Arbeitsrecht Pausen nach 4 Stunden: Gibt es einen Anspruch? – Wer einer Teilzeitarbeit nachgeht, arbeitet oft keine vollen Arbeitstage, sondern hat kürzere Arbeitszeiten. Stellt sich die Frage: Haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Sie beispielsweise nur vier Stunden am Tag arbeiten? Nach dem Gesetz lautet die Antwort: Nein, erst ab sechs Stunden ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu ermöglichen.
- Dies ist jedoch ein Mindestanspruch.
- Durch sein Direktionsrecht kann der Arbeitgeber Ihnen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ermöglichen, auch bei einer kürzeren Arbeitszeit Pause zu machen.
- Letztlich kommt es also auf die Abmachung mit dem Unternehmen an, ob Sie auch bei kürzeren Zeiten eine Pause machen können.
Bedingung ist jedoch: Die Ruhepause darf nicht zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen. Anzeige Nichts verpassen: Unser kostenloser Newsletter für dich! Gleich unseren Newsletter sichern – mit wertvollen Impulsen, exklusiven Deals für bis zu 30% Rabatt + Bonus-Videos: In 5 Tagen zur perfekten Bewerbung.
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Wie viel Pause steht mir zu wenn ich 5 Stunden arbeite?
Gesetzliche Pausen bei Jugendlichen – Besondere Pausenregelungen gelten für Jugendliche: Im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer müssen allen Jugendlichen gewährt werden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden.
Länger als viereinhalb Stunden dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Wie lange Pause bei Teilzeit?
Ab wie vielen Stunden muss man eine Pause machen? – Sind die gesetzlichen Pausenzeiten für alle gleich? Nein, die gesetzliche Pausenzeit hängt von den täglichen Arbeitsstunden ab:
Bei Teilzeit unter 6 Stunden pro Tag besteht gar kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause Zwischen 6 und 9 Stunden Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer eine gesetzlich geregelte Pause von 30 Minuten Wer länger als 9 Stunden täglich arbeitet, für den sieht das Arbeitszeitgesetz eine Pause von 45 Minuten vor
Außerdem beinhalten die gesetzlichen Bestimmungen, dass man nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten darf. Mehr dazu in unserem Artikel „?”.
Wird die Pause bei Minijob bezahlt?
Ruhepausen werden nicht bezahlt – Eine Ruhepause ist eine unbezahlte Pause. Das heißt, dass dein Arbeitgeber dir die Pausenzeit nicht vergüten muss. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt. Ausnahme: Während der Arbeitszeit entsteht eine Arbeitsunterbrechung, z.B.
Bin ich verpflichtet eine Pause zu machen?
Pausenregelung im Arbeitsrecht | Mach mal Pause – aber richtig Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bestimmter Dauer. Dem Arbeitnehmer steht frei, wo und wie er diese Zeit verbringt. Als Vorgesetzter hast du hier also nichts zu sagen.
- Nur dann ist das Erholungskriterium einer Pause erfüllt.
- Allerdings werden Pausen im Regelfall von der Arbeitszeit abgezogen.
- Schlechte Nachrichten für alle Raucher: Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden deshalb weder vergütet noch hast du Anspruch darauf.
- Energie tanken, durchatmen und verschnaufen: Pausen sollen allein der Erholung des Arbeitnehmers dienen.
Er kann sich von den vergangenen Tätigkeiten erholen und neue Kraft für die bevorstehenden sammeln. Das Arbeitszeitgesetz legt die Pausenregelung fest: Diese gibt vor, ob und wie lange Mitarbeiter eines Unternehmens während ihrer Arbeitszeit eine Ruhepause erhalten. Grundsätzlich können deine Angestellten ihre Mittagspause gestalten, wie sie möchten.
- Ob auf dem Betriebsgeländer oder vor Ort: Wo sie ihre Pause verbringen, können sie frei entscheiden.
- Als Arbeitgeber hast du also nicht das Recht, deinen Angestellten diesbezüglich etwas vorzuschreiben.
- Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.
Erst ab 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Ab 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten verpflichtend. Das bedeutet zugleich, dass deine Mitarbeiter ein Recht auf Pause haben und diese auch nutzen müssen.
