Höhe und Anspruchsvoraussetzungen – Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
- Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
- Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.
September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.
Wie viel Geld bekomme ich im 2 Jahr Elternzeit?
Elterngeld berechnen: Wer wie lange Anspruch auf Elterngeld hat Neugeborenes. Die erste Zeit mit einem Kind – wer darum im Job kürzer tritt, freut sich über Elterngeld. © Getty Images / Maskot Bildbyrå AB Eltern haben die Wahl: Bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Elterngeld. Lesen Sie auf dieser Seite: Elterngeld ist für die meisten Eltern eine sehr wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. Es kann in verschiedenen Varianten und in unterschiedlichem Umfang nur von einem Elternteil oder beiden oder beiden nacheinander bezogen werden.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Auch arbeitslose Eltern bekommen Elterngeld. Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt.
Lebt das Kind bei getrennten Eltern im Wechselmodell mal beim Vater, mal bei der Mutter, muss es mindestens 30 Prozent seiner Zeit in beiden Haushalten verbringen, damit beide Eltern Elterngeld beantragen können. Partnermonate nicht verschenken. Paare haben Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld („Basiselterngeld”).
Zwei weitere Monate („Partnermonate”) bekommen sie, wenn nicht nur die Mutter des Kindes, sondern auch der Vater für wenigstens zwei Monate Elterngeld beantragt und für die Kinderbetreuung im Job kürzer tritt. Einen Anspruch auf eine bis zu dreijährige (Reduzierung der Arbeit auf null) hat jeder Arbeitnehmer.
Schwanger? Sofort zum Finanzamt! Ehepaare können sich ein riesiges Plus beim Elterngeld sichern, wenn derjenige rechtzeitig vor der Geburt in die Steuerklasse 3 wechselt, der später mehr Monate Elterngeld beantragen wird. Das sind oft die Mütter. Wollen sie ein höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3, müssen sie spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem sie in Mutterschutz gehen, den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen.
Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also Eile geboten (Details im Special ). „Elterngeld Plus” lukrativ für Eltern in Teilzeit. Eltern können wählen zwischen bis zu 14 Monaten „Basiselterngeld” zum vollen Satz (maximal 1800 Euro monatlich) oder 28 Monaten „Elterngeld Plus” zum halbem Satz (maximal 900 Euro).
Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen. Unterm Strich kommt für sie mehr heraus als mit dem Basiselterngeld. Früh planen. Das Thema Elterngeld ist kompliziert. Beschäftigen Sie sich nicht erst nach der Geburt Ihres Kindes damit.
Dann haben Sie Wichtigeres im Kopf. Besorgen Sie sich früh den Elterngeldantrag und füllen ihn aus, soweit es geht. Dann müssen Sie nach der Geburt nur noch unterschreiben und die notwendigen Unterlagen dazulegen (Details zum Antrag im Special Elterngeldstellen.
- Wer fürs Elterngeld zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- Die Adresse der Elterngeldstellen finden Sie in unserem,
- Dort lesen Sie auch, wo Sie die Antragsunterlagen herunterladen können und was sonst noch beim Antrag auf Elterngeld zu beachten ist.
- Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen berechtigt sein, Elterngeld zu bekommen: Adoptiveltern.
Personen, die mit einem Kind in einem Haushalt leben, das sie adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben. Pflegeeltern, die ein Kind zur Vollzeitpflege aufgenommen haben, steht kein Elterngeld zu. Wird aus der Vollzeitpflege allerdings eine Adoptionspflege, besteht ab dann ein Anspruch auf Elterngeld.
Stiefeltern. Ehepartner des leiblichen Elternteils, die mit dessen Kind in einem Haushalt zusammenleben („Patchwork-Familien”). Das gilt auch für einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner des leiblichen Elternteils, sofern er mit ihm die Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen ist („Homo-Ehe”).
„Noch-Nicht-Väter”. Wer ein Kind gezeugt hat und zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist, ist rechtlich noch kein Vater, bis er die Vaterschaft etwa beim Standesamt freiwillig anerkannt hat. Kommen mehrere Männer als Erzeuger in Frage, wird die Vaterschaft im Verfahren vor dem Familiengericht festgestellt.
- In beiden Fällen müssen die „Noch-Nicht-Väter” nicht warten, bis die Anerkennung beim Standesamt wirksam geworden ist oder das Familiengericht entschieden hat.
- Sie können auch vorher schon Elterngeld beantragen, sobald sie das Verfahren zur Anerkennung beziehungsweise Feststellung der Vaterschaft eingeleitet haben.
Härtefälle. Können sich die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht um ihr Kind kümmern, sind ausnahmsweise Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten berechtigt, Elterngeld zu beantragen. In einem solchen Ausnahmefall können also etwa Großeltern, Onkel, Tanten und Geschwister des Neugeborenen anspruchsberechtigt sein.
Eltern, die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 300 000 Euro oder mehr haben, können kein Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Schwelle bei 250 000 Euro. Auch Eltern, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit nicht ganz auf null reduzieren, sondern Teilzeit arbeiten, bekommen Elterngeld.
Da Elterngeld pro Lebensmonat des Kindes (nicht pro Kalendermonat!) ausgezahlt wird, darf die Arbeitszeit des Elternteils aber durchschnittlich nicht mehr als 32 Wochenstunden pro Lebensmonat betragen. Wer mehr arbeitet, bekommt gar kein Elterngeld.
- Die Elterngeldstelle überprüft das auch.
- Wer Teilzeit arbeitet, muss der Elterngeldstelle nach dem Ende der Elterngeldphase eine Arbeitszeitbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.
- Überschreitungen der Grenze in einzelnen Wochen sind unschädlich, solange innerhalb eines Lebensmonat des Kindes im Monatsschnitt nicht mehr als 30 Stunden die Woche gearbeitet werden.
Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Arbeitszeitbescheinigung. Teilzeit arbeitende Arbeitnehmer müssen bei der Elterngeldstelle eine Arbeitszeitbescheinigung vorlegen. Selbstständige müssen gegenüber der Behörde selbst glaubhaft erklären, wie viel sie arbeiten und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um ihren Arbeitsausfall (etwa durch die Einstellung einer Aushilfe) auszugleichen.
- Das Elterngeld beantragen Vater und Mutter übrigens bei der Elterngeldstelle, die Elternzeit beim Arbeitgeber.
- Arbeitnehmer können ab Geburt maximal drei Jahre Elternzeit nehmen.
- Anspruch darauf haben auch Beschäftigte in Kleinbetrieben.
- In der Elternzeit gilt Kündigungsschutz.
- Eltern müssen die Elternzeit schriftlich beantragen.
Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht. Wichtig: Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Am besten geben Sie den Antrag in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers persönlich ab und lassen sich sich den Empfang bestätigen.
- Ein Musterformular für den Antrag auf Elternzeit und alle Details zum Antrag finden Sie im Special,
- Unabhängig. Objektiv.
- Unbestechlich.
- Wie lange wird das Elterngeld maximal gezahlt? Kommt darauf an, ob es sich um das Basiseltergeld oder das Elterngeld Plus handelt.
- Beliebige Aufteilung.
- Für das „normale” Elterngeld (genannt „Basiselterngeld”) gilt die grobe Faustregel: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld in Höhe von monatlich maximal 1 800 Euro. Die kann das Elternpaar ganz beliebig untereinander aufteilen. Zum Beispiel können Mann und Frau gleichzeitig nach der Geburt für sechs Monate Basiselterngeld beantragen.
Es ist auch möglich, dass die Frau die ersten acht Lebensmonate Basiselterngeld beantragt und dann der Mann für die anschließenden vier Monate. Partnermonate. Der Gesetzgeber belohnt Paare mit zwei weiteren Monaten Basiselterngeld, wenn wenigstens ein Partner für mindestens zwei Monate durch die Kinderbetreuung Gehaltseinbußen hat.
Partnermonate nennt das Gesetz diese beiden Zusatzmonate. Das heißt: Bei einer klassischen Rollenverteilung, bei der nur die Mutter in Elternzeit geht und Elterngeld beantragt und der Vater des Kindes arbeitet, verschenkt das Paar zwei Monate Basiselterngeld.
- Väter sollten daher überlegen, ob sie nicht wenigstens für zwei Monate Basiselterngeld beantragen − etwa im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit der Frau für die Lebensmonate 13 und 14 des Kindes.
- Wichtig: Basiselterngeld gibt es auch für Teilzeitarbeitende, sofern sie während der Elterngeldphase im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Mehrlingszuschlag. Eltern, die Mehrlinge bekommen, erhalten außerdem einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Geschwisterbonus. Einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des Elterngeldes (wenigstens 75 Euro) gibt es für Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind.
- Auszahlungszeitraum strecken.
- Statt vierzehn Monate Basiselterngeld (12 Monate plus zwei Partnerschaftsmonate; monatlich maximal 1 800 Euro) kann ein Elternpaar auch 28 Monate Elterngeld Plus wählen.
- Das Elterngeld Plus bedeutet für Eltern eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums.
- Statt einem Monat Basiselterngeld kann das Paar zwei Monate Elterngeld Plus beantragen.
Die Elterngeldbehörde zahlt dann maximal 900 Euro pro Monat aus. Eltern können die beiden Formen des Elterngelds auf verschiedenste Arten kombinieren. Marie und Sebastian sind Eltern einer Tochter (Paula) geworden. Sebastian will seine Frau direkt nach der Geburt für zwei Monate bei der Babybetreuung unterstützen.
Bei seinem Arbeitgeber beantragt er für diesen Zeitraum Elternzeit und bei der Elterngeldstelle zwei Partnermonate Basiselterngeld. Marie will nach Paulas Geburt erst einmal sechs Monate ganz aus dem Job gehen und anschließend 25 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Daher beantragt sie für die ersten sechs Monate Lebensmonate von Paula Basiselterngeld.
