Tipp – Falls für Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren keine Option ist, Sie aber dennoch vor Visumantragsstellung die Voraussetzungen für die Zustimmung zur Beschäftigung prüfen lassen möchten, können Sie das Vorabzustimmungsverfahren nutzen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service auf.
Wie lange dauert die Vorabzustimmung?
Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte Sie wollen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Arbeitskraft aus einem Drittstaat beschäftigen. Dann können Sie die Zulassung zum Arbeitsmarkt beschleunigen, indem Sie eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Ländern sowie aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz brauchen keine Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Wollen Sie Personen aus Drittstaaten in Ihrem Betrieb beschäftigen, benötigen diese zunächst einen Aufenthaltstitel, Dieser berechtigt sie dazu, in Deutschland erwerbstätig zu sein.
In der Regel muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen, damit ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Im Rahmen einer Vorabzustimmung können Sie prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung seitens der BA vorliegen.
In diesem Fall kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer direkt ein Visum beziehungsweise einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. So gewinnen Sie Planungssicherheit. Zudem wird das Visa-Verfahren in der Regel beschleunigt, da die BA bereits vorab zugestimmt hat und somit einzelne Prozessschritte entfallen.
Die Vorabzustimmung ist ab dem Tag der Ausstellung 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Visum oder der andere Aufenthaltstitel erteilt werden, sonst muss die BA die Voraussetzungen für eine Beschäftigung erneut prüfen, Hinweis: Die BA rät davon ab, gleichzeitig ein zu beantragen.
- Ein Antrag auf Vorabzustimmung setzt voraus, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Staatsbürgerin beziehungsweise Staatsbürger eines Drittstaates ist und sich im Ausland befindet.
- Zudem hat sie oder er noch kein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt beziehungsweise noch keinen Antrag bei der Ausländerbehörde auf einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit gestellt.
Bitte beachten Sie: Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ist eine Vorabzustimmung nicht möglich. Bitte stoßen Sie in diesen Fällen das reguläre Visumsverfahren über die zuständige Auslandsvertretung an.
Das Verfahren zur Vorabzustimmung ist für Sie kostenfrei. Das Verfahren für eine Vorabzustimmung umfasst folgende Schritte: 1. Schritt Eine Vorabzustimmung zur Ausländerbeschäftigung müssen Sie schriftlich beantragen, Füllen Sie dazu die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” aus. Für bestimmte Beschäftigungen können zusätzliche Angaben erforderlich sein.
Übermitteln Sie die Unterlagen an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit, indem Sie sie über unseren Upload-Service hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen schriftlich übersenden. Wichtig : Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben.
- Die Kontaktdaten unseres Teams für Arbeitsmarktzulassung finden Sie am Ende der Seite.2.
- Schritt Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bittet Sie gegebenenfalls, noch weitere Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag.
- Nutzen Sie ebenfalls den Upload-Service, um diese Unterlagen nachzureichen oder senden Sie die weiteren Nachweise schriftlich an die zuständige Agentur für Arbeit.3.
Schritt Hat die Prüfung ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Vorabzustimmung erfüllt sind, informiert Sie Ihre Agentur für Arbeit schriftlich über ihre Zustimmung, Leiten Sie das entsprechende Schreiben bitte an Ihre zukünftige Arbeitnehmerin beziehungsweise Ihren zukünftigen Arbeitnehmer weiter.
- Sie oder er muss das Schreiben bei der Auslandsvertretung beziehungsweise bei der Ausländerbehörde vorlegen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
- Sie können die Vorabzustimmung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber selbst beantragen.
- Sie können aber auch Bevollmächtigte damit beauftragen (zum Beispiel Rechtsanwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen ).
In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen, dass das entsprechende Unternehmen für Sie in Zusammenhang mit der Antragstellung tätig werden darf. Den Antrag für die Vorabzustimmung der BA können Sie online stellen, indem Sie ihn als Datei hochladen – mit unserem Upload-Service.
Alle Formulare, die Sie dafür benötigen, finden Sie im Bereich des Upload-Services. Die rechtlichen Grundlagen der Vorabzustimmung sind Paragraf 39 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) und Paragraph 36, Absatz 3, der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV).
: Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte
Wie lange dauert die Erteilung einer Arbeitserlaubnis?
1.04 Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für die Entscheidung über die Zustimmung zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zwei Wochen Zeit.