- Die Pausenzeit müssen von Mitarbeitern nicht am Stück genommen werden, aber sie müssen mindestens 15 Minuten betragen – alles darunter wird nicht als Pause betrachtet.
- Die Betriebspause ist sozusagen unfreiwillig – sie ist überraschend.
- Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn die Arbeit aus technischen oder organisatorischen Gründen ausfällt (z.B.
wegen eines Stromausfalls). Im Arbeitszeitgesetz wird daher zwischen Ruhepausen und Betriebspausen unterschieden. Im Gegensatz zur Ruhepause zählt die Betriebspause zur Arbeitszeit und wird somit vom Unternehmen bezahlt. In Ausnahmefällen werden auch Ruhepausen bezahlt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag extra geregelt wurde. Bei einer starken Beanspruchung, die auf Dauer die Leistung einschränkt, gibt es zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten. Diese Pausen gehören offiziell zur Arbeitszeit und werden dementsprechend vom Unternehmen bezahlt.
Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:
Schichtarbeit Fließbandarbeit Nacharbeit Arbeiten unter Tage Längere Bildschirmarbeit
Im Regelfall zählt eine Ruhepause als zeitlich festgelegte Unterbrechung vom Arbeitsalltag. Damit zählt sie nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Anders verhält es sich mit den eben beschriebenen Ausnahmen. Nach der Arbeit ist vor der Arbeit.
- Dazwischen liegt die sogenannte Ruhezeit.
- Sie muss mindestens 11 Stunden betragen, bevor es wieder zum Arbeitsplatz geht.
- Wird die Zeit jedoch durch Arbeitstätigkeiten unterbrochen, z.B.
- Durch ein Telefonat, dann beginnen die 11 Stunden wieder von vorn.
- Die Tarifvertragsparteien sind dazu berechtigt (§ 7 ArbZG), Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und -zeiten zu vereinbaren, wie zum Beispiel Kurzpausen von 5 Minuten.
Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:
Schichtarbeit Fließbandarbeit Nacharbeit Arbeiten unter Tage Längere Bildschirmarbeit
Bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten kann die Mindestruhezeit sogar um bis zu 2 Stunden verkürzt werden. Das gilt beispielsweise für den Schichtbetrieb, Verkehrsbetriebe, Pflege, Rufbereitschaft und Erntezeit. Nach § 8 ArbZG kann die Bundesregierung für einzelne Beschäftigungsbereiche, bei denen besondere Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer bestehen, die Ruhepausen und – zeiten ausdehnen und die Arbeitszeit beschränken.
- In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, bzw.
- Bei unaufschiebbaren Arbeiten, dürfen nach § 14 ArbZG abweichende Ruhe- und Pausenzeiten festgelegt werden.
- Stillende Mütter haben ein Recht auf Stillpausen,
- Diese betragen mindestens zweimal täglich je eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.
- Die Stillpausen verlängern sich auf zweimal 45 Minuten täglich bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden (§ 7 MuSchG).
Wenn es keine Unterbrechung von mehr als 2 Stunden gibt. Beschäftigst du Minderjährige, solltest du deren besondere Pausenregelung beachten. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren verfügen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über mehr Pausen bzw. kürzere Abstände zwischen den Ruhepausen.
Ab 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, steht den Jugendlichen eine 30 minütige Pause zu. Ab 6 bis 8 Stunden Arbeitszeit ist eine 60 minütige Pause vorgesehen. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Pausenzeiten sollten eingehalten werden. Nicht nur den Angestellten zuliebe, sondern auch, um dem eigenen Unternehmen nicht zu schaden.
Denn die Landesämter für Arbeitsschutz haben ein Auge darauf, ob Betriebe die gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten. Es kann sogar zu Betriebsprüfungen kommen. Auch Angestellte können Verstöße des Arbeitgebers bei der Landesbehörde melden. Hat der Arbeitgeber tatsächlich die Vorschriften missachtet, so kann er mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
- Als Arbeitgeber bist du verantwortlich für die Einhaltung der Pausenzeiten deiner Angestellten.