Mit Sebastians zwei Partnermonaten hat das Paar nun 8 von 14 Basiselterngeld-Monaten verplant. Aus den sechs übrigen macht Marie zwölf Monate Elterngeld Plus. Von Paulas 7. bis 18. Lebensmonat bezieht Marie neben ihrem Teilzeitgehalt also Elterngeld Plus.
- Wer vor der Geburt ohne Einkommen war und darum nur Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat hat, bekommt entsprechend nur 150 Euro, wenn er oder sie sich für Elterngeld Plus entscheidet.
- Dasselbe gilt für den Mehrlingszuschlag und den Mindest-Geschwisterbonus.
- Warum sollte ein Paar 28 Monate Elterngeld Plus in Höhe von monatlich 900 Euro wählen statt 14 Monate Basiselterngeld in Höhe von 1 800 Euro? Ist die Summe der staatlichen Unterstützung am Ende nicht dieselbe? Tatsächlich stimmt das nur für Eltern, die während ihrer Elternzeit gar nicht arbeiten.
Für diese Gruppe bedeutet das Elterngeld Plus tatsächlich nur eine Verdopplung der Bezugszeit bei halbem Basiselterngeld. Anders ist es aber für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit gehen. Denn für sie springt durch die Wahl von Elterngeld Plus unter dem Strich viel mehr staatliche Unterstützung heraus (mehr dazu siehe unten ab Zwischenüberschrift „So wird das Elterngeld Plus berechnet”).
- Ein zusätzliches Bonbon hat sich der Gesetzgeber für Paare ausgedacht, die in zwei, drei oder vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam die Kinderbetreuung übernehmen und im Job nur Teilzeit arbeiten.
- Diese Paare bekommen noch bis zu vier Monate Elterngeld Plus geschenkt.
- Das Gesetz nennt diese Monate Partnerschaftsbonus (nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten).1.
bis 6. Lebensmonat: Basiselterngeld (Mutter).7. bis 10. Lebensmonat: Partnerschaftsbonus (Mutter und Vater).11. bis 14. Lebensmonat: Basiselterngeld (Vater).15. bis 22. Lebensmonat: Elterngeld Plus (Mutter). Strenge Bedingungen. Den Bonus bekommt aber nur, wer in diesen (bis zu) vier Lebensmonaten des Kindes im Monatsschnitt zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeitet.
Dieser Zeitkorridor ist streng einzuhalten. Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen die Partner also genau planen und sich mit ihren jeweiligen Arbeitgebern absprechen. Arbeitet nur ein Partner in einem beantragten Partnerschaftsbonus-Monat zu viel oder zu wenig, müssen beide Elternteile das für diesen Monat ausgezahlte Elterngeld zurückzahlen.
Schafft das Paar es nicht, wenigstens zeitgleich in zwei Lebensmonaten des Kindes den Arbeitszeit-Zeitkorridor von minimal 24, maximal 32 Wochenstunden einzuhalten, muss der Partnerschaftsbonus sogar komplett zurückgezahlt werden. Wochenstunden bei Teilzeit anheben.
- Besonders aufpassen müssen Eltern, die vor Beginn der geplanten Partnerschaftsbonus-Monate schon wieder mit Teilzeit angefangen haben und dann in die Partnerschaftsbonus-Monate gehen.
- Für die Phase des normalen Elterngeldbezuges gibt das Elterngeldgesetz zwar eine Maximalarbeitszeit vor (32 Stunden pro Woche), aber keine Mindestarbeitszeit.
Für die Partnerschaftsbonus-Monate allerdings gilt die Mindestarbeitszeit von 24 Wochenstunden im Monatsschnitt. Eine Mutter, die zum Beispiel ab dem 7. Lebensmonat ihres Kindes wieder 15 Stunden die Woche arbeiten geht (und nebenher Elterngeld Plus bezieht), muss ihre Arbeitszeit daher spätestens ab dem Beginn der Partnerschaftsbonus-Monate auf mindestens 24 Wochenstunden anheben, um den diesen Bonus erhalten zu können.
- Zeitpunkt flexibel.
- Die Partnerschaftsbonusmonate müssen nicht zwingend nach dem Bezug der „normalen” Monate Basiselterngeld oder Elterngeld Plus liegen.
- Sie können auch davor liegen.
- Nachträglich änderbar.
- Hat ein Paar vier Monate Tandem-Teilzeit beantragt, um den Partnerschaftsbonus zu bekommen, und stellt es dann nach zwei Monaten Tandem-Teilzeit fest, dass der Zeitkorridor für einen oder beide nicht durchzuhalten ist, kann es bei der Elterngeldstelle den ursprünglichen Antrag von vier auf die zwei (schon absolvierten) Partnerschaftsbonus-Monate abändern.
Krank in der Partnerschaftsbonus-Zeit. Wird ein Elternteil während eines Partnerschaftsbonus-Monats so lange krank, dass er keine Lohnfortzahlung mehr erhält, kann es Ärger mit der Elterngeldstelle geben. Denn Anspruch auf den Partnerschaftsbonus hat eigentlich nur, wer „erwerbstätig” ist.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen gilt allerdings auch ein Langzeitkranker (ohne Lohnfortzahlung) als erwerbstätig im Sinne des Elterngeldrechts. Die Elterngeldstelle darf ihm den Partnerschaftsbonus wegen der Langzeiterkrankung also nicht streichen (; nicht rechtskräftig – Fall liegt beim Bundessozialgericht),
Viele Mütter rechnen irrtümlich so: Ich erhalte zwei Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt plus anschließend zwölf Monate Basiselterngeld beziehungsweise 24 Monate Monate Elterngeld Plus. Für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Soldatinnen ist diese Rechnung aber falsch.
- Faktisch haben Sie nur Anspruch auf zehn Monate Basiselterngeld beziehungsweise 20 Monate Elterngeld Plus.
- Das sollten die Betroffenen bei ihren Planungen berücksichtigen.
- Die Lebensmonate des Kindes, in denen diese Mütter Mutterschaftsleistungen bekommen haben, gelten rechtlich als Elterngeldmonate, obwohl das Geld faktisch als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse fließt.
Besonders gravierend ist das für Arbeitnehmerinnen, die Frühchen gebären. Die vorgeburtliche Mutterschutz-Zeit, die sie wegen der Frühgeburt nicht nehmen konnten, wird an die nachgeburtliche Mutterschutzzeit, die eigentlich nur acht Wochen beträgt, angehängt.
Beispiel: In Extremfällen kann es sein, dass die Mutter eines Frühchens bis zu 18 Wochen nachgeburtlich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhält. Diese 18 Wochen Mutterschaftsgeld gelten als Elterngeldbezugszeit. Die Betroffene erhält also 4,5 Lebensmonate ihres Kindes Mutterschaftsgeld und dann faktisch nur noch maximal 7,5 Monate Basiselterngeld.
Elterngeld Plus kann sie frühestens ab dem sechsten Lebensmonat für 14 Lebensmonate bekommen. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1 800 Euro im Monat und das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
- Das Basiselterngeld wird in Höhe von 67 Prozent (Lohnersatzrate) des vor der Geburt erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt.
- Für Eltern, die vor der Geburt mehr als 1 200 Euro verdient haben, sinkt die Ersatzrate aber auf 65 Prozent.
- Hat eine Frau vor der Geburt durchschnittlich etwas 2 000 Euro netto verdient, beträgt ihr Elterngeld grob 1 300 Euro.
Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1 000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis 100 Prozent. Wer gar kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus. Bei Eltern, die in der Elternzeit arbeiten, beträgt das Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent der Lohneinbuße, die nach der Geburt durch die Kinderbetreuung entstanden ist.
Beispiel: Wer vor der Geburt für einen Vollzeitjob netto 2 500 Euro bekommen hat und danach netto 1 250 Euro als Teilzeitlohn verdient, bekommt 812,50 Euro Elterngeld (65 Prozent der Einkommensdifferenz von 1250 Euro). Wichtig: Viele Väter und Mütter in Teilzeit glauben, sie könnten nach der Geburt in eine nettolohnsenkende Steuerklasse wechseln und so die Einkommensdifferenz und damit auch das Elterngeld erhöhen.
Das funktioniert jedoch nicht, da die Elterngeldstelle bei Vätern und Müttern die für die Berechnung notwendigen Nettolöhne auf Basis einer einzigen vorgeburtlichen Steuerklasse berechnet. Allerdings können werdende Eltern mit einer geschickten Steuerklassenkombination vor der Geburt ihr Elterngeld ordentlich erhöhen (siehe ).
- Wer nach der Geburt Teilzeit zu arbeiten gedenkt, sollte die 2 770-Euro-Deckelung beachten.
- Diese wirkt sich nachteilhaft aufs Elterngeld aus, wenn der Elternteil vor der Geburt netto mehr als 2 800 Euro verdient hat.
- Bei der Errechnung des Elterngeldes für diese Personengruppe (65 Prozent der Lohneinbuße durch die Geburt) setzt die Elterngeldstelle dann nämlich nicht das tatsächliche vorgeburtliche Einkommen des Vaters oder der Mutter an, sondern maximal 2 770 Euro an.
Welche gravierenden Auswirkungen diese Deckelung für Gutverdiener hat, zeigt folgender Fall: Beispiel: Ein Mann hat vor der Geburt seines Kindes 5 000 Euro netto pro Monat verdient. Nach der Geburt reduziert er für drei Lebensmonate des Kindes seine Arbeitszeit um die Hälfte (Teilzeitgehalt 2 550 Euro netto) und beantragt für diesen Zeitraum Basiselterngeld.
