Wie lange habe ich Zeit zu reklamieren? – Bei Handwerkern gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, bei Leistungen am Bau sind es fünf Jahre. Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage.
Wie lange muss ein Handwerker Garantie auf seine Arbeit geben?
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung? – Für gekaufte Waren gilt i.d.R. eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Im Handwerk beträgt die Gewährleistungsfrist vier Jahre. Die Frist beginnt ab der erfolgreichen Abnahme der vertraglichen Leistung.
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Wann gilt 5 Jahre Gewährleistung?
Gewährleistungsfrist nutzen: Sorgfältige Mängelüberprüfung – Bauherren haben nach der Bauabnahme fünf Jahre Zeit, mögliche Mängel in ihren neuen vier Wänden anzuzeigen. Diese Gewährleistungsfrist gilt auch für solche Mängel, die der Bauherr bereits bei der Abnahme gerügt hat.
Vermeiden Sie Fallstricke in Ihrem Bauvertrag und starten Sie sicher in Ihr Bauvorhaben.Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig und vermeiden Sie hohe Beseitigungskosten.Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihres Neubaus.
Zum Aufnahmeantrag
Was bedeutet Gewährleistung im Handwerk?
Welche Mängel fallen unter die Gewährleistung? – Innerhalb der Gewährleistungsfrist haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Mängel, die der Handwerker verursacht hat, beseitigt werden. Der Anspruch endet, sobald die Gewährleistungsfrist von 5 bzw.4 Jahren abgelaufen ist.
- Der Handwerker haftet für Mängel, die durch eine fehlerhafte Arbeitsleistung von ihm verursacht wurden.
- Seit dem 1.1.2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeitet haben, sich aber im Nachhinein als mangelhaft erwiesen haben. In diesem Fall muss der Hersteller (z.B. der Fliesenproduzent) die Kosten für den Ausbau der alten und Einbau der neuen Materialien tragen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Ansprüche, die sich zurückführen lassen auf Verschleißerscheinungen, Bedienfehler und Mängel, die durch Dritte verursacht wurden. Wichtig: Der Handwerksbetrieb hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung, Wenn Sie also den Mangel von einem anderen Betrieb beseitigen lassen, ohne ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
- Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie regelt die Pflicht zur Nachbesserung bei mangelhaften Leistungen oder Sachschäden, die nach der Abnahme auftreten.
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?
Was bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung? – Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet ( §§ 437, 438 BGB ). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert, Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen, Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate.
Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Wann verjähren Handwerker Forderungen?
Verjährung Handwerkerrechnung – wann? – In der Regel verjährt ein Anspruch nach drei Jahren. Laut § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der (Kaufpreis-)Anspruch entsteht. Wenn Sie also etwas im Juli 2016 bauen lassen, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2016 und endet am 31.12.2019.
Was tun wenn Handwerker Mangel nicht beseitigt?
Abnahme und Rechnung – Sind die Arbeiten fertiggestellt, sollten Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind:
Eine Abnahme bedeutet rechtlich, dass Sie die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß billigen. Prüfen Sie das fertige Werk darum ausgiebig. Achtung: Wenn Sie Mängel im Abnahmeprotokoll rügen, ergänzen Sie unbedingt den Satz “Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten”. Liegt ein Mangel vor, können Sie Nachbesserung verlangen und einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung des Mangels zurückhalten. Zur Sicherheit dürfen Sie mindestens das Doppelte dessen, was eine Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, einbehalten. Mängel machen Sie am besten schriftlich gelten und dokumentieren sie, wenn möglich, mit Foto. Handwerker müssen den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kund:innen selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners.
Die Gewährleistung Mängel müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigt werden. Fordern Sie den Handwerker schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen. Setzen Sie eine Frist – ein bis zwei Wochen sind im Regelfall angemessen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der geleisteten Arbeit. Sie kann unterschiedlich lange gelten:
Bei Herstellung einer Sache (außer Bauwerken) oder Reparaturarbeiten beträgt sie 2 Jahre. Bei mangelhaften Arbeiten an Bauwerken haben Sie 5 Jahre Zeit zu reklamieren. Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat – sie beginnt erst, sobald Sie den Mangel bemerken.
Ist das fertige Werk durch Sie abgenommen, hat der Handwerker Anspruch auf seinen Lohn, Kund:innen haben Anspruch auf eine ausführliche Rechnung, Rechnung prüfen
Unklarheiten sollten Sie vor Bezahlung mit dem Handwerker klären. Wenn Sie die Rechnung nicht verstehen oder die Rechtmäßigkeit nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich an den Handwerker. Die Rechnung muss prüffähig sein: Grundsätzlich sollte man das Angebot neben die Rechnung legen und die Positionen miteinander abgleichen können. Zur prüfbaren Schlussrechnung gehören auch die Anlagen (Bautagebücher, Arbeitsnachweise, Maschineneinsatz, Belege von Drittfirmen etc.). Sollte eine Rechnung nicht prüfbar sein, fordern Sie eine prüfbare Schlussrechnung an. Prüfen Sie dann die gesamte Rechnung. Sind Positionen nicht nachvollziehbar oder unberechtigt, sollten Sie dies schriftlich rügen.
Wer hilft weiter bei Problemen? Sollten Sie bei der Klärung von Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb oder Kundendienst nicht weiterkommen, können Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale einholen. Bei Streitigkeiten können Sachverständige Klarheit schaffen.
Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit?
Wie lange habe ich Zeit zu reklamieren? – Bei Handwerkern gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, bei Leistungen am Bau sind es fünf Jahre. Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage.
Wie lange kann man Mangel geltend machen?
Wie lange kann man versteckte Mängel geltend machen? – Im Grunde können versteckte Mängel an beweglichen Sachen bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden, bei unbeweglichen sogar 3 Jahre. Sollten dem Käufer hingegen weitere Zusagen gemacht werden und der Sache weitere Eigenschaften zugeschrieben werden, kann der Anspruch auf Gewährleistung auch darüber hinaus gehen.