Wie schnell bekommt man eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Arbeitserlaubnis für Asylbewerber und geduldete Personen – Menschen, die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen in Deutschland Zuflucht suchen, benötigen für die Aufnahme einer Tätigkeit dann keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie im Besitz eines nach dem Aufenthaltsgesetz regulären Aufenthaltstitels sind.
Wie lange dauert es sein Aufenthalt zu bekommen?
Ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss etwa zwei bis drei Wochen bearbeitet werden, dann erhalten Sie eine Antwort. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten, können Sie sich so lange in Deutschland aufhalten, wie es Ihnen erlaubt wird.
Wie lange dauert Arbeitsmarktzulassung?
Voraussetzungen: Die BA vermittelt die Arbeitskräfte (Fachbegriff: Vermittlungsabsprache). Die Beschäftigung darf höchstens 90 Tage dauern, je Zeitraum von 180 Tagen.
Wie bekomme ich Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?
Zustimmung zur Beschäftigung – In vielen Fällen kann der Aufenthaltstitel erteilt werden, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmt. Manchmal muss die BA Ihrer Beschäftigung jedoch zustimmen. Das ist nur möglich, wenn grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihre Beschäftigung ist laut Aufenthaltsgesetz beziehungsweise Beschäftigungsverordnung erlaubt.
- Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten.
- Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
- Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel haben, hilft Ihnen die deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise die zuständige Ausländerbehörde gerne weiter.
Woher weiß ich ob ich eine Arbeitserlaubnis habe?
Arbeitserlaubnis beantragen für ausländische Mitarbeiter – Damit ein ausländischer Staatsangehöriger hierzulande seine Arbeit aufnehmen kann, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dort erhält der Arbeitgeber ein Formular, das er ausfüllen muss. Darin geht es um Angaben wie
Art des Betriebes und der Tätigkeit, Umfang der Arbeitsstunden, genaue Arbeitszeiten, Höhe des Gehalts.
Ob ein potenzieller Bewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen wird, können Arbeitgeber auf der Seite der Bundesarbeitsagentur unter dem Punkt „Zulassung zum Arbeitsmarkt” überprüfen. Dort gibt es den sogenannten Migration-Check. Entscheidungsprozesse können deutlich schneller ablaufen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsagentur frühzeitig auf das Stellenangebot hinweist.
Eine detaillierte Stellenbeschreibung, Informationen zu den Arbeitsbedingungen, Qualifikationsanforderungen des Bewerbers, Nachweis über die Qualifikation des Bewerbers.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis?
Habe ich mit dem Aufenthaltstitel automatisch eine Arbeitserlaubnis? Nein. Die Arbeitserlaubnis hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab. Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, z.B. einer Niederlassungserlaubnis, darf man jede Arbeit ausüben. Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis darf man nur arbeiten, wenn in der Aufenthaltserlaubnis der Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet” oder „Beschäftigung gestattet” enthalten ist.
- Die Erlaubnis kann auch auf eine bestimmte Arbeit beschränkt sein.
- Enthält die Aufenthaltserlaubnis den Vermerk „Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde”, muss ein Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
- Dafür braucht man einen bereits fest zugesagten Arbeitsplatz.
Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, eine Beratungsstelle hinzuzuziehen. Sie können sich auch im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. : Habe ich mit dem Aufenthaltstitel automatisch eine Arbeitserlaubnis?
Wie viel Einkommen für Aufenthaltserlaubnis?
Abgabe von Verpflichtungserklärungen – Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Bezirksamt. Die Bearbeitung erfolgt im Fachbereich Ausländerangelegenheiten oder im Fachbereich Einwohnerdaten. Um das zuständige Bezirksamt zu ermitteln, gehen Sie wie folgt vor: 1.
- Behördenfinder aufrufen: – Verpflichtungserklärungen unter 90 Tagen – Verpflichtungserklärungen über 90 Tagen 2.
- Meldeadresse in Hamburg eingeben (Straße und Hausnummer) 3.
- Rote „Weiter”-Schaltfläche drücken Der Behördenfinder zeigt Ihnen nun Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Öffnungszeiten der zuständigen Dienststelle an.
Die schriftliche Verpflichtungserklärung können Sie auch im Hamburg Welcome Center abgeben, wenn die verpflichtungsgebende Person Fach- oder Führungskraft mit einem Einkommen von mindestens 45.552€ im Jahr (§18b Abs.2 S.2 Aufenthaltsgesetz) oder Forscherin bzw.
