Gläubiger haben nicht sofort Zugriff auf das Guthaben – Im Grundsatz hat jeder Schuldner einen Grundfreibetrag von 1.330,60 Euro. Dazu kommen nochmal weitere Freibeträge, wenn der Betroffene beispielsweise Unterhaltspflichtig ist. Wenn sich mehr Geld auf dem Konto befindet, als die Freibeträge es vorgeben, heißt das nicht automatisch, dass die Gläubiger sofort darauf Zugriff haben.
Was passiert mit dem Geld auf dem P-Konto wenn es über dem Freibetrag liegt?
Was passiert, wenn der Freibetrag wegen doppeltem Zahlungseingang überschritten wird? – Beispiel: Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.
- Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein.
- Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November.
- Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
- Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Ein Arbeitgeber bezahlt den Lohn für den Monat Oktober erst verspätet im November – sprich der Lohn wird erst im November auf das Konto gebucht, obwohl er eigentlich für den Oktober bestimmt war.
Das Gehalt für den Monat November geht jedoch planmäßig zum Monatsende auf dem betroffenen P-Konto ein. Somit erfolgt ein zweifacher Geldeingang im November. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen. Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen.
Jedoch kann aus den Abschöpfungen eine Umbuchung nach § 900 Abs.2 ZPO in den Folgemonat erfolgen (max. der Grundfreibetrag 1.340,00€). Fazit: Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen.
- Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden.
- Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen.
- Liegt das Gehalt über 500,00€ dann müssen Sie nach § 904 Abs.5 ZPO einen Beschluss beim Amtsgericht beantragen.
Im Falle eines zweifachen Geldeingangs innerhalb eines Monats, kann der Verbraucher im Folgemonat frei über besagten Betrag (Umbuchung) verfügen. Die Nachzahlung muss aber bescheinigt werden. Liegt das Gehalt unter 500,00€ dann müssen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Nachzahlung nach § 904 Abs.4 ZPO ausstellen lassen.
Wie viel Geld darf auf ein P-Konto eingehen?
Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Off Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:
- Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.340 Euro Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
- Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
- Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde
Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.340 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt.
Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw. bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich. Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Allerdings: Während Verschuldete keine Alternative zum P-Konto haben, ist es für Kontoinhaber:innen mit schwarzen Zahlen ohne Pfändung nicht zu empfehlen und auch unnötig.
- Denn Verbraucher:innen haben häufig noch mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten.
- Außerdem entfällt mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden können.
Wir haben Wissenswertes rund ums Pfändungsschutzkonto zusammengestellt. Mehr Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto),
- Für jede:n nur eins: Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto, also auf den Namen einer Person, geführt werden. Für Inhaber:innen eines Gemeinschaftskontos bedeutet dies, dass jede:r Kontoberechtigte am besten schon dann, wenn mit Pfändungen zu rechnen ist, ein Einzelgirokonto eröffnet, bevor jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen kann. Bei Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur eines haben. Das kann überprüft werden. Falsche Angaben hierbei können strafbar sein.
- Nur auf Antrag: Schuldner, die den Kontopfändungsschutz nutzen wollen, müssen selbst aktiv werden. Entweder richten Sie ein neues Konto gleich als P-Konto ein oder wandeln das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank stellen. Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
- Umstellung kostenlos: Die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein – nicht jedoch die Kontoführung. Diese darf allerdings nicht teurer werden als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach 4 Geschäftstagen vorzunehmen, wenn das Konto gepfändet wurde.
- Mehr Schutz mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt sein. Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder sowie Sozial- oder Asylbewerberleistungen, die für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt entgegengenommen werden, können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen.
So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 500,62 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 278,90 Euro, sofern Unterhalt für weitere gesetzlich Berechtigte geleistet wird.
Unterhaltsberechtigte Personen | Freibetrag in Euro |
---|---|
1 | 1.840,62 |
2 | 2.119,52 |
3 | 2.398,42 |
4 | 2.677,32 |
5 | 2.956,22 |
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Kontoinhaber:in Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt. Familienkassen und Sozialleistungsträger müssen, anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder auch Arbeitgeber:innen können eine solche Bescheinigung ausstellen.