- Nach der 65-Prozent-Formel würde sein Elterngeld eigentlich 1 657,50 Euro betragen: Einkommenseinbuße 2 550 Euro x 65 Prozent.
- So rechnet die Elterngeldstelle aber nicht.
- Nach dem Elterngeldgesetz darf sie für die Elterngeldberechnung als vorgeburtliches Gehalt maximal 2770 Euro ansetzen.
- Das bedeutet: Der Mann hat aus Sicht der Elterngeldstelle durch die Geburt nur die fiktive Einkommenseinbuße von 220 Euro (2 770 Euro minus 2 550 Euro).65 Prozent davon sind 143 Euro.
Da der Mindestbetrag beim Basiselterngeld allerdings 300 Euro beträgt, erhält er diese Summe ausgezahlt. Die Faustformel für die Elterngeldberechnung lautet: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent vom vorgeburtlichen Nettolohn der Mutter oder des Vaters.
So rechnen auch viele Elterngeldrechner im Internet. Das ist auch schön einfach, weil jeder Arbeitnehmer seinen Nettolohn aus seinem Lohnzettel ersehen kann. Aber wie das bei Faustformeln so ist: Sie stimmen oft nur grob. Tatsächlich zahlt die Elterngeldstelle nicht 65 Prozent des Nettolohns, sondern 65 Prozent von einer fiktiven Größe, dem sogenannten Elterngeld-Netto.
Der Nettolohn ist Bruttogehalt minus Steuern und Sozialabgaben. Zur Ermittlung des Elterngeld-Netto zieht die Elterngeldstelle vom Bruttogehalt außerdem noch 83,33 Euro ab. Das entspricht einem Zwölftel des steuerrechtlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages.
- Das Elterngeld-Netto ist also kleiner als der tatsächliche Nettolohn.
- Wer mit der Faustformel sein Elterngeld berechnet, liegt also immer etwas über der Summe, die die Elternstelle ihm später tatsächlich auszahlen wird.
- Einen Elterngeldrechner bietet zum Beispiel das an.
- Wer nur eine grobe Orientierung über die zu erwartende Elterngeldhöhe sucht, kann den Schnellrechner dort nutzen.
Soll das Rechenergebnis genauer sein, ist die Nutzung des ausführlichen Rechners zu empfehlen (). Auch kommerzielle Elterngeldberater bieten kostenlose Rechner auf ihren Webseiten, etwa oder, Tipp: Die Stiftung Warentest hat die Elterngeldberatung von gemeinnützigen und kommerziellen Beratern untersucht.
In unserem erfahren Eltern, wo sie kostenfrei zum Thema Elterngeld beraten werden und wo die Elterngeldberatung am besten klappt. Zur Beratungsleistung gehört bei den kommerziellen Anbietern auch die Errechnung des zu erwartenden Elterngelds. Um den vorgeburtlichen Durchschnittslohn zu ermitteln, lässt sich die Elterngeldstelle bei Arbeitnehmern und Beamten die Lohnzettel aus der Zeit vor der Geburt zeigen.
Arbeitnehmerinnen. Bei Arbeitnehmerinnen ist die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld der Durchschnittslohn der zwölf Gehälter vor Beginn des Mutterschutzes („Bemessungszeitraum”). Der Mutterschutz beginnt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sechs Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin.
- Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht am 17.
- März 2022 in Mutterschutz und bringt ihr Kind am 28.
- April 2022 zur Welt.
- Grundlage für die Elterngeldberechnung bei ihr ist das Durchschnittsnettogehalt aus den zwölf Monaten März 2021 bis Februar 2022.
- Soldatinnen, Beamtinnen und Väter, die als Angestellte arbeiten.
Für diese Personen sind die zwölf Monatsgehälter direkt vor dem Geburtsmonat des Kindes maßgeblich. Beispiel: Eine Beamtin bekommt ihr Kind im April 2022. Fürs Elterngeld zählt ihr Nettolohn zwischen April 2021 und März 2022. Selbstständige. Bei Selbstständigen sind die Regeln komplizierter.
Anders als bei den Arbeitnehmern ist nicht der Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt entscheidend, sondern das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt. Und als Berechnungsgrundlage gilt nicht der Nettolohn, sondern der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, wie er sich aus dem Steuerbescheid des relevanten Kalenderjahrs vor dem Geburtsjahr ergibt.
Beispiel: Eine Selbstständige bringt ihr Kind am 31. August 2022 zur Welt. Ihr Gewinn aus der Zeit Januar bis Dezember 2021 dient als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld. Arbeitnehmer mit Nebenjob als Selbstständiger (Mischeinkünfte). Für Mütter und Väter, die im Hauptjob als Arbeitnehmer arbeiten und einen Nebenjob als Selbstständige haben, gelten nicht die zwölf Monate vor Geburt als maßgeblicher Lohnzeitraum, sondern wie bei den Selbstständigen in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt.
Neue Bagatellgrenze. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit geringen Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit können für Geburten seit September 2021 beantragen, dass ihr Elterngeld allein aus dem Arbeitslohn der zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt berechnet wird. Das geht allerdings nur, wenn ihr Gewinn aus der selbstständigen Nebentätigkeit im Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr und im Geburtsjahr selbst (bis zum Monat der Geburt) im Durchschnitt weniger als 35 Euro pro Kalendermonat betrugen.
Eltern, die den Antrag stellen wollen, müssen die Einhaltung der 35-Euro-Niedrigkeitsschwelle nachweisen, und zwar durch:
den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Kalenderjahrs und eine Einnahme-Überschussrechnung für die selbstständige Nebentätigkeit im laufenden Kalenderjahr bis zum Geburtsmonat. In dieser Rechnung dürfen Eltern 25 Prozent der Einnahmen aus der selbstständigen Nebentätigkeit pauschal als Betriebsausgaben geltend machen. Das mindert den Gewinn entsprechend. Wer höhere Betriebsausgaben geltend machen möchte, muss diese nachweisen.
In Ausnahmefällen können Elterngeldbezieher bei der Elterngeldstelle beantragen, dass bestimmte Monate bei der Elterngeldberechnung nicht mitgezählt, also aus dem „Bemessungszeitraum” ausgeklammert werden. Corona-Monate. Arbeitnehmer, die coronabedingt Einkommenseinbußen hatten (etwa durch Kurzarbeit, Freistellung oder Arbeitslosigkeit), können bei der Elterngeldstelle beantragen, dass diese Monate nicht berücksichtigt werden.
Folge: Der Bemessungszeitraum verschiebt sich entsprechend nach hinten. Die Ausklammerung lohnt sich aber nur dann, wenn dadurch frühere Monate mit höherem Einkommen Teil des Bemessungszeitraums werden. Wer den Antrag stellen will, muss den Einkommensausfall durch Covid-19 gegenüber der Elterngeldstelle „glaubhaft” machen, indem er eine Arbeitgeberbescheinigung oder den Arbeitslosengeldbescheid vorlegt.
Selbstständige. Auch sie können den coronabedingten Ausklammerungs-Antrag stellen. Als Beleg zählen etwa frühere Steuerbescheide, aus denen hervorgeht, dass sie im Jahr vor Corona mehr Gewinn gemacht hatten. Stellt ein Selbstständiger einen Ausklammerungs-Antrag, verschiebt sich der Bemessungszeitraum (anders als bei Arbeitnehmern) allerdings um ein ganzes Jahr nach hinten.
Elterngeld für älteres Kind. Automatisch ausgeklammert werden bei Arbeitnehmern und Beamten vorgeburtliche Monate, in denen ein Antragsteller Elterngeld oder Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind bezogen hatte. Der Elterngeld-Bemessungszeitraum verschiebt sich um die ausgeklammerten Monate entsprechend nach hinten.
Bei Selbstständigen erfolgt die Ausklammerung hingegen nicht automatisch: Sie können die Ausklammerung beantragen, müssen aber nicht. Wenn Selbstständige den Antrag stellen, verschiebt sich der Bemessungszeitraum um ein ganzes Jahr nach hinten. Die Ausklammerung von Elterngeld-Monaten für ältere Kinder erfolgt immer nur bis zum 14.
Lebensmonat dieses Kindes. Das kann relevant werden, wenn ein Paar zwei Kinder zeitlich kurz nacheinander bekommt. Beispiel: Kind 1 wurde am 1. Januar 2021 geboren. Die Kindsmutter (Angestellte) beantragt bis zum Ende des 22. Lebensmonats von Kind 1 (Oktober 2022) Elterngeld Plus. Am 27. Oktober 2022 kommt Kind 2 zur Welt.
Welche zwölf Monate bilden nun den Bemessungszeitraum für das Elterngeld bei Kind 2? Da September und Oktober 2022 wegen Mutterschutz für Kind 2 ausgeklammert werden, besteht der Bemessungszeitraum für Kind 2 eigentlich aus September 2021 bis August 2022.
- Die sechs Monate von September 2021 bis Februar 2022 werden allerdings wegen des Elterngeldbezuges für Kind 1 ausgeklammert.
- Stattdessen fließen sechs Gehälter aus der Zeit vor dem Mutterschutz für Kind 1 in die Elterngeldberechnung bei Kind 2 ein.
- Außerdem zählen die sechs Monate ab März 2022 bis August 2022 fürs Elterngeld bei Kind 2, weil ab dem Lebensmonat 15 von Kind 1 (März 2022) keine Ausklammerung von Elterngeld-Plus-Monaten (für Kind 1) mehr stattfindet.