Wie viel kostet Arbeitserlaubnis?
Was kostet ein Deutschland-Visum zum Arbeiten? – Die Gebühr beträgt für alle nationalen Visa-Arten, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden, 75 €. Diese können Sie in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrer lokalen Währung bezahlen.
Wer erteilt die Arbeitserlaubnis?
Beantragung eines Visums für eine Einreise zur Arbeitsaufnahme – Ein notwendigen Visums zur Arbeitsaufnahme in Deutschland muss bei den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland des Antragstellers beantragt werdem. Der Antrag sollte sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise nach Deutschland gestellt werden.
Der Antragsteller sollte sich zudem frühzeitig mit der für ihn zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen, um sich über das Verfahren und die beizubringenden Unterlagen zu informieren. In aller Regel ist ein gültiger Reisepass, und wenn der Wohnsitz nicht im Heimatland des Antragstellers ist, auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.
Bei einem Aufenthalt über 3 Monate in Deutschland ist fast immer die Zustimmung der für den späteren Aufenthalt zuständigen Ausländerbehörde notwendig. Folglich muss der Antrag an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet werden. Bei zustimmungspflichtigen Beschäftigungen schaltet die Ausländerbehörde zudem die Zentrale Ausländer- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur ein.
Schon jetzt läßt sich erkennen, dass bis zur Erteilung des Visums ein langer Zeitraum vergeht. Und erst wenn gegen die Aufnahme einer Beschäftigung keine Bedenken bestehen, kann die Auslandsvertretung ein Visum mit einer Gültigkeit von 3 Monaten und den von der Ausländerbehörde mitgeteilten Auflagen ausstellen.
Wenn die deutsche Auslandsvertretung ausländerrechtliche Erkenntnisse hat, die gegen die Einreise des Antragstellers sprechen oder wenn die Ausländerbehörde in Deutschland dem Antrag nicht zustimmt, muss das Visum von der Auslangsvertretung versagt werden.
Kann man ohne B1 unbefristet werden?
Grundlegende Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt. Wie Sie unter dem nächsten Punkt erfahren werden, hängt die Art der Niederlassungserlaubnis maßgeblich davon ab, welches Aufenthaltsrecht Sie besitzen.
- Seit 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis Für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mind.5 Jahren erforderlich.
- Gesicherter Lebensunterhalt Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie eigenständig und ohne staatliche Unterstützung (z.B. Arbeitslosengeld II) finanzieren können. Bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld sind hiervon ausgenommen. Bei Ehepartnern braucht nur einer von beiden diese Voraussetzung zu erfüllen.
- Rentenbeiträge Um eine unbefristete Aufenthalsterlaubnis zu bekommen, müssen Sie außerdem als Antragsteller grundsätzlich mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in eine vergleichbare Vorsorgeleistung (z.B. privat Krankenversicherung) eingezahlt haben.
- Grundsätzliche Straffreiheit Sie dürfen in den letzten 3 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein. Ebenso wenig darf von Ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.
- Beschäftigungserlaubnis Ihnen muss grundsätzlich die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland gestattet sein, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Für bestimmte Berufe ist auch eine entsprechende Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Insbesondere selbstständige Antragssteller müssen die für die spezifische Erwerbstätigkeit notwendigen Genehmigungen vorlegen.
- Ausreichende Deutschkenntnisse Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies kann durch ein Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Hier müssen Sie mindestens das Sprachniveau B 1 erreichen.
- Integrationskurs Für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht müssen Sie vorweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Durch den erfolgreichen Abschluss des Integrationstests “Test – Leben in Deutschland” gilt dies als nachgewiesen. Der Nachweis kann allerdings auch durch den erfolgreichen Abschluss einer Schullaufbahn oder andere Ausbildungen, die solche Kenntnisse vermitteln, erfolgen.
- Ausreichend großer Wohnraum Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie über ausreichend Wohnraum für Ihre gesamte Familie verfügen. Dies weisen Sie am einfachsten mit einem gültigen Mietvertrag nach. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Beschaffenheit und die Größe der Wohnung als ausreichend für die Zahl der Familienmitglieder anzusehen ist. Für jede Person über 6 Jahre sind mindestens 12 m² erforderlich; für ein Kind unter 6 Jahren reichen 10 m². Kinder unter zwei Jahren werden bei der Berechnung des benötigten Wohnraums nicht beachtet. Abweichungen von 10 % sind in der Regel erlaubt. Außerdem sind Nebenräume wie Küche und Bad unbedingt notwendig. Diese Maßstäbe gründen auf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz und befinden sich in dort in Art.1 Abs.2.4.
