Was zu tun ist, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommt. Als beidseitiges «Austauschverhältnis» ist ein Arbeitsvertrag vom Grundsatz «Arbeit gegen Lohn» geprägt. Im Umkehrschluss gilt, dass ohne Arbeitsleistung kein Lohn geschuldet ist. In gewissen Konstellationen hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Lohn, obwohl er nicht arbeitet: Zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall (Art.324a OR) oder bei bezahlten Absenzen gemäss Art.20 GAV MEM.
- Was konkret kann ein Arbeitgeber tun, wenn ein Arbeitnehmer ohne Meldung einfach nicht zur Arbeit kommt? In einem ersten Schritt ist möglichst rasch direkt beim Arbeitnehmer nach dem Grund für die Absenz zu fragen.
- Rufen Sie den Angestellten an oder schreiben Sie eine E-Mail.
- Sollte kein wichtiger Abwesenheitsgrund wie ein Unfall oder eine Krankheit vorliegen, können Sie den Arbeitnehmer abmahnen: Fordern Sie ihn auf, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen und die Arbeit wieder aufzunehmen.
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wiederholen Sie Ihre Aufforderung schriftlich mit eingeschriebenem Brief. Falls der Arbeitnehmer auf die briefliche Aufforderung nicht reagiert, ist Art.337d OR anwendbar: «Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Entschädigung.» Die Höhe dieser Entschädigung beträgt ein Viertel des Monatslohns des Arbeitnehmers plus allfälligen Schadenersatz.
Die Entschädigung kann mit dem Lohn verrechnet werden. Im Klagefall kann der Richter die verlangte Entschädigung nach seinem Ermessen herabsetzen. Kommt es wiederholt zu unentschuldigten und nicht gerechtfertigten Absenzen, kann in Betracht gezogen werden, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Wiederholtes «Blaumachen», d.h.
das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz, wurde von Gerichten als «wichtiger Grund» i.S. des Art.337 OR für eine fristlose Kündigung anerkannt. Erachtet der Richter das Verhalten des Arbeitnehmers allerdings nicht als Grund für eine fristlose Kündigung, dauert das Arbeitsverhältnis an und es besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung sowie einer Entschädigungszahlung verpflichtet wird.
- Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, den Arbeitnehmer bei jedem unentschuldigten Fernbleiben schriftlich zu verwarnen.
- In den schriftlichen Verwarnungen muss das fehlbare Verhalten des Arbeitnehmers festgehalten werden und auf die mögliche Konsequenz (fristlosen Kündigung im Wiederholungsfalle) hingewiesen werden.
Bei weiteren Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem David Herren, Ressortleiter Arbeitgeberpolitik (), zur Verfügung. : Was zu tun ist, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommt.
Was macht man wenn man nicht zur Arbeit kommt?
Kurz & knapp: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit – Kann man gekündigt werden, wenn man nicht zur Arbeit kommt? Wenn Sie an einem oder sogar an mehreren Tagen einfach so nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne Bescheid zu geben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen.
Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht, kann Ihnen sogar eine Kündigung drohen. Ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ich nicht zur Arbeit gehe? Wenn Sie wiederholt der Arbeit fernbleiben und Ihr Fehlverhalten nicht einsehen wollen, kann dies unter Umständen tatsächlich eine fristlose Kündigung begründen.
Wurden Sie im Vorfeld bereits abgemahnt und Ihr Arbeitgeber sieht es als unzumutbar an, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist fortzuführen, kann er Ihnen fristlos kündigen. Ob diese Entlassung zulässig ist, kann in der Regel nur im Zuge einer Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden.
Was passiert wenn man die Arbeit nicht antritt?
Nichtantritt nach Abschluss eines Arbeitsvertrags – Tritt der Arbeitnehmer den Dienst schuldhaft nicht an, liegt ein Arbeitsvertragsbruch vor. Der Arbeitgeber kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (, ). In Betracht kommen vor allem der Ausgleich des Nachteils durch das Fehlen der Arbeitskraft, der daraus resultierenden Mehrvergütungen an Arbeitnehmer, die durch Überstunden den Ausfall abdecken müssen, und zusätzliche Kosten für Aushilfen etc.
- Inseratskosten können nur geltend gemacht werden, wenn diese Kosten bei ordnungsgemäßer Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer vermeidbar gewesen wären.