Arbeitet die Mutter von März 2022 bis August 2022 nicht, fließen diese Monate daher mit null Euro in die Durchschnittsberechnung beim Elterngeld für Kind 2 ein. Hatte sie ein Teilzeitgehalt, zählt dieses. Bei Nichtselbstständigen zählt vor allem der regelmäßige, monatliche Arbeitslohn, den sie im relevanten Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt („Bemessungszeitraum”) erzielt haben, als Grundlage zur Berechnung des vorgeburtlichen Nettoeinkommens.
Aus zwölf Monatsgehältern errechnet die Elterngeldstelle einen monatlichen Durchschnittslohn. Und dieser ist dann die Grundlage für die Elterngeldberechnung. „Sonstige Bezüge” bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außen vor. Vereinfacht gesprochen sind „sonstige Bezüge” alle unregelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers.
Zu den „sonstigen Bezügen” gehören insbesondere:
Dreizehntes und gegebenenfalls vierzehntes Monatsgehalt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (Bundessozialgericht,, Urteil vom 29. Juni 2017) Bezahlung von Urlaubstagen, die der Arbeitnehmer nicht genommen hat Einmalige Abfindung Jubiläumszuwendung Vergütung für Erfindungen
Was „laufender Bezug” ist und was „sonstiger Bezug”, können Arbeitnehmer aus ihren Lohnzetteln ersehen. Hinter den aufgeführten Einkunftsarten stehen Buchstaben. Hinter dem Wort „Arbeitslohn” oder „Grundentgelt” steht dann zum Beispiel der Buchstabe „L” (für laufender Bezug) und hinter Begriffen wie „Prämie”, „Jahressonderzahlung” oder „Urlaubsgeld” der Buchstabe „S” (für sonstiger Bezug).
Die Elterngeldstelle geht bei ihren Berechnungen in der Regel stur nach dem, was im Lohnzettel steht: Alles mit einem „L” zählt sie mit, alles mit einem „S” nicht. Bei vielen Arbeitnehmern tauchen auf der Gehaltsabrechnung neben dem Arbeitslohn noch andere Zahlungen des Arbeitgebers auf. Elterngeldrechtlich stellt sich dann die Frage, ob diese Summen beim Elterngeld mitzählen, also elterngelderhöhend wirken oder nicht.
Die folgenden Posten auf dem Lohnzettel zählen beim Elterngeld nicht mit:
Beiträge des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte nicht überschreiten, Reisekostenvergütung, Trinkgelder oder Übungsleiterpauschale (etwa für Trainer im Sportverein) bis zur Höhe von 3000 Euro.
Zu den Einkünften, die der Arbeitgeber neben dem klassischen Arbeitslohn mitunter auszahlt und die beim Elterngeld mitzählen, gehört etwa:
Fahrkostenzuschuss des Arbeitgebers (als „pauschal versteuerte Einnahme”)
Für viel Streit sorgt die Frage, was mit Zahlungen passiert, die Arbeitnehmer nicht monatlich erhalten, sondern zum Beispiel quartalsweise überwiesen bekommen. Einige Arbeitnehmer erhalten etwa ein monatliches Grundgehalt und alle drei Monate eine leistungsorientierte Provision.
Nach Ansicht des Bundessozialgericht ist das ein „sonstiger Bezug”, der nicht regelmäßig fließt und deshalb das Elterngeld nicht erhöht (Bundessozialgericht,, Urteil vom 12. Dezember 2017). Jüngst hatte das Bundessozialgericht einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau vor der Geburt ihres Kindes laut Lohnzettel zusätzlich zum Grundgehalt monatlich „Provisionen” erhalten hatte.
Obwohl die Frau diese Provisionszahlungen regelmäßig erhalten hatte, lehnte die Elterngeldbehörde eine Berücksichtigung der Summen ab. Der Grund: Der Arbeitgeber hatte die Provisionen falsch als „sonstige Bezüge” gekennzeichnet, obwohl sie tatsächlich monatlich überwiesen wurden.
- In einem solchen Ausnahmefall, so entschied das Bundessozialgericht, erhöhen Provisionen doch das Elterngeld (, Urteil vom 25.
- Juli 2020).
- Wichtig: In dem Fall konnte die junge Mutter einen Steuerbescheid vorlegen, aus dem hervorging, dass die Provisionen vom Finanzamt korrekt als laufender Lohn versteuert wurden, obwohl sie im Lohnzettel vom Arbeitgeber falsch als „sonstiger Bezug” deklariert gewesen waren.
Tipp: Wer sich mit dem Gedanken trägt, demnächst Vater oder Mutter zu werden und auf seinem Lohnzettel monatlichen Zahlungen sieht, die mit dem Buchstaben „S” (für „sonstiger Bezug”) gekennzeichnet sind, sollte bei seinem Arbeitgeber erreichen, dass aus dem „S” ein „L” wird.
- Dann dürfte der Anerkennung der Zahlungen bei späteren Elterngeld nichts im Wege stehen.
- Auch Arbeitslohn für geleistete Überstunden („Mehrarbeitsvergütung” mit dem Kennzeichen „L” auf dem Lohnzettel) zählt bei der Elterngeldberechnung mit.
- Wer bei seinem Arbeitgeber für geleistete Überstunden die Wahl hat zwischen Freizeit und Bezahlung und kurz vor einer Geburt steht, wählt daher besser die Auszahlung als Arbeitslohn.
Erhält der Bezieher des Elterngelds zusätzlich andere staatlichen Leistungen, werden diese teilweise auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld-Minimum in Höhe von 300 Euro bleibt jedoch grundsätzlich anrechnungsfrei.
Anrechnung. Anzurechnende Leistungen sind etwa Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente (oder vergleichbare Leistungen aus einer privaten Versicherung) oder Streikgeld. Keine Anrechnung. Staatliche Leistungen wir Arbeitslosengeld II („Hartz IV”), Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job, Bafög, Sozialhilfe, Stipendien, Wohngeld, Pflegegeld oder Waisenrente werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Die Anrechnung von Kurzarbeitergeld und Krankengeld hat der Gesetzgeber im Rahmen der jüngsten Elterngeld-Reform neu geregelt. Diese Unterstützungsleistungen bleiben teilweise anrechnungsfrei, wenn der Elternteil in der Elterngeldphase Teilzeit im Job arbeitet und es dann zur Zahlung von Kurzarbeitgeld oder Krankengeld kommt: Beantragen Eltern die Elterngeld-Variante Elterngeld Plus können sie doppelt so lange staatliche Unterstützung bekommen wie beim Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus.
- Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld.
- Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Anspruch auf Basiselterngeld in Höhe von 1 800 Euro hat, kann wählen zwischen 12 Monaten Basiselterngeld (Förderung insgesamt 21 600 Euro) oder 24 Monaten Elterngeld Plus (Förderung insgesamt ebenfalls 21 600 Euro).
Für diesen Arbeitnehmer bedeutet das Elterngeld Plus also nur eine zeitliche Streckung der staatlichen Förderung. Zum finanziellen Vorteil wird die Wahl des Elterngeld Plus bei Eltern, die neben dem Bezug von Elterngeld noch Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld Plus wird im Prinzip genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
- Allerdings gibt es eine „Deckelung”: Mütter und Väter können als Elterngeld Plus maximal die Hälfte dessen bekommen, was ihnen als Basiselterngeld zustehen würde, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten würden.
- Dazu das folgende Beispiel: Marie, Mutter der sechs Monate alten Paula, hat vor der Geburt Vollzeit gearbeitet und 2 400 Euro netto verdient.
In den ersten sechs Lebensmonaten ihrer Tochter pausiert sie im Job ganz und bezieht Basiselterngeld in Höhe von 1 560 Euro. Da auch Sebastian, der Vater von Paula, zwei Monate Basiselterngeld genommen hat, stehen dem Paar ab dem siebten Lebensmonat von Paula noch sechs Monate Basiselterngeld oder zwölf Monate Elterngeld Plus zu.
- Marie möchte ab dem siebten Lebensmonat ihrer Tochter wieder Teilzeit arbeiten gehen – 25 Stunden pro Woche.
- Ihr Teilzeitgehalt beträgt 1 500 Euro netto.
- Sie entscheidet sich ab Paulas siebtem Lebensmonat, für zwölf Monate Elterngeld Plus zu beziehen, weil ihr das unterm Strich mehr Förderung bringt.12 Monate lang 585 Euro monatlich Elterngeld Plus (insgesamt 7 020 Euro) Wie oben erwähnt, wird das Elterngeld Plus im Prinzip wie das Basiselterngeld errechnet.
Zusätzlich muss die Decklung beachtet werden. Bei Teilzeitlern wie Marie wird das Basiselterngeld auf der Basis des Einkommensunterschieds zwischen „Nettolohn vor der Geburt” und „Nettolohn nach der Geburt” errechnet. Diese Differenz beträgt bei Marie 900 Euro.65 Prozent (das ist der regelmäßige Elterngeld-Prozentsatz, siehe oben) von 900 Euro ergeben 585 Euro als Basiselterngeld monatlich.
Diesen Betrag würde Marie zwölf Monate lang als Elterngeld Plus beziehen, wenn die Deckelung nicht greift: Der Deckelungsbetrag (Hälfte des Basiselterngelds bei Nichtarbeit) liegt in Maries Fall bei 780 Euro (2 400 Euro x 65 Prozent : 2). Da ihr Basiselterngeld in Höhe von 585 Euro unter diesem Deckelungsbetrag liegt, erhält Marie tatsächlich insgesamt 7 020 Euro Eltergeld Plus.
Alternativ: 6 Monate lang 585 Euro monatlich Basiselterngeld (insgesamt 3 510 Euro) Hätte Marie statt des Elterngeld Plus das Basiselterngeld für sechs Monate gewählt, hätte sie insgesamt sechs Monate lang 585 Euro bekommen. Sie konnte mit der Wahl des Elterngeld Plus die Summe ihrer staatlichen Förderung also verdoppeln.