Doch oftmals entstehen dem Übernehmer durch eine mangelhafte Leistung weitere Schäden (z.B. versteckter Mangel bei der Installation führt zu Wasserschaden). Von der Gewährleistungspflicht unabhängig ist jedoch die Haftung für Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Sache oder Dienstleistung entstanden sind.
Im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen ist der Schadenersatzanspruch nicht verschuldungsfrei und das Verschulden des Übergebers ist erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen. Ist der Übergeber für die Mangelfolgeschäden verantwortlich, hat der Übernehmer ein Recht auf Schadenersatz.
Wie lange kann man Baumangel geltend machen?
Verjährungsfrist für Bauleistungen nach BGB – Das Baurecht sieht bei der Baumängel Verjährung grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren vor. In dieser Zeit kann der Bauherr bzw. die Baufrau eine Beseitigung der Mängel (Nacherfüllung oder Selbstvornahme) oder Schadensersatz bei Auftragnehmenden geltend machen.
In dieser Verjährungsfrist ist ebenso der Rücktritt vom Vertrag, wie auch die Vergütungsminderung möglich. Laut dem Bürgerlichen Bundesgesetzbuch ( BGB) beginnt die Gewährleistung am Bau grundsätzlich dann, wenn der Bauherr oder die Baufrau die Abnahme der Bauleistung ausspricht, Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, bedarf es zwingend einer vollständigen und umfassenden Beweissicherung.2022 traten im BGB unter anderem neue Gesetze im Bereich Verjährung und Beweislastumkehr bei Mängeln in Kraft.
Von diesen Änderungen im Gewährleistungsrecht sind allerdings nur Sachmängel betroffen. Die Fristen und die Beweislast bei Baumängeln werden von den neuen Regelungen nicht tangiert. LESETIPP: Diese 6 Dinge sollten Sie beim Beweissicherungsverfahren am Bau beachten
Welche Mängel zählen zur Gewährleistung?
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Gebrauchtwagen? – Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten beim Gebrauchtwagenkauf dieselben Regeln wie bei jedem anderen Kaufvertrag. Somit haben Sie als Käufer auch einen Gewährleistungsanspruch, Das bedeutet, sobald Sie ein gebrauchtes Auto von einem gewerblichen Händler kaufen, haftet dieser für Mängel, die Sie erst nach dem Kauf bemerken (Sachmängelhaftung).
Wann 4 Jahre Gewährleistung?
Wann beginnt die VOB/B Gewährleistungsfrist? – Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B beginnt mit der Gesamt- bzw. Teilabnahme eines Bauwerks, Üblicherweise beträgt sie 4 Jahre, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wird in dieser Zeit ein Mangel gerügt, unterbricht das die Gewährleistungsfrist. Nach der Beseitigung beginnt eine neue, 2-jährige Frist.
Welche Mängel fallen unter Gewährleistung?
Mangel oder Verschleiß? Probleme bei der Autokauf Gewährleistung – Eine Gewährleistung beim Autokauf greift nur bei echten Sachmängeln, also wenn Teile des Fahrzeugs schon beim Kauf kaputt waren, das aber nicht vom Verkäufer mitgeteilt worden ist. Das gilt natürlich auch, wenn der Verkäufer davon gar nichts wusste – er schuldet dir trotzdem ein einwandfreies Auto.
Wie lange Gewährleistung auf Montage?
Gewährleistungen im Handwerk – wie lange? – Wie lange die Gewährleistungs-Pflicht von Handwerkern gilt, variiert je nach Maßnahme bzw. zwischen VOB und BGB. Bei der Errichtung eines Bauwerkes und unmittelbar damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Einbau der Heizung, Einbau der Fenster) übernehmen Handwerker fünf (BGB) bzw.
- Vier (VOB) Jahre Gewährleistung.
- Handelt es sich aber um Reparaturen oder kleinere Umbauarbeiten, endet das Zeitfenster für die Mangelbeseitigung schon nach zwei Jahren.
- Die Gewährleistungs-Pflicht ist nicht zu verwechseln mit der Herstellergarantie.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers.
Nachfolgend findest du einige Beispiele für verschiedene Arbeiten und ihrer Gewährleistungsfrist.
Handwerker (Beispiele) | VOB – wie lange Gewährleistung? | BGB – wie lange Gewährleistung? |
---|---|---|
Dachdecker | 4 Jahre für Dacheindeckung mit Dämmung | 5 Jahre für Dacheindeckung mit Dämmung |
Fensterbauer | 4 Jahre für den Einbau neuer Fenster | 5 Jahre für den Einbau neuer Fenster |
Heizungsbauer (SHK) | 4 Jahre für den Einbau einer Zentralheizung samt Leitungen | 5 Jahre für den Einbau einer Zentralheizung samt Leitungen |
Maler und Lackierer | 2 Jahre für Malerarbeiten in einzelnen Räumen | 2 Jahre für Malerarbeiten in einzelnen Räumen |
Tischler | 2 Jahre für das Tischlern von Möbelstücken | 2 Jahre für das Tischlern eines Möbelstücks |
Wie lange kann ich reklamieren?
Gewährleistung – Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an Kund:innen für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wie viele Reparaturversuche muss ich zulassen?
Gelegentlich hört man, ein mit einer mangelhaften Kaufsache belieferter Käufer müsse dem Verkäufer zwei- oder sogar dreimal die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das ist falsch! Zwar heißt es in § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen” gilt.
Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer (mindestens) zweimal nachbesseren darf! Nachbesserung vs. Ersatzlieferung Nachbessern darf ein Verkäufer nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (= Nachbesserung) entscheidet. Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung berechtigterweise die Lieferung einer mangelfreien Sache (= Ersatzlieferung), dann ist für Nachbesserungsversuche des Verkäufers von Anfang an kein Raum.