- Der Arbeitgeber kann sich dabei nicht auf die Möglichkeit berufen, dass der Arbeitnehmer sich bei Aufnahme der Arbeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist hätte umstimmen lassen.
Er muss auch beweisen, dass Inseratskosten gerade dadurch entstanden sind, dass der Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Arbeitsplatz verlassen hat. Die Inseratskosten müssen auch in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Arbeitsplatzes stehen.
Kann man gekündigt werden wenn man eine Arbeit verweigert?
4. Fazit – • Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten willentlich nicht nachkommt. • Eine Arbeitsverweigerung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, so zum Beispiel wegen einer unzumutbaren Weisung des Arbeitgebers, eines Streiks oder bei einem erheblichen Lohnrückstand.
• Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung muss in vielen Fällen zunächst abgemahnt werden. • Nach erfolgter Abmahnung kann der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit Frist ordentlich gekündigt werden. • In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers möglich.
• Der Arbeitnehmer trägt das Risiko einer Fehleinschätzung darüber, ob er zur Arbeitsverweigerung berechtigt ist. Irrt er sich und stellt sich die Arbeitsverweigerung als unberechtigt heraus, drohen ihm Abmahnung oder Kündigung.
Kann ich eine zugesagte Stelle wieder absagen?
Die mündliche Jobabsage: Kommunikation ist alles! – Also sprechen Sie mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber in spe: Erklären Sie Ihre Situation: Ich habe mir sehr über die Zusage aus Ihrem Unternehmen gefreut und auch sehr gern zugesagt. Nun habe ich aber von meinem absoluten Traumunternehmen einen Job angeboten bekommen.
Den möchte ich gern zusagen und daher das Arbeitsverhältnis bei Ihnen nicht antreten. Wie können wir vorgehen? Das wichtige hierbei: So weiß die Personalabteilung schnell Bescheid und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Stelle schnell mit jemand anderem zu besetzen. Das ist nämlich gar nicht so einfach.
Unternehmen haben nämlich ein ähnliches Problem wie Sie: Auch hier sind irgendwann die wirklich passenden Bewerber und Bewerberinnen weg vom Arbeitsmarkt und sie müssen schnell passenden Ersatz beschaffen. Gerade bei Traineeprogrammen mit festen Einstiegsterminen gar kein so leichtes Unterfangen.
Sollte man kündigen wenn man unglücklich ist?
Schlechte Phasen gibt es immer und überall, auch im „Traumjob’. Wenn du jedoch regelmäßig unzufrieden im Job bist, kann sich das sogar negativ auf deine Gesundheit äußern und es ist höchste Zeit Maßnahmen zu ergreifen. Kündigen sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein und kein Schnellschuss.
Was ist der beste Kündigungsgrund?
Wenn der Job krank macht: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen – Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Wenn sie unter Ihrer Arbeit leidet, ist die Sache klar: Sie sollten auf jeden Fall kündigen – notfalls auch, Dabei ist es unerheblich, ob es sich um physische oder psychische Beschwerden handelt.
- Mittlerweile ist hinlänglich bekannt, dass nicht nur harte körperliche Arbeit Erkrankungen auslöst, sondern ebenso dauerhafter Stress – Stichwort Burnout.
- Was aber häufig noch vergessen oder nicht ernst genommen wird: Auch wenn Sie sich permanent bei der Arbeit langweilen, in Monotonie ersticken oder schlichtweg nichts zu tun haben, kann das krank machen.
Die Symptome bei einem sogenannten „Boreout” ähneln dem eines Burnouts.
Ist es schlimm sich krank zu melden?
Krankmeldung: Wie Sie sich richtig krankmelden – Sie sind so richtig krank oder nach sorgfältiger Abwägung von Für und Wider zur Entscheidung gelangt, dass es besser ist, sich krankzumelden. Dann sind Sie laut Paragraph 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Die Krankmeldung sollte so früh wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber erfolgen – idealerweise noch vor dem Arbeitsbeginn und dem geplanten Arztbesuch. Seit der Corona-Pandemie ist es ab dem 19. Oktober auch wieder möglich, sich telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Wie Sie das richtig machen.
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
- Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
- 2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen.
- Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.
Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz