriterien erfüllt sind.
- Nach dem gleichen Muster bestimmen sie „prekäre Haushaltsepisoden”.
- Dies sei ein „konservatives Messverfahren, das erst bei einem deutlicheren Problemumfang” anschlage.
- Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel haben die Forscher berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist.
Der Kalkulation liegen die Angaben von fast 10 000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt. Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.
Mit 6,7 Prozent bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus „Vätern in anhaltend prekärer Lage”, denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, „gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen”.
Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände.
Man könne diese soziale Gruppe „mit einigem Recht als Prekariat bezeichnen”, so die Wissenschaftler. Die Politik sei gut beraten, resümieren die Forscher, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch substanziell hiervon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung.
Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine „solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern” und ihren Haushalten.
Quelle: Böckler Impuls 14/2018 Relativ sicher vor einem prekären Leben sind nur knapp zwei Drittel. Zur Grafik
Wie viele prekär Beschäftigte gibt es in Deutschland?
Prekäre Arbeit hat zu einer drastischen Zunahme des Niedriglohnbereichs geführt. In Deutschland ist er größer als in allen anderen Staaten Westeuropas.1,2 Millionen Erwerbstätige verdienen so wenig, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, zum Teil auch deswegen, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung finden.
Was sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse und warum sind diese problematisch?
Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung und Minijobs sind Formen so genannter pre- kärer Beschäftigung. Arbeitsverhältnisse sind dann prekär, wenn der Lohn nicht die Existenz sichert, wenn soziale Absicherungen oder die Möglichkeit zur Integration in soziale Netze der Arbeitswelt fehlen.
Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse prekär?
Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen.
Wie prekär ist Zeitarbeit?
6 Zusammenfassung und Bewertung – Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie prekär die Beschäftigungsform Zeitarbeit ist. Dazu werden sieben Dimensionen definiert und mit Hilfe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) operationalisiert. Mit Hilfe eines Propensity Score Matching-Ansatzes erfolgt ein Abgleich von Zeitarbeitern und Normalbeschäftigten hinsichtlich beobachtbarer personen- und arbeitsplatzspezifischer Merkmale, um mögliche Selektionseffekte zu minimieren.
Die Resultate der empirischen Analysen werden in zwei Schritten bewertet. Zunächst wird eine komparative analytische Perspektive eingenommen und untersucht, ob Zeitarbeiter im Vergleich zu den Normalbeschäftigten aus der Kontrollgruppe benachteiligt sind. Danach wird mittels objektiver Kriterien geprüft, inwieweit Zeitarbeit prekär ist.
Die entsprechenden Ergebnisse sind in Tab.3 zusammengefasst. Tab.3 Überblick über die Ergebnisse zur Benachteiligung und Prekarität Zeitarbeiter werden demnach bezüglich der reproduktiv-materiellen Dimension benachteiligt, da sie im Vergleich zu den Kontrollpersonen um 16,7 % geringer entlohnt werden.
- Darüber hinaus sind Zeitarbeiter unzufriedener, was den persönlichen Lohn und das Haushaltseinkommen betrifft.
- Auf Prekarität kann hingegen nicht geschlossen werden, da die mittlere Entlohnung der Zeitarbeiter über der Niedriglohnschwelle liegt.
- Auch in Bezug auf die Dimension „Beschäftigungsstabilität” werden Zeitarbeiter benachteiligt.
Sie schätzen ihre Beschäftigungssituation als deutlich unsicherer ein und sehen kaum berufliche Perspektiven. Zudem kann gezeigt werden, dass Zeitarbeiter nach der Beendigung ihrer Tätigkeit mit höherer Wahrscheinlichkeit arbeitslos werden. Aufgrund des diskontinuierlichen Einkommenserwerbs und der damit verbundenen geringeren Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme wird der Schluss gezogen, dass Zeitarbeit als prekär anzusehen ist.
Weder eine Benachteiligung noch Prekarität kann hinsichtlich der Dimension „Qualifizierungsmöglichkeit” festgestellt werden. Vielmehr werden sowohl Zeitarbeiter als auch vergleichbare Normalbeschäftigte benachteiligt. Dementsprechend liegt die Vermutung nahe, dass Betriebe vergleichsweise selten Humankapitalinvestitionen in diejenigen Teile der Belegschaft vornehmen, die niedrig qualifiziert sind und einfache Tätigkeiten ausüben.