- Durch eine Bescheinigung können Sie außerdem noch andere über die oben genannten pauschalierten Freibeträge hinausgehende Freibeträge gegenüber Ihrer Bank nachweisen (z.B.
- Einmalige Sozialleistungen oder laufende Leistungen, die Sie zum Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes erhalten), so dass dann auch diese Beträge auf dem Konto nicht gepfändet werden können.
Den gleichen Schutz können Sie auch durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht erreichen, wenn Sie vor Ort sonst keine Bescheinigung erhalten oder Ihre Bank die vorgelegte nicht akzeptiert. Höhere Freibeträge: Wenn das pfändungsfreie Einkommen höher ist als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, sollten Sie zusätzlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen.
Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Stelle (z.B. Finanzamt) stellen Sie den Antrag direkt dort. Hilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 907 ZPO für jeweils maximal 12 Monate die “Anordnung der Unpfändbarkeit” des Kontoguthabens beantragen.
Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen. Das ist für alle Bezieher:innen von geringen, regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages sinnvoll sowie bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto.
Wie lange darf Geld auf dem P-Konto bleiben?
Wie viel und wie lange kann ich auf dem P-Konto sparen? Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag kann auf dem P-Konto grundsätzlich in die nächsten drei Monate übertragen werden.
Was für Nachteile hat ein P-Konto?
P-Konto: Die Vorteile und Nachteile In diesem Video geht es um die Vor- und Nachteile eines. Pfändungsschutzkonto. Vorteil: Pfändungsschutz Im Vorfeld einer Entschuldung bietet Ihnen dieses Konto einen Pfändungsschutz auf Ihr Bankguthaben. Durch den Pfändungsschutz können Ihre Gläubiger nicht in den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens vollstrecken, nämlich in Höhe der Schwellenbeträge.
Die Freigrenzen richten sich nach der, Diese Schwellenbeträge lassen sich gemäß Ihrer Unterhaltspflichten anpassen. Wenn Sie beispielsweise Kinder oder einen einkommensschwachen Ehegatten haben, lassen sich die Pfändungsfreibeträge zu Ihren Gunsten erhöhen. Um eine Anpassung der Schwellenwerte zu erreichen, können wir Ihnen eine Bescheinigung nach § 850k ZPO erstellen.
Hierin werden Ihre bestätigt – je nach Unterhaltspflichten erhöht sich ihr Pfändungsfreibetrag.
Hier erfahren Sie mehr über die
Vorteil: Der Insolvenzverwalter kann Ihr Konto nicht auflösen Kontoguthaben, welches sich auf einem Pfändungsschutzkonto befindet und innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, gehört nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs.1 InsO i.V.m. § 850 k ZPO). Deshalb darf der Insolvenzverwalter Ihren Antrag auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto nicht ablehnen.
Sie können ohne Einbeziehung des Insolvenzverwalters Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Ein bestehendes P-Konto kann nicht vom Insolvenzverwalter aufgelöst werden. Nachteil: Bank hält pfändbaren Teil des Einkommens vor Pfändung und Insolvenz ein. Gelegentlich kommt es vor, dass die kontoführende Bank den pfändbaren Teil Ihres Einkommens einbehält, obwohl keine Kontopfändung vorliegt.
Die Bank hält den pfändbaren Teil Ihres Einkommens in der Vorbereitungszeit vor einem Insolvenzverfahren das ein und zahlt Ihnen das Geld erst im nachfolgenden Monat aus. Viele Banken nutzen diese Herangehensweise, um Arbeitsaufwand zu sparen. Vorteile überwiegen beim P-Konto Die Vorteile eines P-Kontos überwiegen: Wir empfehlen unseren Mandanten meistens die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
Trotz einer oftmals umständlichen Umsetzung durch die Banken bietet Ihnen das P-Konto einen Schutz Ihres pfändungsfreien Einkommens und schützt den Bestand Ihrer Kontoverbindung in einem Insolvenzverfahren. Es ist die einzige Möglichkeit den unpfändbaren Teil Ihres Bankguthabens im Vorfeld einer Entschuldung vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.