I nteressant für Eltern mit Teilzeitjob ist auch herauszufinden, was der optimale Verdienst ist, um möglichst viel Elterngeld Plus zu bekommen. Die Faustregel lautet: Ist das Teilzeit-Nettoeinkommen ungefähr halb so hoch wie das Nettogehalt vor der Geburt des Kindes, holen Eltern das Optimum heraus.
Verdienen sie nach der Geburt mehr Netto, sinkt ihr Elterngeld Plus. Bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Landwirten zählt in der Regel der Gewinn als Einkommen, der im Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr erzielt wurde. Die Höhe des Gewinns entnehmen die Elterngeldstellen dem Steuerbescheid des betreffenden Kalenderjahres.
- Liegt dieser Steuerbescheid noch nicht vor, kann der Gewinn mit anderen Unterlagen gegenüber der Elterngeldstelle glaubhaft gemacht werden, etwa mit einem älteren Steuerbescheid, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz.
- Sobald der Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt vorliegt, muss dieser bei der Elterngeldstelle nachgereicht werden.
Ergibt sich aus dem Steuerbescheid, dass der Antragsteller in dem maßgeblichen Kalenderjahr keinen Gewinn oder sogar Verlust gemacht hat, bekommt er nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Wie bei Arbeitnehmern führen Arbeitseinnahmen während der Elterngeldphase auch bei Selbstständigen und Freiberuflern zu einer Reduzierung des Elterngelds.
Aber was gilt, wenn zum Beispiel eine Selbstständige nach der Geburt ihres Kindes noch Honorare von Auftraggebern überwiesen bekommt, die sie während der Schwangerschaft erarbeitet hatte? Hier gilt seit Jahren das sogenannte strenge Zuflussprinzip : Wird das Honorar im Bemessungszeitraum (also noch vor der Geburt) überwiesen, zählt es zum vorgeburtlichen Einkommen und erhöht damit das Elterngeld.
Geht das Geld erst nach der Geburt auf ihrem Konto ein, verringert es den Anspruch auf Elterngeld. Wer einen guten Kontakt zu seinen Auftraggebern hat, bittet diese daher am besten, Honorare möglichst schnell, noch vor der Geburt zu überweisen. Selbstständige müssen der Elterngeldstelle in der Regel nach Ende der Eltergeldphase mitteilen, was sie während der Bezugszeit verdient haben.
- Dort ist dann auch das verspätet eingegangene Honorar anzugeben.
- Hat die Behörde alle Informationen, wird der Elterngeldanspruch endgültig festgestellt.
- Diese Endabrechnung kann ergeben, dass die Frau aus unserem Beispiel Teile des Elterngeldes zurück zahlen muss.
- Hat sie aber entgegen ihrer ursprünglichen Planungen etwa im ersten Babyjahr weniger gearbeitet und verdient als beim Elterngeldantrag direkt nach der Geburt angegeben, kann es auch zu Elterngeldnachzahlungen kommen.
Arbeit in der Elterngeldphase. Das strenge Zuflussprinzip kann aber auch positive Folgen für das Elterngeld haben. Nimmt eine Selbstständige in der Elterngeldphase Aufträge an, die vom Auftraggeber erst nach der Bezugszeit bezahlt werden, minimieren diese Einnahmen ihr Elterngeld nicht.
Bei Selbstständigen ermittelt die Elterngeldbehörde das Elterngeld grundsätzlich auf Basis des erzielten Gewinns. Das gilt auch bei der Anrechnung von Einnahmen, die ein Selbstständiger in der Elterngeldphase erarbeitet und erhält: Nicht der Umsatz wird aufs Elterngeld angerechnet, sondern der Gewinn.
Betriebsausgaben eines Unternehmers senken diesen Gewinn. Die Elterngeldstelle berücksichtigt pauschal 25 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben. Wer höhere Betriebsausgaben in der Elterngeldphase hatte, kann bei der Elterngeldstelle auch beantragen, dass die tatsächlichen Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Weil der Nettolohn die Höhe des Elterngeldes bestimmt und die Steuerklassen starke Auswirkungen darauf hat, welchen Nettolohn der Arbeitgeber aufs Konto überweist, spielt die Steuerklasse eine große Rolle für die Höhe des Elterngeldes. Zwischen verschiedenen unterschiedlichen Steuerklassen wählen, können aber nur verheiratete Paare.
Eine Ehefrau zum Beispiel hat vor allem die Wahl zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5. Steuerklasse 3 bringt den höchsten Nettolohn, Steuerklasse 5 den niedrigsten. Also bringt Steuerklasse 3 auch das höchste Elterngeld und Steuerklasse 5 das niedrigste.
- In normalen Phasen (ohne Schwangerschaft) gilt die Regel: der Partner, der erheblich weniger verdient, wählt Steuerklasse 5.
- Der andere ist dann automatisch in Steuerklasse 3.
- Das Paar hat auf diese Weise die geringsten steuerlichen Abzüge, also am meisten Geld zur Verfügung.
- Wenn beide annäherend das gleiche verdienen ist es ratsam, dass beide in Steuerklasse 4 gehen.
Sobald die Ehefrau schwanger ist, gilt fürs Elterngeld etwas anderes. Da es meist die Frauen sind, die nach der Geburt für längere Zeit zu Hause bleiben und Elterngeld beantragen, ist es in der Regel ratsam, dass sie spätestens mit Bekanntwerden der Schwangerschaft in die Steuerklasse 3 wechselt, um ihr Elterngeld zu erhöhen.
- Dieser Wechsel kann Paaren ein Elterngeld Plus von mehreren tausend Euro bringen.
- Die Betroffenen müssen allerdings schnell handeln, und nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen.
- Manchmal entscheiden wenige Tage um höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3 oder niedriges Elterngeld nach Steuerklasse 5.
Faustregel: Gelingt es einer Frau, vor Beginn ihres Mutterschutzes sechs Gehälter nach Lohnsteuerklasse 3 ausgezahlt zu bekommen – es muss sechsmal diese Steuerklasse auf dem Lohnzettel stehen –, dann bekommt sie das Elterngeld zu ihren Gunsten auf Basis des Durchschnitts von zwölf fiktiven Gehältern nach Steuerklasse 3 ausgezahlt.
Das Elterngeld selbst ist tatsächlich steuerfrei. Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das hat Auswirkungen insbesondere für Ehepaare. Das Elterngeld, das etwa eine Ehefrau in Elternzeit erhält, wird dem Einkommen des arbeitenden Ehemanns zur Ermittlung des Steuersatzes, mit dem sein Einkommen versteuert werden muss, hinzugerechnet.
Diesen erhöhten Steuersatz ermittelt das Finanzamt aber erst nach Ablauf des Steuerjahres, wenn das Paar seine Steuererklärung abgibt. Deswegen kann es durch das Elterngeld zu unerwarteten Steuernachzahlungen für das Paar kommen. Wie Eltern in der Phase des Elterngeldbezuges krankenversichert sind, hängt davon ab, wie sie vor der Geburt versichert waren: Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Wer bisher pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, ist auch in der Elterngeld-Zeit weiterhin gesetzlich versichert, und zwar beitragsfrei.
- Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Wer vor der Geburt freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse war und einen Ehepartner hat, der Pflichtmitglied ist, zahlt in der Elterngeld- und Elternzeit-Phase in der Regel keinen Beitrag, wenn er oder sie ohne die freiwillige Mitgliedschaft beitragsfrei familienversichert wäre.
So hat es der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen entschieden. Die Beitragsfreiheit gilt allerdings nicht für ledige Mütter und Väter. Sie zahlen in der Elterngeld- und Elternzeit-Phase, wenn sie im Job ganz pausieren, den Mindestbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung, der derzeit meist bei rund 200 Euro pro Monat liegt.
- Von den betroffenen ledigen Elternteilen wird das zwar als ungerecht empfunden.
- Das Bundessozialgericht hat diese Privilegierung von verheirateten Eltern jedoch als rechtlich zulässig eingestuft.
- Privat Krankenversicherte.
- Wer vor der Geburt seines Kindes privat krankenversichert war, ist das auch in der Elternzeit.
Die Versicherungsprämien sind weiter zu bezahlen. Die Betroffenen müssen sogar den Teil der Versicherungskosten mit übernehmen, den zuvor der Arbeitgeber getragen hat. Privatversicherte, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und mehr als 450 Euro pro Monat und verdienen, mit dem Lohn aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, werden wieder Pflichtmitglied der GKV.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich von der Pflicht aber befreien lassen.
- Väter und Mütter können nur Elterngeld bekommen, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Im Ausland bekommen Eltern nur dann Geld, wenn sie dorthin nur vorübergehend abgeordnet oder versetzt worden sind.
Das hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem Urteil bekräftigt. In dem Fall hatte ein Postbeamter 2014 seine Wohnung in Deutschland aufgelöst und war mit seiner damals schwangeren Ehefrau in die USA gezogen. Jeweils nach der Geburt seiner beiden Töchter beantragte er Elterngeld.
01.03.2022 – Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
06.12.2022 – Das Elterngeld ist kompliziert. Wer früh Elterngeldberatung in Anspruch nimmt, kann Tausende Euro mehr rausholen. Im Test überzeugen vor allem kommerzielle Anbieter.
01.03.2022 – Arbeitnehmer können nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit im Job bis zu drei Jahren nehmen. Hier lesen Sie alles über die wichtigsten Regeln des Elternzeitgesetzes.
: Elterngeld berechnen: Wer wie lange Anspruch auf Elterngeld hat
Woher bekommt man Geld wenn man in Elternzeit ist?
