Das leisten wir täglich
- Das leisten wir täglich
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. Jeden Tag beraten wir Menschen zu Themen rund um den Beruf. Täglich unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen Leistungen wie Arbeitslosengeld und Kindergeld. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
- 14.000 Beratungsgespräche
- 55.000 Vermittlungsvorschläge
- 95.000 Kundentelefonate
- 15.000 Besuche in den Berufsinformationszentren
- Weniger als 11 Minuten durchschnittliche Wartezeit
- Über 100 IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit
- Eine der größten IT-Landschaften Deutschlands
- 9.600 Arbeitslosengeldanträge
- 5.500 Kindergeldanträge
- 113.000 Beschäftigte im Bundesgebiet (davon arbeiten 42.900 in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) und 5.200 in der Familienkasse)
- 102 Nationen
- Zahlreiche interne Weiterbildungsmöglichkeiten
- Über 1.200 Nachwuchskräfte pro Einstellungsjahr
: Das leisten wir täglich
Ist das Arbeitsamt und die Agentur für Arbeit das gleiche?
Das ehemalige Arbeitsamt heißt heute offiziell Bundesagentur für Arbeit und wird oft als Arbeitsagentur bezeichnet. Die Arbeitsagentur erfüllt für Bürger und Unternehmen umfassende Aufgaben rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Wie viel Arbeitslosengeld Sie bekommen – Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Die folgende Berechnung ist darum vereinfacht: Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate.
Dabei wird nur der Teil Ihres Arbeitsentgelts berücksichtigt, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war (also zum Beispiel kein Minijob) und beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Indem der Betrag durch 365 geteilt wird, wird das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt.
Es wird als Bemessungsentgelt bezeichnet. Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird.60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten.
Kann die Agentur für Arbeit mein Konto einsehen?
Zunächst gilt, dass Jobcenter und Sozialämter keinen direkten Zugriff auf die Bankdaten haben. Aus diesem Grund werden Sie bei der Antragstellung aufgefordert, Ihre Bankkonten usw. anzugeben und – wie zuvor dargelegt – Ihre Kontoauszüge vorzulegen.
Was ist der Unterschied arbeitssuchend und arbeitslos?
Unterschied zu “arbeitslos” – Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend liegt darin, dass Du als Arbeitsloser keiner Beschäftigung nachgehst, obwohl Du ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer bist. Als Arbeitssuchender kannst Du Dich noch in einem Job befinden. Das bedeutet:
- Du bist arbeitslos und gleichzeitig arbeitssuchend, wenn Du aktuell keinen Vertrag bei einem Arbeitgeber hast. In der Regel ist damit gemeint, dass Du keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hast. Denn: Wenn Du einem Minijob nachgehst, kannst Du auch als arbeitslos gelten. Du kannst davon Deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Und: Du zahlst keine Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge.
- Du bist nicht arbeitslos, wenn Du noch einen Job hast, mit dem Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Du kannst dann aber trotzdem arbeitssuchend sein. Das ist der Fall, wenn Du bereits weißt, dass Du Deine Stelle bald aufgeben willst.
Wer finanziert Hartz 4?
Die Jobcenter erhalten vom Bund für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Auszahlung der Regelsätze finanzielle Mittel aus Steuereinnahmen.
Wann kommt der ALG-1 Bonus 2022?
ALG 1 Bonus 2022: 100 Euro als Energiepauschale – Dabei muss man 2022 noch zwischen den Regelzahlungen und dem Bonus aus dem zweiten Entlastungspaket unterscheiden. Diese Energiepauschale über 100 Euro wird, wie das Arbeitslosengeld prinzipiell, von der Bundesagentur für Arbeit separat ausgezahlt und sollte dementsprechend ein bundesweit einheitliches Auszahlungsdatum haben.
Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Finanzielle Unterstützung vom Staat – Zum Öffnen der interaktiven Grafik bitte auf das Bild tippen oder klicken. Dort sind weitere Informationen zu den dargestellten Behörden abrufbar. Neben privater Überschuldung und der Insolvenz des Arbeitgebers kann es weitere Gründe geben, warum Menschen finanzielle Probleme haben und von Armut bedroht sind.