: P-Konto: Die Vorteile und Nachteile
Kann man trotz P-Konto Mehr Geld abheben?
Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden? 👍 Ja, habe ich vor 48% 💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren 23% 👎 Nein, kommt nicht in Frage 30% 4645 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Mit dem P-Konto schützen Sie einen Grundfreibetrag, den Sie mit Bescheinigungen noch erhöhen können. Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfänden lässt, sollten Sie so rasch wie möglich ein P-Konto einrichten. Damit erwirken Sie einen Pfändungsschutz für einen Freibetrag, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.
KindergeldPflegegeldKostenerstattung durch die KrankenkasseUnterhaltSozialleistungen für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschafteinmalige Leistungenberufliche Mehraufwendungen
Sie legen Ihrer Bank eine Bescheinigung für die Beträge vor und diese schützt sie auf Ihrem P-Konto. Wie gebe ich Geld vom P-Konto aus? Wenn Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, ändert sich für Sie wenig: Sie können beim Einkaufen ganz normal mit Ihrer EC-Karte bezahlen und damit auch Geld am Automaten oder am Schalter abheben.
- Es ist Ihnen auch möglich, Einzugsermächtigungen zu erteilen oder Daueraufträge einzurichten.
- Bei Einzugsermächtigungen und Daueraufträgen ist allerdings Vorsicht geboten: Das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto.
- Einen Dispokredit haben Sie hier nicht.
- Das heißt, dass Sie nichts mehr abheben oder überweisen können, wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist.
Auch diejenigen, denen Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen kein Geld, wenn Ihr Konto durch die Abbuchung in Minus rutschen würde. Ihre Kreditkarte können Sie mit einem P-Konto ebenfalls nicht nutzen, wenn Sie ein P-Konto haben: Über Kredit zu kaufen, steht der Grundidee des Pfändungsschutzkontos entgegen. Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe? ✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe 29% 💶 Kenne den ungefähren Betrag 30% 😐 Habe keinen Überblick mehr 42% 4056 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Tipp: Berechnen Sie direkt bei der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, welche Fixkosten Sie haben und wie viel von Ihrem Freibetrag für die Daueraufträge und Einzugsermächtigungen auf dem Konto bleiben muss – so können Sie leichter planen! Wie schütze ich auf dem P-Konto möglichst viel Geld? Wenn Sie ein P-Konto einrichten lassen, berechnen Sie am besten sofort, welche Freibeträge zustehen.
Dafür können Sie den kostenlosen Freibetragsrechner auf schutzkonto.de benutzen. Sie beantworten nur einige Fragen zu Ihrer Situation und erhalten dann den passenden Betrag als Ergebnis. Im Anschluss können Sie Ihre Bescheinigung bei uns bestellen, wenn Sie das möchten. Sie erhalten sie zum günstigsten Onlinepreis und ohne jede Verzögerung.
Ist es Ihnen wichtig, dass die Bank die Bescheinigung so schnell wie möglich erhält, schicken wir sie auf Wunsch direkt für Sie dorthin.
Ist die 300 € Energiepauschale pfändbar?
Ende der Diskussion und Heilung durch den Gesetzgeber? – Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) intendiert der Gesetzgeber die Regelung, dass die Energiepreispauschale unpfändbar ist ( § 122 Satz 2 EStG ), Das Gesetz ist z.Zt. des Redaktionsschlusses noch nicht verabschiedet,
- Zur Begründung führt der Gesetzgeber an: „Der neue Satz 2 regelt, dass die Energiepreispauschale nicht pfändbar ist.