Ebenfalls nicht benachteiligt sind Zeitarbeiter, was die Dimension „Anerkennung und soziale Beziehungen” betrifft. Somit kann auch nicht auf Prekarität geschlossen werden. Hier scheint weniger die Beschäftigungsform, sondern vielmehr die niedrige Stellung der Zeitarbeiter und der Kontrollpersonen in der betrieblichen Hierarchie und der damit verbundene geringere Handlungsspielraum Einfluss auf das Ausmaß der beruflichen Anerkennung zu haben.
Zudem treten belastende innerbetriebliche Konfliktsituationen nicht häufiger auf. Teilweise benachteiligt sind Zeitarbeiter, was die beiden Dimensionen „Berufliche Belastung” sowie „Gesundheitliche Verfassung” anbelangt. Es sind zwei klare Muster über die beiden Dimensionen hinweg erkennbar. Zum einen gibt es keinen Hinweis darauf, dass Zeitarbeiter aufgrund der beruflichen Anforderungen einen überdurchschnittlichen Arbeitsstress aufbauen.
Zum anderen zeichnet sich jedoch ab, dass die fehlenden beruflichen Perspektiven in der Zeitarbeit zu Belastungen führen, die sich vor allem auf die psychische Verfassung niederschlagen. Einschränkend muss jedoch erwähnt werden, dass die Richtung des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Gesundheitszustand und der Beschäftigung in der Zeitarbeit nicht eindeutig zu bestimmen ist.
- Insbesondere bleibt offen, ob körperliche Einschränkungen auf die möglicherweise belastenden Tätigkeiten in der Zeitarbeit zurückzuführen sind oder umgekehrt in der Zeitarbeit die einzige Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer schlechten physischen Verfassung besteht.
- Eine Beurteilung, inwiefern Zeitarbeit hinsichtlich dieser Dimension prekär ist, muss weiteren Untersuchungen überlassen bleiben.
Dies wäre dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu Diskontinuitäten im weiteren Erwerbsverlauf führen würden. Des Weiteren sind Zeitarbeiter in Bezug auf die Dimension „Arbeitszufriedenheit” als benachteiligt anzusehen, da eine deutliche Unzufriedenheit mit der gesamten Beschäftigungssituation herrscht.
Die Arbeitsbedingungen in einem Zeitarbeitsverhältnis weichen stark von den Bedingungen in einem Normalbeschäftigungsverhältnis ab. Ein Rückschluss auf Prekarität ist allerdings nicht möglich. Insgesamt ergibt sich ein recht eindeutiger Befund: Zeitarbeiter sind mit Blick auf vergleichbare Normalbeschäftigte in spezifischer Weise benachteiligt.
Dies gilt für die Entlohnung, die Beschäftigungsstabilität und die damit verbundenen negativen gesundheitlichen Auswirkungen sowie die Arbeitszufriedenheit. Darüber hinaus ist Zeitarbeit aufgrund der Beschäftigungsinstabilität prekär. Die geringen Qualifizierungsmöglichkeiten und die Anerkennungsdefizite sind hingegen auf arbeitsplatz- und personenspezifische Merkmale zurückzuführen und können nicht der Zeitarbeit zugeschrieben werden.
Folglich kann die Beschäftigungsform Zeitarbeit in den meisten hier analysierten Dimensionen nicht als prekär bezeichnet werden. Ausgehend von diesen Resultaten könnte effektiv in den Bereich der Prekarität eingegriffen werden, indem die Beschäftigungsstabilität von Arbeitnehmern in der Zeitarbeit im Sinne eines möglichst kontinuierlichen Erwerbsverlaufs erhöht wird.
Gemeint ist damit nicht die Sicherung eines gegebenen spezifischen (Zeit-)Arbeitsplatzes, sondern vielmehr die überbetriebliche Beschäftigungsstabilität in möglicherweise unterschiedlichen Tätigkeiten oder sogar Berufen. Eine wichtige Grundlage dafür ist der Aufbau und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in der Zeitarbeit durch stärkere Anreize zur Qualifizierung im Entleih- sowie im Verleihbetrieb.