Die Frage, wie oft ein Verkäufer nachbessern darf, stellt sich also allenfalls, wenn der Käufer eine Nachbesserung wünscht oder wenn er zwar eine Ersatzlieferung verlangt, der Verkäufer diese aber – beispielsweise gemäß § 439 IV BGB – verweigern darf.
- Fristsetzung Selbst dann hat der Verkäufer aber nicht automatisch ein Recht auf (mindestens) zwei Nachbesserungsversuche, auch wenn ihm § 440 Satz 2 BGB ein solches Recht auf den ersten Blick zu gewähren scheint.
- Aus § 440 Satz 1 Fall 2, Satz 2 BGB ergibt sich nämlich nur, dass der Käufer dem Verkäufer nach dem zweiten missglückten Nachbesserungsversuch nicht noch eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen darf.
Die in der Vorschrift enthaltene Fiktion („eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen”) ist also nur relevant, wenn der Käufer dem Verkäufer keine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat, obwohl er dies grundsätzlich muss (vgl. § 281 I 1 BGB, § 323 I BGB ).
Nur dann muss der Käufer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche dulden, bevor es ihm gestattet ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz zu verlangen. Hat der Käufer dem Verkäufer dagegen eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, ist § 440 BGB nicht einschlägig.
Es kommt dann nur darauf an, ob es dem Verkäufer innerhalb der Frist gelingt, den Mangel zu beseitigen oder nicht (s. dazu BGH, Urt,v.26.08.2020 – VIII ZR 351/19 ). Gelingt es ihm nicht, darf der Käufer grundsätzlich „sofort” zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag, einer Minderung des Kaufpreises und/oder einem Schadensersatzverlangen übergehen.
- Einen weiteren Nachbesserungsversuch, der außerhalb der dem Verkäufer gesetzten Frist stattfände, muss er nicht zulassen.
- Anzahl der Nachbesserungsversuche Auch wenn der Käufer dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, muss er sich nicht unter allen Umständen auf einen zweiten Nachbesserungsversuch einlassen, wenn dem Verkäufer eine Mangelbeseitigung „im ersten Anlauf” nicht gelungen ist.
Denn eine Nachbesserung gilt nur dann (erst) nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, „wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt” ( § 440 Satz 2 BGB ). Üblicherweise darf der Verkäufer deshalb zwar zweimal nachbessern, sofern § 440 BGB mangels Fristsetzung einschlägig ist.
Ausnahmsweise kann dem Käufer ein zweiter Nachbesserungsversuch allerdings schlechthin unzumutbar sein, sodass die Nachbesserung schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert gilt (vgl. OLG Saarbrücken, Urt,v.29.05.2008 – 8 U 494/07 ). Umgekehrt darf der Verkäufer ausnahmsweise mehr als zwei Nachbesserungsversuche beanspruchen, wenn etwa die Mangelbeseitigung objektiv außerordentlich schwierig ist (vgl.
BGH, Urt,v.15.11.2006 – VIII ZR 166/06 Rn,15). Was gilt bei einer Ersatzlieferung? Wann eine Ersatzlieferung als fehlgeschlagen gilt, sagt das Gesetz nicht; § 440 Satz 2 BGB betrifft nur die Nachbesserung, Zum Teil wird angenommen, eine Ersatzlieferung sei (schon dann) fehlgeschlagen, wenn auch die ersatzweise gelieferte Sache mangelhaft sei, also bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch.
Kann ein Handwerker nach 3 Jahren noch eine Rechnung stellen?
Verjährungsfrist einer Handwerkerrechnung: Beginn und Dauer – Tritt die Verjährung ein, kann der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend machen. Dann kann der Gläubiger die Forderung nicht mehr verlangen. Sie ist eine Einrede, auf die sich nach Ablauf der Verjährungsfrist der Schuldner berufen kann.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forderung durch eine eigene Leistung entstanden ist oder beispielsweise durch eine Betriebsübernahme oder Erbschaft, Laut § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beträgt die Verjährung bei Rechnungen drei Jahre. Nach diesem Zeitraum kann der Handwerker trotzdem auf die Erfüllung seiner Ansprüche klagen, der Schulder kann die Erfüllung aber nun ablehnen und sich auf die Einrede berufen.
Hierbei ist gemäß § 199 BGB zu beachten, dass der Fristbeginn einer Forderung immer am Ende des Jahres der Leistungserbringung liegt. Wurde also im Januar des Jahres eine Leistung erbracht, so liegt der Beginn der Verjährungsfrist am letzten Dezembertag desselben Jahres.
Wann muss ich eine Rechnung nicht mehr bezahlen?
Die Verjährung einer Rechnung – Im Zivilrecht wird zu Gunsten des Schuldners geregelt, wann ein zeitlich bedingter Anspruch rechtlich aufgehoben wird. Schließlich liegt es in der Verantwortung des Gläubigers, seine, Nach Verstreichen einer bestimmten Frist, tritt die Verjährung automatisch ein.
Wann muss eine Handwerkerrechnung nicht bezahlt werden?
Abnahme der Leistung: Für Handwerker ein Muss – Die Abnahme von Handwerksleistungen ist gesetzlich geregelt und ist ‘Pflicht’ und keine ‘Kür’. Seine Rechte und Pflichten zu diesem Thema sollte jeder Handwerker kennen und ernst nehmen. Jeder Handwerker hat den Begriff „Abnahme” schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung.
Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt”, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.
„Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht zu erledigen. Ein Handwerker muss aber darüber hinaus dafür sorgen, dass sein „Werk” abgenommen wird; erst dann hat er einen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung. Diese Reihenfolge einzuhalten, ist wichtig”, so der Hinweis von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
Was ist eine Abnahme und wie kann sie durchgeführt werden? „Bevor die eigentliche Abnahme erfolgt, wird der Abnahmegegenstand vom Auftraggeber daraufhin überprüft, ob die gemachten Vorgaben eingehalten wurden, ob die Aufgaben ordnungsgemäß erledigt wurden und ob das Ergebnis so ausgefallen ist, wie gefordert bzw.
vereinbart wurde. Wird das Ergebnis vom Auftraggeber akzeptiert, so wird diese Erklärung als Abnahme bezeichnet.” Der Auftraggeber bestätigt also, dass der Vertrag vom Handwerker/Auftragnehmer vertragsgerecht erfüllt wurde. Der Auftraggeber muss die Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers ausdrücklich erklären.
- Dies sollte im Sinne aller unbedingt schriftlich festgehalten werden!” lautet Drumanns Rat dazu.
- Ebenso gibt es die so genannte ‚stillschweigende Abnahme‘, die auch als ‚konkludente Abnahme‘ bezeichnet wird.
- Sie steht der ausdrücklichen Abnahme gleich und kommt etwa dann in Frage, wenn der Auftraggeber das fertige ‚Werk‘ – etwa die neu angelegte Terrasse – ohne Beanstandung benutzt oder wenn er die Handwerkerrechnung ohne Abzüge oder Einbehalte bezahlt.
Wenn der Handwerker aus diesem oder anderem Verhalten darauf schließen darf, dass der Kunde die Werkleistung als (im Wesentlichen) ordnungsgemäß erbracht ansieht, ist das Werk abgenommen. Eine weitere Form der Abnahme ist die so genannte ‚Fiktive Abnahme‘.
Wenn ein Auftraggeber die Abnahme trotz einer Fristsetzung durch den Auftragnehmer nicht erklärt, obwohl er dazu (bei im Wesentlichen vertragsgemäßer Fertigstellung des Werkes) verpflichtet ist, gilt die Abnahme auch ohne Erklärung als erfolgt.” Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet „Als Handwerker sollte man wissen, dass es nicht der Lust und Laune des Auftraggebers unterliegt, die in Auftrag gegebene Leistung abzunehmen, sondern dass es dessen gesetzlich verankerte Pflicht ist.
Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) in § 640 geregelt. Dort heißt es in Abs.1: ‚Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist‘.
- Diese Regelung soll beiden Seiten Sicherheit geben aber auch helfen, ein zuweilen mutwilliges Hinauszögern der Abnahme zu verhindern.” Kein Anspruch auf Bezahlung bei fehlender Abnahme „Es geschieht nicht selten, dass Handwerksbetriebe säumige Kunde anmahnen und, wenn keine Zahlung erfolgt, den Vorgang zum Einzug an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen abgeben.
Nun, aufgeschreckt durch ein ‚offizielles Schreiben‘ eines Rechtsdienstleisters, regt sich der schweigsame Kunde plötzlich und wendet Mängel ein, die auch noch berechtigt sind. Es kommt zum Vorschein, dass der Kunde die Abnahme nie erklärt hatte. Und das hat Folgen: Damit ist die Rechnung noch gar nicht fällig, es gibt somit keine Grundlage für eine Mahnung (eine Mahnung vor Rechnungsfälligkeit ist unwirksam) und – was besonders bitter ist – der Kunde ist mit der Bezahlung der Rechnung nicht in Verzug und muss daher auch nicht für Verzugszinsen und die bis dahin entstandenen Rechtsverfolgungskosten aufkommen”, erläutert Drumann.
- Die ‚Abnahme‘ ist daher für jeden Handwerker auch ‚Pflicht‘ und keine ‚Kür‘”.
- Wie fordert man ggf.
- Den Kunden zur Abnahme auf? „Ist eine Abnahme der getätigten Leistung nicht entbehrlich, weil der Auftraggeber eventuell auf eine Abnahme verzichtet oder diese nach der Art des Werks gar nicht möglich ist, und nicht offensichtlich bereits stillschweigend etwa durch Inbetriebnahme erfolgt, sollte der Kunde mit einem klar definierten Termin (und am besten unter Nennung von zwei Alternativterminen) zur Abnahme aufgefordert werden.” Mit besonderem Nachdruck rät Drumann weiter: „Der Zugang der Aufforderung sollte nachweisbar sein.
Dafür eignet sich die persönliche Übergabe vor Zeugen oder eine Zusendung per Einwurfeinschreiben, denn man glaubt gar nicht, was so alles plötzlich verschwindet oder ‚vergessen‘ wird”, weiß Drumann aus Erfahrung. Was macht man, wenn der Kunde zur Abnahme nicht erscheint und schlicht untätig bleibt? „Erscheint der Auftraggeber nicht zum festgelegten Abnahmetermin und rührt sich auch sonst nicht, sollte der Unternehmer ihm eine letzte Frist zur Abnahme setzen (Zustellung s.o.).
Reagiert der Kunde darauf immer noch nicht, so führt dies nach § 640 Abs.1 Satz 3 BGB zur Abnahmefiktion, wenn das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.D.h., die Untätigkeit wird mit einer Abnahme gleichgesetzt und das Werk gilt so als abgenommen.” Wie verhält man sich, wenn der Kunde unberechtigte Mängel einwendet? „Sollte der Kunde Mängel geltend machen, von denen der Auftragnehmer überzeugt ist, dass sie unberechtigt sind, bietet sich an, dass er – in seinem eigenen Interesse – seinem Kunden schriftlich eine Überprüfung vor Ort vorschlägt.
Er kann ihm zudem anbieten, falls sich herausstellt, dass er als Handwerker die Mängel doch zu verantworten habe, diese zu beheben bzw. Nachbesserungsmaßnahmen zu veranlassen. Er sollte dann die Mängelbeseitigung auch unverzüglich durchführen. Es hat sich bewährt, dem Kunden aber ebenso auch mitzuteilen, dass man diesem die Kosten der Überprüfung sowie Auslagen wie z.B.