- Mit der Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass die Energiepreispauschale den Empfängern tatsächlich zur Verfügung steht und nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.
- Dadurch können die Empfänger die Energiepreispauschale einsetzen, um Zahlungen zu leisten, die durch gestiegene Energiekosten verursacht wurden “.
Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen, was im Sinne einer echten Rückwirkung auch verfassungsrechtlich zumindest bedenklich wäre. Dies wäre war keine Feststellung, die der Rechtsanwender zu treffen hätte, sondern die verfassungsgerichtlich zu klären wäre.
- Es scheint aber auch dahinstehen zu können, denn jedenfalls hat der Gesetzgeber einen Willen zur Rückwirkung (auch wenn er vorhanden gewesen sein mag), in Art.43 nicht zum Ausdruck gebracht.
- Eine verfassungskonforme Auslegung des JStG 2022 muss also zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelung zur Unpfändbarkeit erst ab dem ersten Tag nach der Verkündung Gültigkeit haben soll (vgl.
Inkrafttreten, Art.43 JStG 2022). Dass dies unter Umständen bedeutet, Gleiches ungleich zu behandeln, ist eine verfassungsrechtlich zu wertende Frage, die nach hiesigem Dafürhalten aber nicht den Raum dafür öffnet, in jedem Fall über § 765a ZPO zu generellem Pfändungsschutz auch für die Vergangenheit zu gelangen.
Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?
Konto gesperrt trotz P-Konto: Geht das? – Erfolgt eine Kontosperrung trotz P-Konto, kann das daran liegen, dass mehrere Pfändungsschutz-Konten eingerichtet wurden. Auf diese Weise kann ein höherer Betrag vor der Pfändung geschützt werden, da dann auf jedem Konto ein Grundfreibetrag von Gläubigern unangetastet bleiben muss.
Wird ein P-Konto in die Schufa eingetragen?
Die Umwandlung in ein P-Konto wird bei der Schufa eingetragen, da jede Person nur ein P-Konto haben darf. Die Umwandlung eines mit einem (Ehe-)Partner gemeinschaftlich geführten Kontos in ein P-Konto ist jedoch nicht möglich.
Sind die 3000 € pfändbar?
Wie verhält es sich mit der Inflationsprämie bei einer Pfändung? – Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ausstehende Forderungen nicht zahlen kann, muss mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen. Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Inflationsprämie? Wird sie zum Arbeitslohn gerechnet und darf gepfändet werden oder gehört sie zu den pfändungsfreien Sonderzahlungen ? Zurzeit sind diese Fragen noch nicht abschließend geklärt,
- Aus rechtlicher Sicht ist allerdings davon auszugehen, dass die Inflationsprämie der Pfändung unterliegen wird,
- Pfändbar ist grundsätzlich jedes in Geld gezahlte Arbeitseinkommen, das oberhalb des geltenden Pfändungsfreibetrags liegt (Grundfreibetrag seit 1.
- Juli 2022: 1.330,16 Euro, siehe Pfändungstabelle ).
Dazu zählen auch alle weiteren Vergütungen, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistungen gezahlt werden, unabhängig von ihrer Bezeichnung. In dieser Hinsicht besteht ein Unterschied zwischen der Inflationsprämie und der sogenannten Corona-Prämie,
- Letztere wurde vom Bundesarbeitsgericht als Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr.2 Zivilprozessordnung (ZPO) und damit als unpfändbar einstuft.
- Erschwerniszulagen müssen eine durch die Arbeitsumstände gegebene tatsächliche Erschwernis kompensieren, wie es im Gesetzestext heißt.
- Bei der Inflationsprämie ist dies nicht der Fall.
Sie gleicht keine durch die Arbeitsleistung entstandene Erschwernis aus, sondern soll ausschließlich die Erhöhung der Lebenshaltungskosten mildern, Geldsorgen? Zahlungsunfähig?
Was ist ein Unpfändbarer Betrag?
4. Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag? – Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 330,16 Euro (bisher: 1 252,64 Euro) monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,19 %. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1 339,99 Euro pfändungsgeschützt.
Ist die einmalige Energiepauschale pfändbar?
Arbeitnehmer und Selbstständige haben eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Energiepreispauschale ist – von Ausnahmen abgesehen – einkommensteuerpflichtig, unterliegt allerdings nicht der Sozialversicherung. Im Übrigen ist sie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die Energiepreispauschale eine staatliche Sozialleistung darstellt.
- Aber ist die Pauschale pfändbar oder besteht Pfändungsschutz? Die Antwort des Bundesfinanzministeriums lautet: Die Energiepreispauschale ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um „Arbeitslohn” oder „Arbeitsentgelt” handelt.
- Die steuerrechtliche Einordnung der Energiepreispauschale als Arbeitslohn ist insoweit unbeachtlich.
So steht es in den FAQ des BMF zur Energiepreispauschale (Stand 22.9.2022, Punkt VI.27). Aber: Das Gesagte betrifft nur die Lohnpfändung! Aktuell hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden, dass die Energiepreispauschale pfändbar ist und nach einer Insolvenzeröffnung beschlagnahmt werden darf (AG Norderstedt, Beschluss vom 15.9.2022, 66 IN 90/19).
Der Fall: In 2019 wurde über das Vermögen des Schuldners, einem angestellten Zahnarzt, das Insolvenzverfahren eröffnet. Dieses ist bislang nicht beendet worden. Zeitgleich mit der Auszahlung der Energiepreispauschale hat der Schuldner die Freigabe der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beantragt.
Diese sei aufgrund der Zweckbestimmung (Minderung der Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten) gemäß § 851 ZPO unpfändbar. Er verwies auf die Rechtsprechung des BGH zur Unpfändbarkeit der staatlichen Corona-Hilfen (BGH 10.3.2021, VII ZB 24/20).
Doch sein Antrag wurde zurückgewiesen. Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass die Energiepreispauschale pfändbar ist, sodass der Antrag grundsätzlich zurückzuweisen sei. Begründung: Regelungen zur (Un)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale habe der Gesetzgeber nicht geschaffen, was nach Wahrnehmung des Gerichts in der Vollstreckungspraxis zu spürbarer Unsicherheit bei Schuldnern, deren Beratern, Arbeitgebern und deren Beratern sowie bei Insolvenzverwaltern führt.
Auch lasse sich nach Einschätzung des Gerichts aus dem Gesetzesentstehungsvorgang (insb. BT.-Drucks.20/1765) keine Befassung mit der Frage der (Un) Pfändbarkeit der Energiepreispauschale entnehmen.
Dass die Energiepreispauschale nicht als Arbeitslohn betrachtet wird (selbst wenn sie als solcher besteuert wird), sei nachvollziehbar. Daher unterfalle sie nach Ansicht des Gerichts auch nicht der Lohnpfändung. Das helfe aber nur bedingt weiter. Zwar bestünde Klarheit für eine im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung ausgebrachte Lohnpfändung, die also keine Abführungspflicht des Drittschuldners an den Gläubiger auslöst. Anders sei die Sachlage aber im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahren zu beurteilen. Hier umfasse der Insolvenzbeschlag gemäß §§ 35 Abs.1, 36 Abs.1 InsO alle – auch künftigen – pfändbaren Beträge. §§ 850 ff. ZPO ( Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen ) finde keine Anwendung, weil diese Vorschriften grundsätzlich voraussetzen, dass Arbeitseinkommen des Schuldners vorliegt. Die Energiepreispauschale ist aber kein Arbeitseinkommen. Auch § 850i ZPO dürfe keine Anwendung finden. Dieser lasse zwar auch Freigaben bezüglich solcher Einnahmen des Schuldners zu, die kein Arbeitseinkommen sind, setzte aber voraus, dass