Was versteht man unter einem Normalarbeitsverhältnis?
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat.
Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber – der Zeitarbeitsfirma – an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Normalarbeitsverhältnis sind voll in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert.
Das heißt, sie erwerben über die von ihrem Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus den Versicherungen (oder haben entsprechende Ansprüche als Beamter ). Die Personen mit einem Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des Mikrozensus berechnet.
eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stundenein unbefristetes Beschäftigungsverhältnisdie volle Integration in die sozialen Sicherungssystemedie Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis
Ergebnisse zu den Normalarbeitnehmern beziehen sich auf Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Für die Berechnung wird die Bevölkerung nach folgenden Kriterien abgegrenzt:
Personen am Hauptwohnsitz im Alter von 15 bis 64 Jahrenohne Schüler(innen)/Student(innen)/ Auszubildende ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende bzw. ohne Personen im freiwilligen Wehrdienst sowie in Freiwilligendiensten
Diese Gruppe (die auch als Kernerwerbstätige bezeichnet wird) befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand.
Was versteht man unter Beschäftigungsverhältnis?
Eine der Voraussetzungen für die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses. Hierunter versteht man ein nichtselbstständiges Arbeitsverhältnis einschließlich einer Beschäftigung zur Berufsausbildung.
Verrichtet ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen, so ist – ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung – von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in eine Arbeitsorganisation; beides muss nicht kumulativ vorliegen.
Das Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines selbstständigen Dienst- oder Werkvertragsnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erledigung der Dienst- oder Werkleistung. Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt.
- Der hinreichende Grad persönlicher Abhängigkeit zeigt sich jedoch nicht nur daran, dass der Beschäftigte einem Direktionsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer, Ort oder sonstige Modalitäten der zu erbringenden Leistung betreffen kann.
- Sie kann sich auch aus einer detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben.
Selbstständig ist im Allgemeinen, wer unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnimmt und hierfür Eigenwerbung betreiben kann. Maßgeblich für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen wird.
Was ist der Nachteil von Teilzeit?
Nachteile auf Arbeitgeberseite – Teilzeitarbeit hat für den Arbeitgeber nicht nur Vorteile. Durch Teilzeitarbeit entstehen zunächst zusätzliche Aufwendungen durch Erhöhung der Personalkosten, Verwaltungsaufwendungen und Arbeitsplatzkosten. Die Steuerung von zwei Halbtagsbeschäftigten ist aufwändiger als diejenige einer Vollzeitkraft, zumal auch für die Lohnbuchhaltung zwei Vorgänge vorliegen.
Wer ist von prekärer Arbeit betroffen?
Arbeitsverhältnisse sind dann prekär, wenn der Lohn nicht die Existenz sichert, wenn soziale Absicherungen oder die Möglichkeit zur Integration in soziale Netze der Arbeitswelt fehlen. Überproportional häufig arbeiten Migrantinnen und Migranten unter solchen Bedingungen.
Wer gehört zum Prekariat?
Prekariat Unter Prekariat versteht man in der Politik und Soziologie einen Bevölkerungsteil, der in Armut lebt oder von Armut bedroht ist und nur geringe Aufstiegschancen hat. Diese Situation ist vor allem durch anhaltende Arbeitslosigkeit und fehlende soziale Absicherung geprägt.
Warum muss man im Leben arbeiten?
„Und? Was machst Du so beruflich?” – Wir alle kennen die typische Frage beim Kennenlernen: „Und, was machst Du so beruflich?” Eine Frage, die man ganz beiläufig stellt und doch so viel über jemanden aussagt. Irgendwie ist es komplett normal, dass man Personen anhand ihres Berufes bewertet.
- Menschen identifizieren sich durch ihre Arbeit.
- Bei der Frage nach dem Grund, sieht es schon wieder ganz anders aus.
- Haben Sie sich schon selbst gefragt, warum Sie sich genau für diesen Beruf entschieden haben? Oft erhält man hier eine klare Antwort.
- Irgendwo muss ich mir eben mein Leben finanzieren.
- Man bekommt schließlich nichts umsonst und die monatliche Miete zahlt sich auch nicht von selbst.
Doch ist das liebe Geld wirklich der einzige Grund, warum Menschen arbeiten? Betrachtet man verschiedene Studien, muss es noch mehr geben. Wenn Menschen ihren Job kündigen, ist es oft nicht möglich sie aufgrund einer Gehaltserhöhung zu halten. Diese Personen kündigen aus vielen weiteren Gründen: Fehlende Wertschätzung, sinnfreie Aufgaben, keine Aufstiegsmöglichkeiten, Überlastung usw.
- Hinzu kommt dann meist noch die zu geringe Entlohnung.
- Aber dies allein genügt nicht als Grund für die tatsächliche Kündigung.
- Der ausgeübte Beruf muss also noch anderweitig für den Menschen wertvoll sein.
- Er gibt dem Leben eine gewisse Sinnigkeit, definiert den Platz in der Gesellschaft und gibt dem Alltag eine Struktur.
Darüber hinaus entwickeln viele durch die eigene Arbeit ein besseres Selbstwertgefühl. Arbeit kann also weit mehr sein als reine Geldbeschaffungsmaßnahme. Immerhin ist die allgemeine Zufriedenheit bei Berufstätigen 25% höher als bei Arbeitslosen. Wer arbeitet ist also glücklicher.
Was sind prekäre Familienverhältnisse?
Die vielfältigen Ursachen, wie prekäre Lebensverhältnisse entstehen Prekäre Lebensverhältnisse haben viele Gründe und sind bei jeder betroffenen Familie unterschiedlich. Aber es gibt Gemeinsamkeiten, wie zum Beispiel familiäre Belastungen durch Krankheiten, eingeschränkte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit, Schicksalsschläge.
Niemand wählt diese Situation aus freien Stücken. Dennoch ist wirtschaftliche Not in unserer Gesellschaft oft gleichbedeutend mit Geringschätzung, Vorverurteilung und Stigmatisierung. Oft liegen die Ursachen für schwierige Lebensverhältnisse in der Arbeitssituation begründet. Wer in einer Tieflohnbranche arbeitet, keinen Job findet und sich von Praktikum zu Temporärstelle durchhangelt oder nur in einem kleinen Pensum tätig ist, hat keine Möglichkeit, eine stabile Grundlage für sich und die eigene Familie aufzubauen.
In der Schweiz gibt es rund 140’000 sogenannte Working Poor – Frauen und Männer, die trotz einem Hundertprozentjob nicht genug verdienen, um die grundlegenden Bedürfnisse ihrer Familie decken zu können. Das Zusatzrisiko der fehlenden Bildung Zusätzlich gefährdet sind Männer und Frauen, die bereits in der Schule Schwierigkeiten hatten und diese nur mit viel Unterstützung abschliessen konnten.
Oft haben sie es in der Folge auch schwer, eine passende Lehrstelle zu finden und eine berufliche Ausbildung abzuschliessen. Ganz ohne Berufsabschluss oder einzig mit einer Anlehre ausgerüstet, finden sie nur mit Mühe eine fixe und solid entlöhnte Anstellung. Schicksalsschläge mit Folgen Alleinerziehende Mütter und Väter haben ein besonders hohes Armutsrisiko.
Hier kann zum Beispiel bereits die Erkrankung eines Kindes schnell in eine schwierige Lebenslage führen, die nicht mehr ohne familienexterne Hilfe bewältigt werden kann. Gerade nach einer Scheidung haben es Alleinerziehende zudem schwer, eine passende Wohnung zu finden, deren Miete in ihr Budget passt.
Sie sind gezwungen, lange Arbeitswege oder enge Wohnverhältnisse zu akzeptieren. Besonders für Kinder stellt diese ständige Unsicherheit eine grosse Belastung dar. Auch Familien mit drei oder mehr Kindern haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Drohende Verschuldung Der Grat zwischen «gerade noch durchkommen» und «auf Hilfe angewiesen sein» ist schmal.
Rund eine von vier Personen in der Schweiz, die mit Kindern lebt, verfügt nicht über genügend Reserven, um eine unerwartete Ausgabe von 2000 Franken zu tätigen. Das führt unter anderem dazu, dass Eltern mit ihrem kranken Kind keinen Arzt aufsuchen, weil sie den Selbstbehalt der Behandlungskosten nicht bezahlen können.
Wie viele Menschen haben in Deutschland keine Arbeit?
Arbeitslosenquote & Arbeitslosenzahlen 2023 31.01.2023 „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar”, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen.
Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmende konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.
- Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.
- Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen.
Weitere Informationen finden Sie in der sowie im, : Arbeitslosenquote & Arbeitslosenzahlen 2023
Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit?
Psychosoziale Auswirkungen – Zu den aufschlussreichsten und realitätsnähesten Studien des Phänomens „Arbeitslosigkeit” zählt die Studie von Paul Lazarsfeld, Marie Jahoda und Hans Zeisel, „ Die Arbeitslosen von Marienthal “, die zu den Klassikern der empirischen Sozialforschung zählt.
- Die dortigen Ergebnisse wurden im Großen und Ganzen von weiteren Studien immer wieder bestätigt.
- Mögliche individuelle Folgen der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, sind psychische und gesundheitliche Probleme, Entqualifizierung (Entwertung der bisher erlangten Qualifizierung), gesellschaftlich-kulturelle Isolation und Verarmung.
In vielen Fällen wirkt sich das auch auf die folgenden Generationen aus, denn die Kinder von Arbeitslosen haben schlechtere Chancen geistig und körperlich gesund aufzuwachsen. Arbeit ist für viele Menschen ein psychosozialer Stabilisierungsfaktor und regelt Tagesstruktur und das soziale Umfeld.
- Während in ärmeren Ländern bei Arbeitslosigkeit auch heute noch die materielle Not im Vordergrund steht, sind es nach Meinung von Politikern in der Bundesrepublik Deutschland heute vor allem die psychosozialen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit.
- Allerdings wird beklagt, dass sich die materielle Situation in Deutschland in jüngster Zeit wieder verschlechtert habe.
Zu den potenziellen psychischen Folgen zählen Hoffnungslosigkeit, Selbstzweifel und Resignation, Da der persönliche Erfolg und die soziale Anerkennung stark von beruflichen Leistungen abhängen, fehlt dem Arbeitslosen die Bestätigung seiner Umwelt. Darüber hinaus wird kritisiert, dass infolge von Seiten der Politik in den Medien ausgetragenen „Faulheitsdebatten” ein Klima entstanden sei, das die Diskriminierung von Arbeitslosen begünstige.
- Stärker betroffen sind ältere Arbeitslose, die jahrelang an eine feste Arbeitsstruktur gewöhnt waren und alleinstehende Männer, die zu vermehrter Isolation neigen.
- Folgen können Depressionen, Suchterkrankungen und eine durch Hoffnungslosigkeit und Lebensunlust erhöhte Suizidneigung sein.
- So kann es zum Abbruch von sozialen Kontakten kommen.
Gerade bei Jugendlichen ist Arbeitslosigkeit bedenklich, da ihnen so ein Mittel zur Identitätsentwicklung fehlt. Obwohl der Arbeitsplatz für viele Menschen Status und Identität definiert, gibt es keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gewaltverbrechen, wie Christopher Cramer von der School of Oriental and African Studies zeigt.
- Hohe Arbeitslosigkeit kann sich auch auf die Arbeitskräfte auswirken, die Arbeit haben.
- Die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes erzeugt einen starken psychischen Druck.
- Daher werden Arbeitsplätze wegen des damit verbundenen Risikos auch seltener gewechselt und man verharrt in einer sicheren Tätigkeit, selbst wenn diese einen (z.B.
infolge Mobbing ) krank und depressiv macht.2005 wurde bei den Umfragen des SOEP auch Selbstaussagen zum Charakter ( Big Five Eigenschaften) von Arbeitslosen eingeholt. Zunehmende Arbeitslosigkeitsdauer war im Ergebnis der Selbstauskünfte negativ korreliert mit Rigidität/ Gewissenhaftigkeit und positiv korreliert mit Neurotizismus (umgedreht für Beschäftigungsdauer).