Elterngeld – Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie hier,
Wie lange kann ich mir Elternzeit leisten?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz.
- Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.
- Geburtstag Ihres Kindes.
- Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind.
- Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre.
- Wenn Sie die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, können Sie also in Elternzeit bleiben bis zum Tag vor dem 3.
Geburtstag Ihres Kindes. Ohne Mutterschutz – zum Beispiel als Vater – können Sie ab der Geburt ebenfalls bis zu diesem Tag in Elternzeit bleiben. Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1.
Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten, siehe Elternzeit aufteilen in mehrere Abschnitte, Ihre Elternzeit muss also nicht mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach dem Mutterschutz beginnen. Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3.
Geburtstag beginnen. Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.
- Elternzeit beginnt nicht automatisch.
- Wenn Sie Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das bei ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden,
- Bei Adoptivkindern und bei Kindern in Adoptionspflege oder Vollzeitpflege kann die Elternzeit frühestens an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind in Obhut genommen haben.
Meistens ist das der Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Elternzeit für Adoptiveltern und Pflegeeltern, Wenn Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.
Wie viele Monate sind 2 Jahre Elternzeit?
Wie Mutterschutz und Elternzeit korrelieren – Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahren Elternzeit beantragen. Elternzeit beginnt für einen Vater frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 3 Jahre. Eine Mutter kann die Elternzeit ehestens im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz beantragen.
Wichtig für die Berechnung: Bei Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt des Kindes, die je nach Situation zwischen 8 bis 12 Wochen beträgt, von der Elternzeit abgezogen. Dies bedeutet, dass Mütter die Elternzeit maximal für 2 Jahre und 9 Monate oder 2 Jahre und 10 Monate beantragen können.
Entscheidet sich eine Mutter für eine 3-jährige Elternzeit nach der Geburt des Kindes, endet die Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes automatisch. Für die gelten ebenfalls feste Richtlinien.
Kann ich 2 Jahre in Elternzeit gehen?
Page 2 – Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen.
In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel beantragen. Der in anderen Ländern existierende Vaterschaftsurlaub wird in Deutschland von den Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld abgedeckt. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt.
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.Während der Elternzeit arbeiten Sie entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter,Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr erfahren Sie unter
Die Elternzeit können Sie in jedem Arbeitsverhältnis nehmen, also zum Beispiel auch bei Teilzeit, bei befristeten Verträgen, bei sogenannten “Mini-Jobs” oder wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Wenn Sie studieren und parallel arbeiten, können Sie ebenfalls Elternzeit beantragen, zum Beispiel wenn Sie eine oder Umschulung machen oder wenn Sie zur beruflichen Fortbildung beschäftigt sind.
Elternzeit steht Ihnen zu, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder wenn Ihr Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Deutschland wohnen. Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten gibt es spezielle Formen der Elternzeit. Sie haben keinen Anspruch auf Elternzeit in der hier beschriebenen Form.
Elternzeit steht Ihnen zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht.Elternzeit können Sie bekommen
für Ihr leibliches Kind,für das, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners,für Kinder, für die Sie als Vater eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Vaterschaftsfeststellung beantragt haben, auch wenn über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde,für ein in Vollzeitpflege,für Ihr, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft (sogenanntes “Kind in Adoptionspflege”),für Ihr, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat; in beiden Fällen können Sie nur dann Elternzeit bekommen, falls beide Eltern des Kindes selbst keine Elternzeit nehmen. Bei Geburten vor dem 1. Juni 2015 geht dies nicht bei jedem Teil der Ausbildung, sondern nur während der letzten beiden Ausbildungsjahre,in auch für Ihre Schwester oder Ihren Bruder, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihr Enkelkind oder Ihr Urenkelkind. Dies ist zum Beispiel möglich bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern.
Falls Sie nicht das Sorgerecht für das Kind haben, benötigen Sie die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils, um Elternzeit nehmen zu können. Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten.
Selbständige,Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder selbständige Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften,Hausfrauen und Hausmänner,Studentinnen und Studenten,Schülerinnen und Schüler,Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD),Arbeitslose undEhrenamtliche.
Die Elternzeit ist geregelt im : Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. : Was Sie zur Elternzeit wissen müssen
Wie nimmt man am besten Elternzeit?
Elternzeit aufteilen: 3 wichtige Fakten – Sowohl Mutter als auch Vater können bis zu drei Jahre Elternzeit für sich und die Familie nutzen. Zwei Jahre der Elternzeit müssen vor dem dritten Geburstag des Kindes genommen werden. Wenn beide die vollen drei Jahre Elternzeit nutzen möchten, dann ist dies nur möglich, wenn man mindestens ein Jahr lang, vor dem dritten Geburtstag des Kindes, gleichzeitig Elternzeit nimmt.
Während dieser Zeit werden dann beide vom Arbeitgeber freigestellt oder arbeiten in Teilzeit. So bleibt mehr Zeit zum Kennenlernen und Versorgen des neuen Familienmitglieds – eine Chance, die zunehmend auch für Väter attraktiv wird. Beide Partner sollten sich daher überlegen, ob und wie die Elternzeit untereinander aufgeteilt werden soll.
Dabei sollten die Rahmenbedingungen im Auge behalten werden:
- Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber muss allerdings rechtzeitig über wesentliche Punkte informiert werden. Rechtzeitig bedeutet hier, dass spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit der Antrag schriftlich eingehen muss. Wesentliche Punkte sind dabei Dauer, Beginn und Ende der Elternzeit. Was man beim Antrag ansonsten beachten musst, haben wir in unserem Artikel „Antrag auf Elternzeit?” zusammengefasst.
- Die Elternzeit ist für die ersten drei Lebensjahre des Kindes vorgesehen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können aber auch bis zu 12 Monate übertragen werden, um sie sozusagen für einen späteren Zeitpunkt aufzusparen. Die übertragene Elternzeit muss bis zum achten Geburtstag des Kindes verbraucht werden.
- Die Elternzeit muss nicht an einem Stück genommen werden, man kann auch eine Verteilung auf zwei Zeitabschnitte fordern. Zwischen zwei Abschnitten kann man dann einige Zeit lang wieder Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Natürlich lässt sich die Elternzeit auch auf mehrere Abschnitte verteilen, allerdings braucht man dafür die Zustimmung des Arbeitgebers. Mehr zu Zeiträumen und Dauer der Elternzeit haben wir in unserem Artikel „Wie lange Elternzeit nehmen?” zusammengestellt.
Elternzeit und Elterngeld Während der Elternzeit wird man unbezahlt freigestellt bzw. man hat mit einer Teilzeitstelle entsprechend weniger Einkommen. In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes greift das Elterngeld daher finanziell unter die Arme. Allerdings kann man das Elterngeld nur dann voll ausschöpfen, wenn man die sogenannten „Partnermonate” wahrnimmt – also mindestens zwei Monate lang der Partner das Kind zu Hause versorgt.
Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Geburt zahlen?
Wie lange muss der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden? | Die Techniker – Firmenkunden Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.
Die Frist nach der Geburt verlängert sich auf zwölf Wochen, wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt oder eine Frühgeburt handelt oder wenn eine Behinderung des Kindes innerhalb der acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wurde. Bei allen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurde.
Den Zuschuss müssen Sie so lange zahlen, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Der Zuschuss entfällt mit dem Tag, an dem das Beschäftigungsverhältnis rechtmäßig endet – etwa durch das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder durch die Kündigung der Schwangeren.
Wie lange wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
4. Dauer – Mutterschaftsgeld wird 14 Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten oder Kindern mit Behinderungen 18 Wochen gezahlt:
6 Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin, den Arzt oder Hebamme im Mutterpass angeben.
Tritt die Entbindung später als angegeben ein, verlängert sich die Bezugsdauer bis zum Tag der Entbindung. Tritt die Entbindung früher als angegeben ein, werden die nicht verbrauchten Tage an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt, d.h. die Bezugsdauer von insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld bleibt bestehen.
Bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung sowie für den Entbindungstag. Bei Mehrlingsgeburten : bis 12 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten, d.h. bei einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm oder nicht voll ausgebildeten Reifezeichen: bis 12 Wochen nach der Entbindung oder länger (Verlängerung um den Teil der 6 Wochen Schutzfrist, der vor der Entbindung von der Schwangeren nicht in Anspruch genommen werden konnte). Bei Kindern mit Behinderungen : bis 12 Wochen nach der Entbindung. Wichtig: Die Behinderung muss ärztlich festgestellt und die Schutzfrist-Verlängerung innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt bei der Krankenkasse beantragt werden.
Was kann man während der Elternzeit beantragen?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen.
- In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn.
- Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
- Der in anderen Ländern existierende Vaterschaftsurlaub wird in Deutschland von den Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld abgedeckt.
- Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3.
Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen. Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt.
Wer kann sich drei Jahre Elternzeit leisten?
Elternzeit 19.10.2021 Hintergrundinformation Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Wann lohnt es sich in der Elternzeit zu arbeiten?
Nebenjobs bei Geringverdienern lohnen sich oft nicht – Ein anderes Bild ergibt sich hingegen oft bei Geringverdienern. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat ausgerechnet, dass hier bei einem Nebenverdienst zum Elterngeld oft nur wenig mehr als 100 Euro zusätzlich übrig bleiben.
Beispielhaft wurde ein Nettoeinkommen von 935 Euro vor der Geburt veranschlagt. Durch den Geringverdienerzuschlag werden hier 70,2 Prozent als Elterngeld ausgezahlt, also 656 Euro. Verdienen Sie während der Elternzeit 360 Euro netto hinzu, beträgt die Differenz und neue Berechnungsgrundlage für das Elterngeld 575 Euro.