Welcher Aufenthaltstitel ist der beste?
Die Niederlassungserlaubnis ist das beste unbefristete Aufenthaltsrecht. Durch die Niederlassungserlaubnis wird es bedeutend leichter für Sie Ihre Familie nach Deutschland zu holen.
Wie lange dauert die Bearbeitung für einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Ausnahmen & Sonderregelungen für die Niederlassungserlaubnis – Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es für die Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthalts- und Schutzstatus Ausnahmen und Sonderregelungen. Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen :
Ehepartner oder Lebenspartner deutscher Staatsbürger: Besitzt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die deutsche Staatsbürgerschaft, können ausländische Lebensgefährten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon nach 3 Jahren erhalten. Dazu sind u.a. familiäre Gründen sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse notwendig. Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit: Wer in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat, kann ebenso wie das Kind eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dazu muss sich die Person bereits 3 Jahre in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis als Elternteil des minderjährigen Kindes besitzen und regelmäßigen Kontakt zum Kind haben. Asylberechtigte & anerkannte Flüchtlinge: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge müssen ihren Lebensunterhalt nur zu mindestens 51 % durch eigene Einkünfte decken. Für sie sind A2-Kenntnisse der deutschen Sprache ausreichend. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist auch schon nach 3 Jahren möglich – wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht ändert und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung nicht widerruft. Dazu sind dann jedoch C1-Deutschkenntnisse notwendig. Erkrankte Personen: Menschen mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Behinderung müssen nicht alle Bestimmungen erfüllen. Je nach Beeinträchtigung sind sie von einigen Auflagen befreit – etwa der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnissen oder Einzahlungen in die Rentenkasse. Personen in Ausbildung: Wer eine Ausbildung macht, die zu einem anerkannten Bildungsabschluss führt, braucht keine 60 Rentenbeiträge nachzuweisen. Für ihren Lebensunterhalt dürfen Auszubildende zudem staatliche Unterstützung – z.B. in Form von Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld – beantragen. Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der BRD: Ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule, die bereits 2 Jahre eine Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit) oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Beschäftigung oder selbstständigen Arbeit haben, können die Niederlassungserlaubnis schon nach 2 Jahren erhalten. Inhaber einer Blauen Karte EU: Diese können bereits nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung den unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Mit B1-Deutschkenntnissen ist der unbefristete Aufenthaltstitel auch schon nach 21 Monaten möglich. Besonders Hochqualifizierte: Diese können aufgrund ihrer Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt direkt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten (z.B. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen).
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland wird Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit also nur unter bestimmen Voraussetzungen gewährt. Wer eine gute Berufsausbildung vorweisen kann oder als Fachkraft auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht wird, hat in der Regel gute Chancen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet zu erhalten.
Was passiert wenn man ohne Erlaubnis arbeitet?
Ordnungswidrigkeit – Übt eine Ausländerin oder ein Ausländer entgegen einem in § 404 Abs.2 Nr.4 Sozialgesetzbuch III (SGB III ) genannten Verbot oder entgegen einer dort genannten Beschränkung eine Beschäftigung aus, muss sie bzw. er mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen (siehe § 404 Abs.3 SGB III ).
Kann man mit Arbeitssuche Visum arbeiten?
Visum zur Arbeitsplatzsuche – Seit dem 1. August 2012 gibt es für ausländische Hochschulabsolventen, die über einen deutschen, einen anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum?
Schengen-Visa – Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage, um über einen Antrag für ein Schengen-Visum zu entscheiden. Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann.
Wie lange dauert Beschäftigungsduldung?
Wie lange gilt die Beschäftigungsduldung? Die Beschäftigungsduldung ist 30 Monate lang gültig. Solange Sie die oben genannten Voraussetzungen weiter erfüllen, können Sie während dieser Zeit nicht abgeschoben werden. Danach können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ihre Beschäftigungsduldung verlängern.
Wie lange dauert Visum Familienzusammenführung?
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 12 bis 15 Wochen, im Einzelfall länger. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Wie lange muss man verheiratet sein um Aufenthalt zu bekommen?
Kann ich dennoch in Deutschland bleiben? Ausländische Ehegatten von Deutschen bekommen ein eigenständiges, d.h. von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn sie drei Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft und mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.