Für Extraversion und Verträglichkeit konnte kein Zusammenhang zur Dauer der Arbeitslosigkeit festgestellt werden. Offenheit war nur für weibliche Arbeitslose und Arbeiter mit Migrationshintergrund negativ mit der Arbeitslosigkeitsdauer korreliert. Das Robert Koch-Institut stellte fest, dass arbeitslose Menschen einen schlechteren Gesundheitszustand haben als Berufstätige : „Die Wahrscheinlichkeit, die eigene Gesundheit weniger gut oder schlecht einzuschätzen, erhöht sich mit der Dauer der Arbeitslosigkeit.
Ein oder mehrere Jahre lang arbeitslose Männer geben bis vier Mal so häufig einen weniger guten oder schlechten Gesundheitszustand an, wie berufstätige Männer ohne Zeiten von Arbeitslosigkeit.” Auch das gesundheitsbewusste Verhalten ist geringer, wobei sich hier ein geschlechtsspezifischer Unterschied zeigt, wie das Beispiel Rauchen verdeutlicht: „Während 49 % der im Bundes-Gesundheitssurvey 1998 befragten arbeitslosen Männer rauchen, sind es unter den berufstätigen männlichen Befragten 34 %.
- Arbeitslose Männer verbringen mehr als doppelt so viele Tage im Krankenhaus wie berufstätige Männer.
- Arbeitslose Frauen verbringen 1,7-mal so viele Tage im Krankenhaus wie berufstätige Frauen.
- Die Sterblichkeit steigt kontinuierlich in Abhängigkeit von der vorausgehenden Arbeitslosigkeitsdauer.
- Es wurden Hinweise darauf gefunden, dass Arbeitslosigkeit ursächliche Auswirkungen auf die Entwicklung schwerer Krankheiten hat.
Allerdings ist in Studien dieser Art die Kausalität oft unsicher. So wurde von Befragten auch angegeben, dass die Arbeitslosigkeit durch ihre bereits eingeschränkte Gesundheit hervorgerufen wurde oder dass die Gesundheitsschäden bereits durch Erwerbsarbeit entstanden.
Was sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse und warum sind diese problematisch?
Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung und Minijobs sind Formen so genannter pre- kärer Beschäftigung. Arbeitsverhältnisse sind dann prekär, wenn der Lohn nicht die Existenz sichert, wenn soziale Absicherungen oder die Möglichkeit zur Integration in soziale Netze der Arbeitswelt fehlen.
Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse prekär?
Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen.
Wie prekär ist Zeitarbeit?
6 Zusammenfassung und Bewertung – Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie prekär die Beschäftigungsform Zeitarbeit ist. Dazu werden sieben Dimensionen definiert und mit Hilfe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) operationalisiert. Mit Hilfe eines Propensity Score Matching-Ansatzes erfolgt ein Abgleich von Zeitarbeitern und Normalbeschäftigten hinsichtlich beobachtbarer personen- und arbeitsplatzspezifischer Merkmale, um mögliche Selektionseffekte zu minimieren.
Die Resultate der empirischen Analysen werden in zwei Schritten bewertet. Zunächst wird eine komparative analytische Perspektive eingenommen und untersucht, ob Zeitarbeiter im Vergleich zu den Normalbeschäftigten aus der Kontrollgruppe benachteiligt sind. Danach wird mittels objektiver Kriterien geprüft, inwieweit Zeitarbeit prekär ist.
Die entsprechenden Ergebnisse sind in Tab.3 zusammengefasst. Tab.3 Überblick über die Ergebnisse zur Benachteiligung und Prekarität Zeitarbeiter werden demnach bezüglich der reproduktiv-materiellen Dimension benachteiligt, da sie im Vergleich zu den Kontrollpersonen um 16,7 % geringer entlohnt werden.
Darüber hinaus sind Zeitarbeiter unzufriedener, was den persönlichen Lohn und das Haushaltseinkommen betrifft. Auf Prekarität kann hingegen nicht geschlossen werden, da die mittlere Entlohnung der Zeitarbeiter über der Niedriglohnschwelle liegt. Auch in Bezug auf die Dimension „Beschäftigungsstabilität” werden Zeitarbeiter benachteiligt.