- Fahrkosten in Rechnung stellen werde, wenn sich herausstellt, dass kein Werkmangel vorliegt und der Kunde dies auch hätte erkennen müssen.
- Dem Kunden kann darüber hinaus mitgeteilt werde, dass diese Vereinbarung als akzeptiert angesehen wird, sollte dieser sich nicht binnen einer zu setzenden Frist anders äußern.” Was darf der Kunde von der Rechnung einbehalten, wenn Mängel bestehen? „Laut § 641 Abs.3 BGB kann der Kunde nach Fälligkeit der Rechnung bei unwesentlichen Mängeln, also eher Kleinigkeiten, die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern, bis der unwesentliche Mangel behoben ist.
Als angemessen wird in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten angesehen. Den Rest muss er aber bezahlen. Er darf also nicht den gesamten Rechnungsbetrag zurückhalten”, fügt Drumann eindringlich an. „Sind grobe Mängel zu beanstanden, ist der Sachverhalt schon schwieriger”, so Drumann.
„In § 640 Abs.1 Satz 2 BGB heißt es ‚Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden‘.D.h. im Umkehrschluss, dass die Abnahme bei wesentlichen Mängeln verweigert werden darf. Und ohne Abnahme muss auch keine Rechnung bezahlt werden. Generell muss der Kunde dem Handwerker aber eine Chance zur Mängelbeseitigung geben.
Im Sinne aller ist eine realistische Fristsetzung hierfür. Bei allem Ärger über die mangelhafte Leistung, sollte für die Berechnung der Frist z.B. die Jahreszeit (z.B. Winter – Frost), der Umfang der vorzunehmenden Arbeit oder z.B. die eventuelle Lieferzeit von Ersatzteilen etc.
bedacht werden.” Besser VOB oder BGB mit dem Auftragnehmer vereinbaren? „Hierbei geht es um die Frage, ob für den Vertrag nur die normalen Regelungen des BGB gelten sollen oder ergänzend die besonderen Regelungen der ‚Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen‘, kurz VOB /B.
Zuerst einmal muss man dazu wissen, dass durch die Einbeziehung der VOB /B in einen Bauvertrag die Regelungen des BGB teilweise geändert werden. Vorteilhaft für den Handwerker bei Einbeziehung der VOB /B ist, dass dem Auftraggeber z.B. eine umfangreiche Mitwirkungspflicht auferlegt wird, dass Mängelansprüche meist schneller verjähren und dass eine günstigere Abnahmeregelung zum Tragen kommt.
- Das umfangreiche Klauselwerk der VOB /B birgt aber auch Risiken für den Handwerker, z.B.
- Durch umfangreiche Prüfungs- und Hinweispflichten.
- Die Anwendung der VOB /B ist einem Handwerker letztlich nur dann wirklich anzuraten, wenn er über entsprechende detaillierte Kenntnisse bzgl.
- Der Regelungen der VOB /B verfügt.
Ansonsten”, so Drumann, „sollte die Einbeziehung der VOB /B vom Handwerker m.E. nicht vereinbart werden.” Bei Problemen Rat von Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen einholen „Jeder möchte gute Handwerksarbeit, aber nicht jeder möchte auch dafür zahlen.
Das A und O bei allen geschäftlichen Schritten in einem Unternehmen ist die schriftliche Dokumentation, gut und individuell ausgearbeitete AGB als Grundlage aller Geschäfte, Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten und eine freundliche, aber bestimmte, korrekte und zügige Vorgehensweise bei allen Belangen.
Sollte es dennoch Schwierigkeiten mit Kunden z.B. in Bezug auf die Abnahme von Handwerksleistungen, unberechtigten Kürzungen von Rechnungen o.ä. geben, sollte man sich möglichst früh Hilfe von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen holen, welches idealerweise Kenntnisse im Baurecht vorhält.
Wann darf ich einem Handwerker die Rechnung kürzen?
Kürzung der Rechnung ohne Minderung – Sofern die ausgeführten Arbeiten Mängel aufweisen, die noch zu beseitigen sind, kann auch nach der Abnahme die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung bis zur Mängelbeseitigung verweigert werden. Als Faustregel gilt ein Betrag in Höhe des Doppelten der für die Beseitigung erforderlichen Kosten ( „Faktor 2″).
Unangemessene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingung wie zum Beispiel „Handwerkerrechnungen sind sofort vor Ort beim Monteur zu zahlen” sind unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden oder branchenüblich sind. Es gibt Kunden, die generell einen Skontoabzug von der Rechnung vornehmen, obwohl die Rechnungsstellung dies nicht vorsieht.
Ein derartiger Skontoabzug ist nicht zulässig und es drohen zu Recht Verzugszinsen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Der nicht zulässige Skontoabzug ist ein Trick der Kunden, die damit rechnen, dass wegen der 2 Prozent der Unternehmer schon nichts machen wird.
Wie viel Prozent Einbehalt für Mangel?
Wie viel Prozent Einbehalt ist für Mängel angemessen? – Bis die Mängelbehebung erfolgt ist, darf das Doppelte (BGB und VOB) bis Dreifache (ÖNORM B 2110) der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden. Viele Bauunternehmer hätten ansonsten ständig unter Liquiditätsengpässen zu leiden.
Warum kommen Handwerker immer zu zweit?
Handwerker: Strich durch die Rechnung Die Kosten für einige Reparaturen sind enorm hoch – manchmal auch nur, weil die Handwerker mogeln. Inhalt Mit einem lauten Knacken bricht der Bohrer ab. „Das müssen Sie dann wohl zahlen”, erklärt der Handwerker trocken.
- Und tatsächlich: Später erscheint der Posten in der Rechnung, die er präsentiert.
- Muss der Kunde dafür wirklich aufkommen? Wohl kaum.