- Daher musst du sicherstellen, dass diese auch eingehalten werden.
- Möglich ist das unter anderem durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder händisch.
- Hier werden Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende eingetragen.
Diese Zeitdokumentation erhältst du als Arbeitgeber und kannst diese überprüfen. Solltest du feststellen, dass sich dein Angestellter nicht an die Pausenregelungen hält, kannst du sogar eine Abmahnung aussprechen Unsere Leidenschaft : Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Du willst im E-Commerce Erfolge feiern? Mit unseren spezialisierten Lösungen unterstützen wir dich als Online-Händler bei den täglichen Herausforderungen des E-Commerce. Du hast rechtliche Fragen? Wir beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir bei rechtlichen Fragen gern zur Seite. Der Händlerbund YouTube-Kanal hält noch viele weitere Informationen und Tipps bereit, um das Thema Online-Handel erfolgreich und rechtssicher zu gestalten. : Pausenregelung im Arbeitsrecht | Mach mal Pause – aber richtig
Ist Trinken während der Arbeitszeit erlaubt?
Rechtslage – Grundsätzlich gibt es in Deutschland weder ein allgemeines, gesetzlich geregeltes Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz noch für den Alkoholkonsum in der Mittagspause. Es gibt daher auch keine allgemeingültige, gesetzlich festgelegte Promille-Grenze für Arbeitnehmer.
- Für Berufskraftfahrer gilt beispielsweise die 0,5 Promilleregelung der Straßenverkehrsordnung (§24).1 Für sicherheitsrelevante Berufsgruppen ist selbstverständlich die 0,0 Promille-Grenze angezeigt – auch wenn sie nicht einheitlich geregelt ist.
- Busfahrern und Taxifahrer/innen ist es laut der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft, § 8) untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke zu trinken, oder eine Fahrt unter der Wirkung von Alkohol anzutreten.2 Gleiches gilt für Gefahrguttransporte laut GGVESB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, § 28).3 Auch im Luftrecht ist geregelt, dass man nicht mehr als Pilot tätig werden darf, wenn man aufgrund von Alkoholgenuss in der Wahrnehmung seiner Aufgaben beeinträchtigt ist.
Dies kann bereits bei einer geringen Blutalkoholkonzentration der Fall sein. Gemäß OLG Frankfurt wurden 0,68 Promille bei einem Piloten als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft.4 Für andere Berufsgruppen, die Verantwortung für andere tragen und bei denen Sicherheit und Konzentration eine große Rolle spielen, wie beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten wird die 0,0 Promille-Grenze oft individuell über den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen geregelt.
- So kommt die Toleranz von Alkohol am Arbeitsplatz auf die Tätigkeitsfelder an und unterscheidet sich darüber hinaus von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
- Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen können Arbeitgeber alkoholhaltige Getränke in den Pausenzeiten oder auch sonst in den betrieblichen Räumlichkeiten dulden.
Manche Start-Ups stellen sogar gekühltes Bier bereit und praktizieren das gemeinsame Feierabend-Getränk als Team Building-Maßnahme. Aber genauso können Unternehmen über den Arbeitsvertrag oder über die Betriebsvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz ausnahmslos verbieten – ohne einen Grund dafür benennen zu müssen.
Auch der Alkoholkonsum in der Mittagspause kann von Unternehmen individuell geregelt und ggf. verboten werden. Trifft der Arbeitgeber keine individuellen Regelungen für die Mittagspause, können Mitarbeiter/innen diese frei nach ihrem Willen gestalten und auch einmal ein Gläschen trinken.5 Vorausgesetzt, dies beeinflusst nicht die Leistungen, denn Arbeitnehmer müssen ihre Tätigkeit nach bestem Leistungsvermögen verrichten.6 Außerdem dürfen sie sich laut den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften nicht durch den Konsum von Alkohol (oder anderen Drogen) in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könnten.7 Arbeitnehmer sind hier also gefragt, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sich ein alkoholhaltiges Getränk negativ auf die bevorstehende Arbeit auswirkt.