Das Elterngeld beläuft sich also auf 404 Euro. Am Ende stehen Ihnen inklusive Nebenverdienst zum Elterngeld 764 Euro zur Verfügung. Das sind lediglich 114 Euro mehr als bei Eltern ohne Nebenjob. Der Mehrverdienst fällt also deutlich geringer aus als im ersten Beispiel.
Ob sich der Nebenjob während der Elternzeit tatsächlich lohnt, ist damit individuell unterschiedlich und stark von der Höhe des Einkommens nach der Geburt abhängig. Für Selbstständige gelten übrigens die gleichen Regeln mit dem Unterschied, dass sie den Nebenverdienst zum Elterngeld vorher schätzen müssen.
Nach Ablauf der Eltern-Auszeit sind Sie dann dazu verpflichtet, Ihren tatsächlichen Verdienst anzugeben. Eventuelle Differenzen bekommen Sie entweder erstattet oder Sie müssen diese zurückzahlen.
Wann ist die beste Zeit für ein zweites Kind?
Wann sollte das zweite Kind kommen? – Hello Family Club Auch wenn Sie möchten, dass der Abstand zwischen beiden Kindern nicht zu gross ist, sollten Sie dennoch mindestens sechs Monate warten, bevor Sie wieder schwanger werden. Experten raten dazu, mindestens 18 Monate verstreichen zu lassen, damit sich Ihr Körper von den Anstrengungen der ersten Schwangerschaft und Geburt erholen kann.
- Ausserdem ist das Erstgeborene dann schon aus dem Gröbsten raus und Sie können sich besser auf die Schwangerschaft und die Geburt Ihres zweiten Kindes konzentrieren.
- Wenn Sie schwanger werden, obwohl Sie Ihr Erstgeborenes noch stillen, sollten Sie besser abstillen.
- Während einer Schwangerschaft zu stillen, kostet den Körper viel Energie, die er in dieser Zeit für das Ungeborene benötigt.
Zudem verändert sich der Geschmack der, sodass sie Ihrem Baby unter Umständen gar nicht mehr schmeckt. /content/hfc/de/familienratgeber/schwangerschaft-und-stillzeit/schwangerschaft : Wann sollte das zweite Kind kommen? – Hello Family Club
Wie finanziert ihr eure Elternzeit?
Finanzierung während der Elternzeit Das dritte Schwangerschafts-Trimester gast.1192774 17. Jul 2011 18:00 Hallo alle Miteinander! Ich hätte da mal eine Frage, die wahrscheinlich schon jede von euch gestellt hat: Wie sieht es mit der Finanzierung in der Elternzeit aus? Ich meine außer dem Elterngeld und dem Kindergeld. Was steht einem noch so zu? Oder wo kann ich mich am besten informieren? Soweit ich es mitbekommen habe, kann man bei den jeweiligen Behörden nachfragen, aber da muss man genau wissen was einem zusteht, und in welcher Behörde man nachfragen sollte.
Ich habe schon bei uns im Rathaus nachgefragt, aber die konnten mir außer Eltergeld nichts weiter sagen Ich möchte die Elternzeit auf zwei Jahre verkürzen (nicht drei Jahre), da ich das Elterngeld soweit rausziehen kann. aber falls es nach zwei Jahren doch nicht klappt arbeiten zu gehen, wer unterstützt mich dann finanziell? Ich meine außer meinem Mann.
Wir können doch nicht alle auf Kosten von einem Gehalt leben, oder? Ich bitte um Hilfe! Valentina gast.953619 17. Jul 2011 20:06 hallo, also wir hätten ca.3200 € plus kindergeld im monat und das ist so viel offensichtlich das wir nix anderes bekommen hätten. muß aber dazu sagen wir wohnen in frankfurt, so das das geld erstmal viel erscheint aber bei 1200 € miete plus krankenversicherung für jona ect. es dann doch nicht ganz so viel ist wie man denkt. Khisanee 17. Jul 2011 20:30 Euch stehen Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu. Kindergeld sind ~184 € fürs erste Kind. Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzzahlung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt 13 € pro Tag und der Arbeitgeber die Differenz zu deinem Netto.
Elterngeld ab Geburtsdatum beantragen, damit man keine Verluste hat. Wird voll mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Elterngeld kann auf 24 Monate gestreckt werden, nur bekommt man dann halt die Hälfte pro Monat. Zusätzliche Unterstützung hängt anschließend vom Verdienst deines Mannes ab, wenn du dann nach diesen 24 Monaten noch nicht arbeiten gehst.
Ist das Gehalt unterhalb der Mindestgrenze kann man eine sogenannte Aufstockung durch Hartz 4 beantragen. Ansonsten gibt es, soweit ich weiß, keinerlei finanzielle Unterstützung in Deutschland. Bedeutet ihr müsstet von dem Gehalt deines Mannes leben. gast.1109343 17. Jul 2011 20:37 Es kommt darauf an was Ihr zusammen zum Leben habt im Monat. Sollte das unter einem bestimmten Satz liegen, diesen kann ich Dir jetzt leider nicht sagen, erfährst Du aber bei der Arge, könnt Ihr noch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Sollte das abgelehnt werden, könnt Ihr Hartz 4 beantragen. katja.53 17. Jul 2011 21:20 Ja Kinderzuschlag und parallel dazu Wohngeld könnt ihr beantragen wie meine Vorrednerin schon geschrieben hat, aber da dürft ihr nicht über einen best satz kommen und müßt auch eure Ersparnisse offen legen, im falle ihr denn welche haben solltet und bei uns in sachsen ist es so da kannst du nach Vollendung des 1. Mamalisa89 17. Jul 2011 21:36 Also ich habe auch einige fragen was das Finanziele angeht, da mein Freund momentan noch in Ausbildung ist und momentan noch nicht die welt verdient. Und ich alleine komm mir da bisschen übervordert vor. deswegen werd ich mir mal einen Termin bei einer Schwangerenberatung holen um das alles zu klären, das wir wieder etwas klarer und beruhigter denken können. gast.1192774 18. Jul 2011 18:02 Hallo alle Zusammen! Danke erstmal für eure Antworten. @Mamalisa89: Wenn du deinen Termin hattest, wär ich auch neugierig zu erfahren was die zu berichten haben, Ich werd mich dann wohl anderweilig versuchen schlau zu machen. LG Steffie89 19. Jul 2011 07:54 hallo, ich bekomme derzeit 397euro elterngeld+184euro kindergeld. dann kommt das gehalt meines mannes noch dazu + aufstockendes Hartz4 und wohngeld. insgesamt haben wir dann ca.2200euro und das in münchen. mit hohen mieten und lebensergaltungskosten. katja.53 20. Jul 2011 14:27 Mamalisa89 hat geschrieben : > Also ich habe auch einige fragen was das Finanziele angeht, da mein Freund > momentan noch in Ausbildung ist und momentan noch nicht die welt verdient. > Und ich alleine komm mir da bisschen übervordert vor. deswegen werd ich > mir mal einen Termin bei einer Schwangerenberatung holen um das alles zu > klären, das wir wieder etwas klarer und beruhigter denken können. Stresst > mich schon weil ich ein Mensch bin, der sich über alles immer gleich total > die gedanken mach bis ich Kopfschmerzen bekommen > naja aber wird schon alles gut gehen Meist kennen sich auch die Hebammen sehr gut damit aus was für Gelder du beantragen kannst, da kannst du auch deine hebamme noch diesbezüglich ausfragen, denn auch für solche Fragen sind die zuständig gast.1217239 30. Jul 2011 17:01 Hey, hab vielleicht noch einen kleinen Tipp: Schau mal im netz nach wo ihr Beratungsstellen habt von Pro Familia oder der AWO. Die beraten einen sehr gut, was das finanzielle angeht und geben Auskunft wann und wo ihr das beantragen könnt.
Außerdem arbeiten die mit einer Stiftung zusammen, die eine Erstausstattung von max 800,- übernimmt. Die Höhe und ob man überhaupt was bekommt, hängt allerdings von den Ein- und Ausgaben zusammen. Mir hat die Beratung die nötige Sicherheit gegeben. Bei der Stiftung warte ich momentan noch auf Antwort.
: Finanzierung während der Elternzeit
Kann mein Chef mir die Elternzeit verweigern?
Kontakthalten während der Elternzeit – Ein Anspruch auf Elternzeit muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine Frist von sieben Wochen ist einzuhalten. Wird eine vollständige Freistellung verlangt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Möglichkeit einer Ablehnung.
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; wird der dritte Teil erst nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen, kann der Arbeitgeber diesen aber unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Vor Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes muss sich der Arbeitnehmer bei Geltendmachung einer Elternzeit außerdem verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren er Elternzeit nimmt.
Eine spätere Änderung kommt dann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers in Betracht. Arbeitnehmer können bis zu 24 Monate ihrer Elternzeit in dem Zeitraum zwischen drittem Geburtstag und Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen.
Der früher notwendigen Zustimmung des Arbeitgebers zu einer sog. Übertragung der Elternzeit bedarf es dafür nicht mehr. Es gilt eine verlängerte Ankündigungsfrist von 13 Wochen. Einzelheiten ergeben sich aus §§ 15 und 16 BEEG. Der Arbeitgeber kann den im Zeitraum einer Elternzeit entstehenden Urlaubsanspruch gemäß § 17 BEEG kürzen.
Elternzeit kann auch in Form einer Elternteilzeit genommen werden, d.h. der Mitarbeiter übt während einer Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aus. Ein Anspruch darauf besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern. Die Arbeitszeit muss mindestens 15 und darf nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt betragen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitsvertragsparteien zu einer Einigung hinsichtlich Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit kommen. Gelingt das nicht, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit geltend machen, wenn dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs.6 und 7 BEEG).