- Manche Betriebe schummeln, indem sie unerlaubte Posten berechnen.
- So können Sie sich davor und vor anderen Tricks schützen: Fällt ein Werkzeug der Reparatur zum Opfer, dürfen Handwerker nicht ihre Kunden dafür bezahlen lassen.
„Die Gefahr für das eingesetzte Werkzeug trägt der Auftragnehmer”, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem solchen Fall (Az.9 U 143/97). Tipp : Streichen Sie diesen Posten einfach von der Rechnung des Handwerkers. Viele Kunden stolpern über die hohen Stundenverrechnungssätze.
- Die sind von Branche zu Branche verschieden, was eine Überprüfung schwierig macht.
- Der Stundensatz muss aber ortsüblich sein.
- Das heißt, bei einem regionalen Vergleich darf er nicht den Rahmen sprengen.
- Tipp : Welche Preise in welcher Branche üblich sind, können Sie manchmal bei den Handwerksinnungen vor Ort erfragen.
Ansonsten hilft es, wenn Sie selbst Preise vergleichen, also bei verschiedenen Betrieben nachfragen. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mancher Betrieb rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle halbe Stunde ab, auch wenn erst wenige Minuten vergangen sind.
- Diese Praxis hat das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt (Az.12 O 292/87).
- Eine geringe Aufrundung – zum Beispiel auf volle fünf Minuten – ist aber in Ordnung.
- Tipp : Prüfen Sie, ob der Handwerker tatsächlich so lange gearbeitet hat, wie in der Rechnung steht.
- Pausen darf er nicht als Arbeitszeit berechnen.
Viele Betriebe erwarten, dass der Kunde die Rechnung sofort in bar begleicht. Dazu sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie bei Auftragsvergabe eine Barzahlung individuell vereinbart haben. Lassen Sie sich anderenfalls nicht unter Druck setzen. Die Klausel im Kleingedruckten „Handwerkerrechnungen sind sofort beim Monteur zu zahlen” hat das Oberlandesgericht Köln für unzulässig erklärt (Az.6 U 68/95).
Tipp : Bezahlen Sie nicht in bar, wenn Sie die Reparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen wollen. Insgesamt können Sie bis zu 3 000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent, also bis zu 600 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld ab.
Das gilt aber nur für Personalkosten, nicht für das Material. Verlangen Sie deshalb eine Rechnung mit separat aufgelisteten Arbeits- und Materialkosten. Neben der Rechnung verlangt das Finanzamt auch Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Quittungen oder Barzahlungen reichen jedenfalls nicht.
- Der eine Monteur arbeitet, der andere sieht nur zu.
- Trotzdem wird die Arbeitszeit nachher doppelt berechnet.
- Tipp : Akzeptieren Sie es nicht, wenn der Betrieb für einen einfachen Auftrag zwei Handwerker schickt, obwohl die Arbeit leicht von einem hätte ausgeführt werden können.
- Zwei Monteure werden beispielsweise gebraucht, wenn der eine dem anderen Werkzeuge oder Ersatzteile reichen muss oder wenn die Sicherheit der Handwerker die Arbeit zu zweit erforderlich macht”, erklärt Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin.
Von den Fahrt- oder Wegekosten sind die Fahrzeugkosten zu unterscheiden. Das sind solche, die für das Fahrzeug selbst entstanden sind, wie beispielsweise die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dafür auch eine Pauschale verlangt werden darf (Az.
X ZR 63/90). Tipp : Versuchen Sie trotzdem, mit dem Handwerker über diese Kosten zu verhandeln. Sie haben mit dem konkreten Auftrag schließlich nichts zu tun. Diese Ausgaben hat der Betrieb sowieso, sie sollten daher über die Stundenverrechnungssätze abgegolten werden. Wenn der Handwerker zwischenzeitlich zu seiner Werkstatt zurückfahren muss, weil er ein Werkzeug oder ein Ersatzteil nicht dabei hat, darf er diese Fahrtzeit nicht berechnen.
Für seine Vergesslichkeit oder seine unzureichende Ausrüstung ist er schließlich selbst verantwortlich. Denn er ist der Fachmann und muss wissen, was er mitzubringen hat. Tipp : Klären Sie beim ersten Gespräch mit dem Handwerker genau, welcher Gerätetyp oder welche Marke zu reparieren ist und wie sich der Fehler äußert.
Oft ist es unerlässlich, auch die Gerätenummer durchzugeben. Halten Sie diese Nummer also am Telefon parat. Der Schlüssel geht besonders gern am Sonntag verloren. Wenn die Tür wieder offen ist, zieht der Handwerker einen Strich unter die Rechnung und schlägt auf sämtliche Positionen 80 Prozent auf. Tipp : Akzeptieren Sie die Rechnung nicht.
Nacht- und Wochenendzuschläge sind zwar erlaubt, aber nur auf Arbeits- und Wegezeiten, nicht auf das verwendete Material. Wie hoch dieser Aufschlag ist, richtet sich nach der Branche. Üblich sind Werte von 50 bis 70 Prozent. Oft erscheint die Position Fahrt- oder Wegezeit auf der Rechnung.
- Damit ist die Zeit für An- und Abfahrt gemeint, die natürlich berechnet werden darf.
- Viele setzen dafür einen um etwa 10 Prozent niedrigeren Stundensatz an als für die Arbeitszeit.
- Tipp : Widersprechen Sie, wenn Fahrtzeit und Arbeitszeit mit dem gleichen Wert berechnet werden.
- Lenkt der Handwerksbetrieb nicht ein, wird es aber eng.
Die Gerichte entscheiden in dieser Frage nicht einheitlich. Einen Prozess sollten Sie nur riskieren, wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gibt. Wird bei einer Reparatur ein Spezialgerät verwendet und der Einsatz in Rechnung gestellt, ist dagegen nichts einzuwenden.