Bei bestimmten Anforderungen, wie beispielsweise bei feinmechanischen Arbeiten oder bei anstehenden Kundengesprächen, sollten Arbeitnehmer daher konsequent verzichten. Die Unfallverhütungsvorschriften, die von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen erlassen werden, erlegen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auf.
Wann Anrecht auf Pause?
Pausenregelung im Arbeitsrecht | Mach mal Pause – aber richtig Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bestimmter Dauer. Dem Arbeitnehmer steht frei, wo und wie er diese Zeit verbringt. Als Vorgesetzter hast du hier also nichts zu sagen.
- Nur dann ist das Erholungskriterium einer Pause erfüllt.
- Allerdings werden Pausen im Regelfall von der Arbeitszeit abgezogen.
- Schlechte Nachrichten für alle Raucher: Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden deshalb weder vergütet noch hast du Anspruch darauf.
- Energie tanken, durchatmen und verschnaufen: Pausen sollen allein der Erholung des Arbeitnehmers dienen.
Er kann sich von den vergangenen Tätigkeiten erholen und neue Kraft für die bevorstehenden sammeln. Das Arbeitszeitgesetz legt die Pausenregelung fest: Diese gibt vor, ob und wie lange Mitarbeiter eines Unternehmens während ihrer Arbeitszeit eine Ruhepause erhalten. Grundsätzlich können deine Angestellten ihre Mittagspause gestalten, wie sie möchten.
- Ob auf dem Betriebsgeländer oder vor Ort: Wo sie ihre Pause verbringen, können sie frei entscheiden.
- Als Arbeitgeber hast du also nicht das Recht, deinen Angestellten diesbezüglich etwas vorzuschreiben.
- Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.
Erst ab 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Ab 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten verpflichtend. Das bedeutet zugleich, dass deine Mitarbeiter ein Recht auf Pause haben und diese auch nutzen müssen.
Die Pausenzeit müssen von Mitarbeitern nicht am Stück genommen werden, aber sie müssen mindestens 15 Minuten betragen – alles darunter wird nicht als Pause betrachtet. Die Betriebspause ist sozusagen unfreiwillig – sie ist überraschend. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn die Arbeit aus technischen oder organisatorischen Gründen ausfällt (z.B.
wegen eines Stromausfalls). Im Arbeitszeitgesetz wird daher zwischen Ruhepausen und Betriebspausen unterschieden. Im Gegensatz zur Ruhepause zählt die Betriebspause zur Arbeitszeit und wird somit vom Unternehmen bezahlt. In Ausnahmefällen werden auch Ruhepausen bezahlt.
- Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag extra geregelt wurde.
- Bei einer starken Beanspruchung, die auf Dauer die Leistung einschränkt, gibt es zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten.
- Diese Pausen gehören offiziell zur Arbeitszeit und werden dementsprechend vom Unternehmen bezahlt.
Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:
Schichtarbeit Fließbandarbeit Nacharbeit Arbeiten unter Tage Längere Bildschirmarbeit
Im Regelfall zählt eine Ruhepause als zeitlich festgelegte Unterbrechung vom Arbeitsalltag. Damit zählt sie nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Anders verhält es sich mit den eben beschriebenen Ausnahmen. Nach der Arbeit ist vor der Arbeit.
- Dazwischen liegt die sogenannte Ruhezeit.
- Sie muss mindestens 11 Stunden betragen, bevor es wieder zum Arbeitsplatz geht.
- Wird die Zeit jedoch durch Arbeitstätigkeiten unterbrochen, z.B.
- Durch ein Telefonat, dann beginnen die 11 Stunden wieder von vorn.
- Die Tarifvertragsparteien sind dazu berechtigt (§ 7 ArbZG), Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und -zeiten zu vereinbaren, wie zum Beispiel Kurzpausen von 5 Minuten.
Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:
Schichtarbeit Fließbandarbeit Nacharbeit Arbeiten unter Tage Längere Bildschirmarbeit
Bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten kann die Mindestruhezeit sogar um bis zu 2 Stunden verkürzt werden. Das gilt beispielsweise für den Schichtbetrieb, Verkehrsbetriebe, Pflege, Rufbereitschaft und Erntezeit. Nach § 8 ArbZG kann die Bundesregierung für einzelne Beschäftigungsbereiche, bei denen besondere Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer bestehen, die Ruhepausen und – zeiten ausdehnen und die Arbeitszeit beschränken.