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz (§§ 18, 19 BEEG). Für die Unternehmen ist es immer sinnvoll, den Kontakt zu Mitarbeitern zu halten, die während einer Elternzeit nicht im Unternehmen erscheinen. So kann trotz Abwesenheit eine Bindung erhalten werden und ein reibungsloser Wiedereinstieg gelingen.
Wie berechnet man die Elternzeit?
Alles Wichtige zum Thema Elternzeit – Mutterschutz und Elternzeit werden sprachlich oft in einen Topf geworfen, obwohl es Unterschiede gibt, die Sie kennen sollten. Während der Mutterschutz den gesundheitlichen und sozialen Schutz von Mutter und Kind kurz vor und nach der Geburt gewährleistet, ermöglicht die Elternzeit beiden Elternteilen eine Auszeit vom Beruf, in der sie sich um den Familienzuwachs kümmern können.
Dementsprechend muss eine Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber angekündigt und von diesem abgesegnet werden. Der Mutterschutz hingegen muss nicht genehmigt werden. Für Mütter beginnt die Elternzeit meistens im Anschluss an den Mutterschutz. Väter können direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, ein späterer Zeitpunkt ist aber ebenfalls möglich.
Übrigens: Während der Elternzeit darf Sie Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Ihnen stehen pro Kind drei Jahre Elternzeit zu, die Sie bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen können. Als Vater kann Ihre Elternzeit mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter im Anschluss an den Mutterschutz.
- Dabei gilt: Von den drei Jahren Elternzeit wird Müttern die Mutterschutzzeit nach der Geburt (acht bzw.
- Zwölf Wochen) abgezogen.
- Somit betragen Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt zusammen drei Jahre.
- Wie lange Sie in Elternzeit gehen, ist Ihre freie Entscheidung.
- Sie können die ganzen drei Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon.
Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Aber: Ab dem dritten Geburtstag Ihres Kindes können Sie maximal 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 nur zwölf Monate. Ihre Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich anmelden.
Elternzeit vor dem dritten Geburtstag müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit ankündigen. Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: sieben Wochen vor dem berechneten Geburtstermin.Elternzeit im Zeitraum vom dritten Geburtstag bis zum Tag vor dem achten Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.
Warum muss man 2 Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen – Elternzeit als Vater: Wie Sie diese aufteilen, hat Einfluss auf die Antragsfristen. Wie bereits erwähnt, ist es möglich, bei der Elternzeit als Vater auch 2 Monate zu splitten, Einen solchen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Je nachdem, für welche der beiden oben erörterten Varianten Sie sich entscheiden, beeinflusst dies jedoch, wann Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen müssen, dass und inwiefern Sie die Elternzeit als Vater splitten möchten,
Wird die Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?
Mutterschutzfrist wird angerechnet – Wenn Sie die Elternzeit beantragen, müssen Sie gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§ 16 Abs.1 Satz 2 BEEG). Für Sie als Mutter beginnt die Elternzeit wegen der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten mindestens zwölf Wochen) erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
Allerdings regelt § 15 Abs.2 Satz 3 BEEG, dass die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung ( § 3 Abs.2 MSchG ) auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird. Das bedeutet, dass die zwei (bzw. maximal drei) Jahre der Elternzeit bei der Mutter ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu rechnen sind.
Die Anrechnung kam auch in dem oben beschrieben Fall zum Tragen; denn die Mutter hatte, ohne einen konkreten Zeitraum anzugeben, in ihrem Elternzeitantrag zwei Jahre Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist verlangt. Das führt zwingend zur Anrechnung der Mutterschutzfrist auf die Elternzeit.
- Die Elternzeit endete damit spätestens einen Tag vor dem 2.
- Geburtstag des Kindes.
- Als Vater können Sie die Elternzeit unmittelbar ab der Geburt Ihres Kindes nehmen.
- Die Mutterschutzfrist müssen Sie nicht anrechnen lassen.
- Geben Sie in Ihrem Elternzeitantrag einen konkreten Zeitraum mit genauem Anfangs- und Enddatum an.
Sie sind nicht verpflichtet, zwei Jahre (also bis zum 2. Lebensjahr des Kindes) Elternzeit zu nehmen. Sie können auch einen Zeitraum von mehr oder weniger als zwei Jahren wählen (bis maximal zur Vollendung des 3. Geburtstages Ihres Kindes). Beachten Sie, dass Sie aber mit der ersten Geltendmachung an den Zeitraum gebunden sind.
Wie lange darf der Väter nach der Geburt zu Hause bleiben?
Elternzeit als Vater: In welchem Zeitraum muss sie beantragt werden? – Bei der Elternzeit als Vater gilt eine Mindestdauer von 2 Monaten. Haben Sie sich bei der Elternzeit als Vater auf eine Dauer festgelegt, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, Die Frist richtet sich beim Antrag auf Elternzeit nach dem Zeitraum, den ein Vater sich aussucht, um seine Auszeit zu nehmen :
Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag auf Elternzeit als Vater spätestens sieben Wochen vorher gestellt werden.Handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes, muss dies spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.
Was bedeutet 2 Jahre Elternzeit?
Mutterschutzfrist wird angerechnet – Wenn Sie die Elternzeit beantragen, müssen Sie gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§ 16 Abs.1 Satz 2 BEEG). Für Sie als Mutter beginnt die Elternzeit wegen der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten mindestens zwölf Wochen) erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
Allerdings regelt § 15 Abs.2 Satz 3 BEEG, dass die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung ( § 3 Abs.2 MSchG ) auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird. Das bedeutet, dass die zwei (bzw. maximal drei) Jahre der Elternzeit bei der Mutter ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu rechnen sind.
Die Anrechnung kam auch in dem oben beschrieben Fall zum Tragen; denn die Mutter hatte, ohne einen konkreten Zeitraum anzugeben, in ihrem Elternzeitantrag zwei Jahre Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist verlangt. Das führt zwingend zur Anrechnung der Mutterschutzfrist auf die Elternzeit.
- Die Elternzeit endete damit spätestens einen Tag vor dem 2.
- Geburtstag des Kindes.
- Als Vater können Sie die Elternzeit unmittelbar ab der Geburt Ihres Kindes nehmen.
- Die Mutterschutzfrist müssen Sie nicht anrechnen lassen.
- Geben Sie in Ihrem Elternzeitantrag einen konkreten Zeitraum mit genauem Anfangs- und Enddatum an.
Sie sind nicht verpflichtet, zwei Jahre (also bis zum 2. Lebensjahr des Kindes) Elternzeit zu nehmen. Sie können auch einen Zeitraum von mehr oder weniger als zwei Jahren wählen (bis maximal zur Vollendung des 3. Geburtstages Ihres Kindes). Beachten Sie, dass Sie aber mit der ersten Geltendmachung an den Zeitraum gebunden sind.
Warum bekommt man nur 22 Monate Elterngeld?
Achtung: Nur noch 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate ElterngeldPlus – Beachte, dass diese zwei Monate mit Mutterschaftsgeld von deinen dir maximal 12 zustehenden Monaten Basiselterngeld bereits fehlen. Somit werden dir nur noch 10 Monate Basiselterngeld ausgezahlt (sofern du das Elterngeld nicht anders beantragst).
- Dein Elterngeldbezug endet somit am 1.
- Geburtstag deines Kindes.
- Wenn du dich für ElterngeldPlus entscheidest, stehen dir somit nur noch 20 Monate ElterngeldPlus zur Verfügung, wenn der Elterngeldbezug ab dem 3.
- Lebensmonat endlich beginnt.
- Das heißt, dass dein Elterngeld-Anspruch aufgebraucht ist, wenn dein Kind 22 Lebensmonate alt ist.
Das sind 2 Monate vor seinem 2. Geburtstag! Nicht wenige Mütter werden davon negativ überrascht.
Wie wird das Geld im Mutterschutz berechnet?
Wie berechnen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? | Die Techniker – Firmenkunden Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Um den kalendertäglichen Betrag zu ermitteln, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt der drei Monate durch 90 Tage, bei Wochenlohn durch 91 Tage.
- Ist das Entgelt nach anderen Zeiteinheiten als nach Wochen oder Monaten bemessen, teilen Sie das Nettoarbeitsentgelt des Ausgangszeitraums durch die tatsächliche Zahl der Kalendertage.
- So ermitteln Sie das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmerin:
- Für die Höhe des ist grundsätzlich das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat.
- Ändert sich die Arbeitsentgelthöhe während des Berechnungszeitraums dauerhaft, ist die geänderte Höhe des Arbeitsentgelts bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Berechnung zugrunde zu legen, und zwar
- für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird oder
- ab der Anpassung des Arbeitsentgelts, wenn die Änderung nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
Bei wöchentlicher Abrechnung setzen Sie das Arbeitsentgelt für die letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Schutzfrist an. Hat die Arbeitnehmerin während dieser Zeit Überstunden vergütet bekommen, zählt dies mit.
- Nicht zu berücksichtigen brauchen Sie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, ebenso Tage, für die die Arbeitnehmerin wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis weniger oder kein Arbeitsentgelt erhalten hat.
- Ist keine Berechnung möglich, legen Sie das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde.
- Mehr zum Thema “Arbeitsentgelt” finden Sie in
: Wie berechnen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? | Die Techniker – Firmenkunden
Wann beginnt die Elternzeit nach der Geburt?
Wenn die Elternzeit zum Beispiel am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: –
Für die Mutter: Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.Für den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt: Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen: Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:
Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.
Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:
Ihre Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen oder danach. Auch für die Elternzeit, die Sie im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, beträgt die Frist 7 Wochen.
In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Das ist zum Beispiel möglich bei Frühgeburten oder falls der Beginn einer Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.