- Tipp : Achten Sie aber darauf, dass es sich im konkreten Einzelfall wirklich um ein Spezialgerät gehandelt hat.
- Wenn ein Unternehmen eine Spezialisierung auf bestimmte Reparaturen angibt, handelt es sich auch bei außergewöhnlichen Werkzeugen um normale Ausrüstung.
- Die Benutzung wird dann schon bei den Betriebskosten berücksichtigt und fließt in den Stundenverrechnungssatz ein.
Eine gesonderte Berechnung ist unzulässig. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, können zusätzlich Verzugszinsen entstehen. Der Verzug beginnt mit der Mahnung des Betriebs, die fällige Forderung zu begleichen. Doch auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug: zum Beispiel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung – allerdings nur dann, wenn er in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
- Im Kleingedruckten können aber auch noch kürzere Fristen stehen.
- Tipp : Nehmen Sie sich Zeit, um die Rechnung zu überprüfen.
- Warten Sie mit dem Begleichen aber nicht allzu lange.
- In Rechnungen häufen sich unklare Begriffe.
- Erhöhter Verwaltungsaufwand”, „Schreibgebühren” und „Personalkostenpauschale” können gestrichen werden, weil sie schon bei den Stundenverrechnungssätzen berücksichtigt werden.
Tipp : Wenn auch nach der Überprüfung die Rechnung nicht nachvollziehbar ist, behalten Sie einen Teilbetrag bis zur Klärung zurück oder zahlen Sie nur unter schriftlichem Vorbehalt. Das gilt übrigens auch, wenn der Handwerker gepfuscht hat.
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: Handwerker: Strich durch die Rechnung
Wie lange Gewährleistung auf Dienstleistungen?
Die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie – Gewährleistung und Garantie werden häufig synonym verwendet. Man muss Gewährleistung und Garantie aber voneinander trennen. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
- Sie ist auf zwei Jahre bzw.24 Monate limitiert und muss für Ware und Dienstleistungen angeboten werden.
- Die Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot der Hersteller.
- Die Dauer und auch der Umfang der Garantie sind völlig offen und können vom herstellenden selbst bestimmt werden.
- Die Garantie ist meistens darauf beschränkt, einen Anspruch auf kostenlose Reparatur anzubieten.
Die Gewährleistung hingegen umfasst sowohl Reparaturen, eine Warenrücknahme mit einer Erstattung des bezahlten Betrags oder den kompletten Ersatz der Ware oder im Falle einer Dienstleistung, dass diese neu erbracht wird. Eine Garantie kann zudem auch eingeschränkt werden auf bestimmte Teile einer Ware oder Aspekte einer Dienstleistung.
So kann die Garantie beispielsweise nicht für Verschleißteile gelten, die zu dem Produkt gehören, auf das die Garantie angewendet wird. Ebenfalls wichtig ist, dass eine Garantie sozusagen übertragbar ist. Das bedeutet, dass auch bei einem privaten Weiterverkauf einer Ware der Garantieanspruch bestehen bleibt.
Die Gewährleistung erlischt, sobald ein Produkt weiterverkauft wird. Sie gilt nur, wenn eine Ware oder Dienstleistung von einem gewerblichen Geschäft bezogen werden. Die Garantie ist also ein freiwilliges Angebot von Unternehmen selbst. Diese haben aber nichts mit der Gewährleistung zu tun.
- Die Gewährleistung hingegen ist ein verpflichtendes Angebot von gewerblichen Verkäufer:innen.
- Diese haben dafür nichts mit der Garantie zu tun.
- Bei einem Schaden oder anderweitig mangelhafter Ware haben Kund:innen im Grunde die Wahl, ob sie die Gewährleistung oder die Garantie (sofern vorhanden) in Anspruch nehmen.
Meistens ist die Gewährleistung der bessere Weg, weil diese einen größeren Rahmen abdeckt.
Kann ein Handwerker die Gewährleistung ausschließen?
Durch Individualvereinbarung kann zwar die Gewährleistung für alle Fälle des Werk- vertrags ganz ausgeschlossen werden, sofern der Unternehmer den Mangel nicht arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernimmt (§ 639 BGB).
Wie lange hat man Garantie auf Fliesenarbeiten?
Sachverständiger Erich Mathä Installation Garantie Gewährleistung Beides sind Möglichkeiten, wie Konsumenten den Anspruch auf mängelfreie Waren oder Leistungen durchsetzen können. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich festgelegtes Recht, im Wesentlichen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Verbesserung (Reparatur) Austausch (neues Gerät) Preisminderung Wandlung (man gibt die mangelhafte Ware zurück und erhält das Geld retour)
Sie können vom Händler zunächst entweder die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Sache verlangen (Wahlrecht durch Konsument). Das Unternehmen hat also eine “zweite Chance” um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Die Aufhebung des Vertrages (Wandlung = Ware retour – Geld retour) oder eine Preisminderung (Wahlrecht durch Konsument, außer bei geringfügigem Mangel) können Sie fordern
wenn die Verbesserung und der Austausch unmöglich oder für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären, wenn der Händler die Verbesserung oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Verbesserung fehlschlägt, wenn der Händler die Verbesserung oder den Austausch verweigert, wenn die Verbesserung oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, wenn dem Käufer die Verbesserung oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.
Sie können dem Unternehmer gleich eine bestimmte Preisminderung anbieten. Steigt dieser darauf ein, gilt diese als Einigung. Nur gerichtlich kann man eine Preisminderung nicht durchsetzen, ohne zuvor – vergeblich – auf Verbesserung gedrungen zu haben. Wie hoch die im konkreten Fall gerechtfertigte Preisminderung ist, kann im Konfliktfall vom Gericht nur unter Beiziehung eines Sachverständigen entschieden werden.
Bei einer Wandlung (= Rücktritt vom Vertrag) muss man sich nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Rückabwicklung bedeutet Rückzahlung von Bargeld. Anderen Unternehmer beauftragen / Ersatzvornahme Sobald man eine Verbesserung durch den Unternehmer ablehnt (weil z.B. eine angemessene Frist abgelaufen wäre) und zur Ersatzvornahme schreitet, besteht keine Berechtigung mehr, den gesamten offenen Preis zurückzubehalten.
Sie können dem säumigen Unternehmen nur jenen Betrag abziehen, der durch die Verbesserung durch einen Dritten tatsächlich anfällt. Brauche ich den Kassazettel / die Rechnung zur Geltendmachung der Gewährleistung Ja, denn Sie müssen beweisen, dass Sie die Ware im betreffenden Geschäft gekauft haben.
Der Händler könnte sonst Ihre Reklamation ablehnen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für den Nachweis wie z.B. Zeugenaussagen oder die Kreditkartenabrechnung. Mangel muss bei Übergabe vorhanden sein/ Umkehr der Beweislast Die Gewährleistung betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren.
Oft sind Mängel, die sich bald nach Übergabe zeigen, auf einen Fehler zurückzuführen, den die Sache bereits bei Übergabe hatte. Deshalb gibt es die gesetzliche Vermutung (Beweiserleichterung), dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, wenn er innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
- Das Unternehmen muss nun beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.
- Ausnahme: diese gesetzliche Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache (z.B.
- Verderbliche Waren) oder mit der Art des Mangels (z.B.
- Typische Abnützungserscheinungen) unvereinbar ist.
- Nach der 6-Monatsfrist müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Kann die Gewährleistung eingeschränkt werden? Nur in bestimmten Ausnahmefällen, einer ist der Verkauf von privat an privat. Dies muss allerdings im Kaufvertrag vermerkt werden. Weiters kann bei gebrauchten Waren vereinbart werden, dass die Gewährleistungsfrist nur ein Jahr beträgt.
- Bei einem Kraftfahrzeug muss allerdings seit der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen sein.
- Die Gewährleistung greift auch nicht bei Schäden infolge der natürlichen Abnützung.
- Diese benutzen Unternehmen aber manchmal als Ausrede und lehnen mit dieser Begründung beispielsweise die Gewährleistung bei einem Akkuab, der schon nach drei Monaten defekt ist.
Hier muss man hartnäckig bleiben und darf sich nicht abwimmeln lassen. Gewährleistungsfrist, Verjährung Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre (z.B. Autos, Möbel, Elektrogeräte) und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre (z.B.
- Grundstück, Häuser, Zentralheizung).
- Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache zu laufen.
- Sie kann vertraglich zwar verlängert, beim Konsumentengeschäft aber nicht verkürzt werden.
- Ausnahme: Wenn man eine Ware auf Raten kauft, dann verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung.
Tipp: Wer Fliesen im Baumarkt kauft und selbst verlegt, hat zwei Jahre Gewährleistung. Wer Fliesen beim Fliesenleger kauft und von diesem verlegen lässt, hat hingegen drei Jahre Gewährleistung. Verlängerung der Gewährleistung Hat ein Unternehmer eine Sache zur Verbesserung übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist – aber nur für den gerügten Mangel – mit der neuerlichen Übergabe von neuem zu laufen.
- Die Gewährleistung verlängert sich somit.
- Erfüllungsort und Kosten der Gewährleistung Ein Unternehmer hat seine Gewährleistungspflicht grundsätzlich an dem Ort zu erfüllen, an dem die Sache dem Konsumenten übergeben worden ist.
- Auf Verlangen des Konsumenten muss der Unternehmer seiner Gewährleistungspflicht an jenem inländischen Ort nachkommen, an dem sich die mangelhafte Sache gewöhnlich befindet (z.B.
beim Konsumenten zuhause) wenn der Standort für den Unternehmer nicht überraschend ist und die Beförderung der Sache zum Unternehmer wegen Ihrer Art unzumutbar ist (z.B. Sache ist sperrig oder schwer). Der Unternehmer kann aber – wenn dies für den Konsumenten zumutbar ist – die Übersendung der mangelhaften Sache verlangen.
- Er hat dann aber Gefahr und Kosten der Übersendung zu tragen.
- Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austausches (insobesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen.
- Lage bei Gericht Ist eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen, bleibt nur die Klage bei Gericht.
Diese Klage muss aber innerhalb der Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder des Gewerkes bei Gericht eingebracht werden. Die Klage muss fristgerecht bei Gericht einlangen, die rechtzeitige Postaufgabe reicht nicht aus. Versäumt man die Frist, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
- Die Garantie stellt eine freiwillige Zusage – meist des Herstellers – dar.
- Für Garantieleistungen gibt es keine Vorschriften, sie können frei gestaltet werden.
- Dadurch ist es möglich, dass sie deutlich weniger umfassen als das Gewährleistungsrecht.
- Riterien für die Garantie Der Gesetzgeber hat einige formale Punkte für Garantieerklärungen im Verbrauchergeschäft geregelt, unter anderem ist die Garantieerklärung dem Verbraucher – auf sein Verlangen – schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.
Eine Garantieerklärung auf einer Web-Site eines Unternehmens ist kein “dauerhafter Datenträger” weil, diese Web-Site vom Unternehmen jederzeit geändert werden kann. Um die Suche zu erleichtern, stelle ich folgende zusätzliche Suchbegriffe zur Verfügung: Dachentwässerung, Blower Door, Heizkessel, Heizleistung, Heizlastberechnung, Frostschäden, Heizkosten, Wasserrohrbruch, Frischwasser, Solarthermie, Sachverständigenbüro, Einrohrheizung, Zweirohrheizung, Radiatoren, Sachverständigensuche, Frostschaden : Sachverständiger Erich Mathä Installation Garantie Gewährleistung