In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, bzw. bei unaufschiebbaren Arbeiten, dürfen nach § 14 ArbZG abweichende Ruhe- und Pausenzeiten festgelegt werden. Stillende Mütter haben ein Recht auf Stillpausen, Diese betragen mindestens zweimal täglich je eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Die Stillpausen verlängern sich auf zweimal 45 Minuten täglich bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden (§ 7 MuSchG).
Wenn es keine Unterbrechung von mehr als 2 Stunden gibt. Beschäftigst du Minderjährige, solltest du deren besondere Pausenregelung beachten. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren verfügen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über mehr Pausen bzw. kürzere Abstände zwischen den Ruhepausen.
Ab 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, steht den Jugendlichen eine 30 minütige Pause zu. Ab 6 bis 8 Stunden Arbeitszeit ist eine 60 minütige Pause vorgesehen. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Pausenzeiten sollten eingehalten werden. Nicht nur den Angestellten zuliebe, sondern auch, um dem eigenen Unternehmen nicht zu schaden.
Denn die Landesämter für Arbeitsschutz haben ein Auge darauf, ob Betriebe die gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten. Es kann sogar zu Betriebsprüfungen kommen. Auch Angestellte können Verstöße des Arbeitgebers bei der Landesbehörde melden. Hat der Arbeitgeber tatsächlich die Vorschriften missachtet, so kann er mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
- Als Arbeitgeber bist du verantwortlich für die Einhaltung der Pausenzeiten deiner Angestellten.
- Daher musst du sicherstellen, dass diese auch eingehalten werden.
- Möglich ist das unter anderem durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder händisch.
- Hier werden Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende eingetragen.
Diese Zeitdokumentation erhältst du als Arbeitgeber und kannst diese überprüfen. Solltest du feststellen, dass sich dein Angestellter nicht an die Pausenregelungen hält, kannst du sogar eine Abmahnung aussprechen Unsere Leidenschaft : Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Du willst im E-Commerce Erfolge feiern? Mit unseren spezialisierten Lösungen unterstützen wir dich als Online-Händler bei den täglichen Herausforderungen des E-Commerce. Du hast rechtliche Fragen? Wir beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir bei rechtlichen Fragen gern zur Seite. Der Händlerbund YouTube-Kanal hält noch viele weitere Informationen und Tipps bereit, um das Thema Online-Handel erfolgreich und rechtssicher zu gestalten. : Pausenregelung im Arbeitsrecht | Mach mal Pause – aber richtig
Wie lange muss eine Pause mindestens sein?
Pausen für jugendliche Arbeitnehmer – Jugendliche müssen vor Überlastungen geschützt werden. So macht das Jugendarbeitsschutzgesetz bezüglich Pausen andere Vorgaben als das Arbeitszeitgesetz. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Arbeitnehmer unter 18 Jahre müssen bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Es ist möglich die 30 Minuten auf zwei Pausen (2 x 15 Minuten) aufzuteilen oder am Stück zu nehmen. Arbeiten Jugendliche mehr als sechs Stunden, müssen Sie eine Pause von mindestens 60 Minuten machen. Die Pausenregelung ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. In den Aufenthaltsräumen darf die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt werden.
Was wenn man keine Pause macht?
1. Habe ich Anspruch auf Pausen? – Ja. § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen ist.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG, Urteil vom 16.
Dezember 2009 – 5 AZR 157/09 –). Allerdings darf der Arbeitgeber keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Zudem muss das Arbeitszeitgesetz auch hinsichtlich der Ruhezeiten (Zeiten zwischen einem Arbeitseinsatz und dem nächsten) eingehalten werden.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers greift aber dann nicht mehr wenn ein Betriebsrat in existiert, da dieser gem. § 87 Absatz 1 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der Lage der Pausen mitzubestimmen hat. Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gewährt werden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird § 11 Abs.1 bis 3 JArbSchG).