Sie schätzen ihre Beschäftigungssituation als deutlich unsicherer ein und sehen kaum berufliche Perspektiven. Zudem kann gezeigt werden, dass Zeitarbeiter nach der Beendigung ihrer Tätigkeit mit höherer Wahrscheinlichkeit arbeitslos werden. Aufgrund des diskontinuierlichen Einkommenserwerbs und der damit verbundenen geringeren Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme wird der Schluss gezogen, dass Zeitarbeit als prekär anzusehen ist.
Weder eine Benachteiligung noch Prekarität kann hinsichtlich der Dimension „Qualifizierungsmöglichkeit” festgestellt werden. Vielmehr werden sowohl Zeitarbeiter als auch vergleichbare Normalbeschäftigte benachteiligt. Dementsprechend liegt die Vermutung nahe, dass Betriebe vergleichsweise selten Humankapitalinvestitionen in diejenigen Teile der Belegschaft vornehmen, die niedrig qualifiziert sind und einfache Tätigkeiten ausüben.
Ebenfalls nicht benachteiligt sind Zeitarbeiter, was die Dimension „Anerkennung und soziale Beziehungen” betrifft. Somit kann auch nicht auf Prekarität geschlossen werden. Hier scheint weniger die Beschäftigungsform, sondern vielmehr die niedrige Stellung der Zeitarbeiter und der Kontrollpersonen in der betrieblichen Hierarchie und der damit verbundene geringere Handlungsspielraum Einfluss auf das Ausmaß der beruflichen Anerkennung zu haben.
Zudem treten belastende innerbetriebliche Konfliktsituationen nicht häufiger auf. Teilweise benachteiligt sind Zeitarbeiter, was die beiden Dimensionen „Berufliche Belastung” sowie „Gesundheitliche Verfassung” anbelangt. Es sind zwei klare Muster über die beiden Dimensionen hinweg erkennbar. Zum einen gibt es keinen Hinweis darauf, dass Zeitarbeiter aufgrund der beruflichen Anforderungen einen überdurchschnittlichen Arbeitsstress aufbauen.
Zum anderen zeichnet sich jedoch ab, dass die fehlenden beruflichen Perspektiven in der Zeitarbeit zu Belastungen führen, die sich vor allem auf die psychische Verfassung niederschlagen. Einschränkend muss jedoch erwähnt werden, dass die Richtung des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Gesundheitszustand und der Beschäftigung in der Zeitarbeit nicht eindeutig zu bestimmen ist.
Insbesondere bleibt offen, ob körperliche Einschränkungen auf die möglicherweise belastenden Tätigkeiten in der Zeitarbeit zurückzuführen sind oder umgekehrt in der Zeitarbeit die einzige Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer schlechten physischen Verfassung besteht. Eine Beurteilung, inwiefern Zeitarbeit hinsichtlich dieser Dimension prekär ist, muss weiteren Untersuchungen überlassen bleiben.
Dies wäre dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu Diskontinuitäten im weiteren Erwerbsverlauf führen würden. Des Weiteren sind Zeitarbeiter in Bezug auf die Dimension „Arbeitszufriedenheit” als benachteiligt anzusehen, da eine deutliche Unzufriedenheit mit der gesamten Beschäftigungssituation herrscht.
- Die Arbeitsbedingungen in einem Zeitarbeitsverhältnis weichen stark von den Bedingungen in einem Normalbeschäftigungsverhältnis ab.
- Ein Rückschluss auf Prekarität ist allerdings nicht möglich.
- Insgesamt ergibt sich ein recht eindeutiger Befund: Zeitarbeiter sind mit Blick auf vergleichbare Normalbeschäftigte in spezifischer Weise benachteiligt.
Dies gilt für die Entlohnung, die Beschäftigungsstabilität und die damit verbundenen negativen gesundheitlichen Auswirkungen sowie die Arbeitszufriedenheit. Darüber hinaus ist Zeitarbeit aufgrund der Beschäftigungsinstabilität prekär. Die geringen Qualifizierungsmöglichkeiten und die Anerkennungsdefizite sind hingegen auf arbeitsplatz- und personenspezifische Merkmale zurückzuführen und können nicht der Zeitarbeit zugeschrieben werden.