BAföG -Amt Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler können beim BAföG -Amt einen Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen. Für den Erstantrag müssen folgende Nachweise erbracht werden: Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis, Mietvertrag bzw. Meldebescheinigung, Nachweis über Krankenkassenmitgliedschaft, Steuerbescheide der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr, Einkommensbelege, Vermögensnachweise, ggf. Nachweise eigener Schulden, ggf. Geburtsurkunde eigener sorgepflichtiger Kinder. Der BAföG -Bescheid gilt zunächst für 12 Monate, danach muss ein verkürzter Folgeantrag gestellt werden. Agentur für Arbeit / Jobcenter Bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter können neben Beihilfen im Rahmen der Berufsausbildung das Arbeitslosengeld I und Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Sozialgeld beantragt werden. Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens eine erwerbsfähige, hilfsbedürftige Person lebt. Die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und verlangt das Vorlegen des Ausbildungsvertrags, von Zeugnissen und Angaben über das Einkommen der Eltern, während bei Arbeitslosigkeit das Kündigungsschreiben und weitere Dokumente vorzulegen sind. Familienkasse Bei der Familienkasse werden sowohl das Kindergeld, als auch der Kinderzuschlag beantragt. Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Als Nachweise gelten die Geburtsurkunde, die Steuer- ID des Kindes und Angaben über das Einkommen und Vermögen. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Dies ist auch online möglich. Der Bewilligungszeitraum des Kinderzuschlags beträgt 6 Monate, danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Amt für Soziales Beim Amt für Soziales können Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungen beantragt werden. Zudem können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Als Nachweis sind Angaben über Einkommen und Vermögen zu leisten. Darüber hinaus sind der Mietvertrag und weitere Dokumente beizufügen. Asylbewerberinnen und -bewerber müssen zusätzlich Angaben über ihre bisherigen Aufenthaltsorte machen und einen Pass vorweisen. Deutsche Rentenversicherung Bei der Deutschen Rentenversicherung kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bzw. Rente gestellt werden. Erforderlich sind Nachweise der Arbeitslosigkeit, ärztliche Gutachten, Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten und weitere Dokumente. Elterngeldstelle Bei der Elterngeldstelle können Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus beantragt werden. Das Basiselterngeld wird für mindestens zwei und maximal 12 Monate (14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nutzen) gezahlt. Sofern Eltern länger als 12 bzw.14 Monate in Elternzeit gehen und ggf. bereits in Teilzeit arbeiten möchten, lohnt sich das ElterngeldPlus. Dieses läuft doppelt so lange wie das Basiselterngeld, der Auszahlungsbetrag ist dafür allerdings nur halb so hoch. Als Partnerschaftsbonus können weitere vier ElterngeldPlus-Monate beantragt werden, sofern beide Elternteile eine bestimmte Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Als Nachweise werden die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise und weitere Dokumente gefordert. Wohngeldstelle Wird Bedürftigkeit nachgewiesen, kann man bei der zuständigen Wohngeldbehörde Wohngeld beantragen. Dem Antrag sind in der Regel folgende Nachweise beizufügen: Mietvertrag sowie Mietbescheinigung vom Vermieter, Haushaltsbescheinigung, eine Einkommenserklärung sowie Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber. Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, danach muss ein vollständig ausgefüllter Wiederholungsantrag gestellt werden. Krankenkasse Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen erkrankt, endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. In der Folge zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, sofern die Erkrankung durch ärztliches Attest lückenlos dokumentiert ist. Das Krankengeld muss nicht gesondert beantragt werden, die jeweilige Krankenkasse setzt sich nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber automatisch mit der versicherten Person in Verbindung. Krankengeld wird maximal für eine Dauer von insgesamt 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen und liegt bei 70 % des regelmäßigen Bruttoverdienstes, darf jedoch 90 % des Netto-Arbeitsentgeltes nicht übersteigen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende, aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. Pflegekasse Liegt Pflegebedürftigkeit vor, kann bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragt werden. Versorgungsamt Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dazu sind dem Versorgungsamt neben dem Antrag auch ärztliche Gutachten, Befunde und Berichte sowie ggf. amtliche Gutachten und weitere Dokumente vorzulegen. Mit dem Schwerbehindertenausweis können weitere Vergünstigungen beantragt werden.
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