Folglich kann die Beschäftigungsform Zeitarbeit in den meisten hier analysierten Dimensionen nicht als prekär bezeichnet werden. Ausgehend von diesen Resultaten könnte effektiv in den Bereich der Prekarität eingegriffen werden, indem die Beschäftigungsstabilität von Arbeitnehmern in der Zeitarbeit im Sinne eines möglichst kontinuierlichen Erwerbsverlaufs erhöht wird.
Gemeint ist damit nicht die Sicherung eines gegebenen spezifischen (Zeit-)Arbeitsplatzes, sondern vielmehr die überbetriebliche Beschäftigungsstabilität in möglicherweise unterschiedlichen Tätigkeiten oder sogar Berufen. Eine wichtige Grundlage dafür ist der Aufbau und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in der Zeitarbeit durch stärkere Anreize zur Qualifizierung im Entleih- sowie im Verleihbetrieb.
Was versteht man unter atypische Beschäftigung?
In Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnissen definiert das Statistische Bundesamt sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse. Dazu werden Leiharbeit bzw. Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), Teilzeitbeschäftigung unter 20 Wochenstunden sowie befristete Beschäftigungsverhältnisse gezählt.
Diese Beschäftigungsverhältnisse können entweder aufgrund des geringen Umfangs oder potenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten nur bedingt dazu beitragen, den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren. Darüber hinaus erwerben Beschäftigte in ihnen oft keine oder nur geringe Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse können jedoch nicht mit prekären Beschäftigungsverhältnissen gleichgesetzt werden und taugen nur bedingt als Indikator zur Beschreibung von Problemlagen am Arbeitsmarkt. Im Text Interner Link: Normalarbeitsverhältnisse werden die Unterschiede weiter differenziert.
Häufig werden bestimmte Beschäftigungsformen, wie zum Beispiel Teilzeitbeschäftigung und Minijobs bewusst gewählt, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder ein größeres Freizeitbedürfnis zu befriedigen. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse können innerhalb der individuellen Erwerbsbiografien gewünscht sein, um Berufserfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln.
Die Verbreitung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen ist Ausdruck von Flexibilisierungstendenzen am Arbeitsmarkt. Nicht nur Arbeitnehmer können ihre Flexibilitätserfordernisse befriedigen, sondern vor allem Arbeitgeber haben durch die atypischen Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften schnell an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.
Die folgenden Texte behandeln die jeweiligen Beschäftigungsformen und stellen die Geschichte, rechtliche Grundlagen, Verbreitung sowie deren Wirkung und Funktion auf dem Arbeitsmarkt dar. Dabei wird auch untersucht, ob das jeweils thematisierte Beschäftigungsverhältnis mit einem Prekaritätsrisiko einhergeht.
Ein Anstieg der der atypischen Beschäftigung in Deutschland ließ sich insbesondere seit der Jahrtausendwende beobachten. Seit Beginn der 2010er Jahre war die atypische Beschäftigung, sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit insgesamt, wieder leicht rückläufig.
- Die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse wurde über Jahre hinweg als Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und den Abbau von Arbeitslosigkeit von der Politik schrittweise vorangetrieben.
- Ziel war es, den Arbeitsmarkt an die Bedingungen der Globalisierung anzupassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Strukturwandel zu bewältigen.
Gleichzeitig sind atypische Beschäftigungsverhältnisse mit vielen Unsicherheiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Wie sich die Beschäftigung in den einzelnen Segmenten der atypischen Beschäftigung entwickelt hat und wie sie zu beurteilen ist, zeigen die folgenden Texte.
- Zwischen 1991 bis 2010 ist die Zahl atypisch Beschäftigter von 4,4 auf 7,9 Millionen gestiegen (plus 79 Prozent), bis 2019 war sie leicht rückläufig (minus 8 Prozent).
- Sie gehören zu den sogenannten atypischen Erwerbsformen.
- Etwa jedes zwölfte Arbeitsverhältnis ist befristet.
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sie ist durch eine Dreieckbeziehung zwischen Leiharbeitsfirma, Leiharbeitnehmer/-in und dem entleihenden Unternehmen gekennzeichnet: Die atypische Beschäftigungsform Leiharbeit hat in den letzten Die Begriffe Minijobs und Midijobs sind durch die Hartz-Kommission bzw.