die Einnahmen vom Schuldner eigenständig, etwa aus kapitalistischer Tätigkeit, also durch Handeln des Schuldners erwirtschaftet werden. So sollte der Schuldner motiviert werden, Einkünfte selber zu erzielen. Die Energiepreispauschale werde jedoch ohne jegliches Zutun des Schuldners ausgezahlt, mithin nicht vom Schuldner „erwirtschaftet”. Die Energiepreispauschale komme aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung am ehesten einer (vorzeitigen) Steuererstattung gleich. Der Staat verzichte auf einen Lohnsteueranteil, wodurch eine Auszahlung an den Bürger generiert werden kann. Steuererstattungsansprüche seien gemäß § 46 Abs.1 AO grundsätzlich pfändbar. Auch diese Betrachtung führe daher zu der Annahme, dass die Energiepreispauschale pfändbar ist und kein Pfändungsschutz besteht. Der Fall der Zahlung der Energiepreispauschale sei nicht mit den Corona-Hilfen vergleichbar. Insbesondere sei die Einsetzbarkeit der Mittel – wie im Falle der Corona-Soforthilfe – nicht beschränkt worden. Im Gegenteil, es stunde dem Schuldner frei zu entscheiden, wofür er die Energiepreispauschale ausgibt. Er könne sich z.B. dazu entscheiden, sie in Altschulden, Dinge des täglichen Bedarfs oder aber auch Luxusgüter zu investieren. Es gäbe keine Beschränkung und auch keine Rückzahlungsverpflichtung bei nicht zweckentsprechendem Gebrauch.
Hinweis 1. Die Frage der (Un-)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale wird auch die Vollstreckungsgerichte im Rahmen von Kontofreigabeanträgen beschäftigen, wenn die Energiepreispauschale auf das Pfändungsschutzkonto von Schuldnern ausgezahlt wurde und dort der vorgemerkte unpfändbare P-Konto-Betrag überschritten wird.
- Darauf weist das AG Norderstedt in seinem Beschluss hin.
- Das Thema wird uns also noch lange beschäftigen.2.
- Der aktuelle Beschluss des AG Norderstedt betrifft nur die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Bei der in Kürze ausgezahlten Energiepreispauschale für Rentner ist die Unpfändbarkeit (Pfändungsschutz) ausdrücklich im Gesetz verankert.
Aktuelle Information! Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist geplant, die Energiepreispauschale doch als unpfändbar einzuordnen, Es muss aber abgewartet werden, in welcher Form das JStG 2022 verabschiedet wird, da möglicherweise der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Kann ein P-Konto gesperrt werden?
Das Wichtigste im Überblick: –
Jeder hat das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der monatliche Freibetrag, der durch den Pfändungsschutz gewährleistet wird, schützt die Existenz des betroffenen Verbrauchers. Ohne Pfändungsschutz kann sämtliches Guthaben auf dem Konto uneingeschränkt gepfändet werden. Die Sperrung eines P-Kontos ist nicht möglich, außer der Betroffene besitzt unerlaubt mehrere Pfändungsschutzkonten. Dies wird neben einer Kontosperrung zusätzlich strafrechtlich verfolgt.
Jeder Bankkunde hat das Recht sein Girokonto von seinem Kreditinstitut in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Mit dieser Umwandlung wird ein monatlicher Freibetrag im Falle einer Pfändung auf besagtem Konto sichergestellt. Der Freibetrag garantiert dem Verbraucher das Existenzminimum.
Welche Bank ist am besten für ein P-Konto?
Unsere Top 5 Girokonten
# | Anbieter | Antrag |
---|---|---|
1. | Santander Consumer Bank – BestGiro | Antrag |
2. | comdirect – Girokonto | Antrag |
3. | norisbank – Top-Girokonto | Antrag |
4. | Consorsbank – Girokonto Essential | Antrag |
Kann man trotz P-Konto Mehr Geld abheben?
Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen? 👍 Ja, ohne Vorbehalte 43% 👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig 33% 👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig 26% 2193 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Mit dem P-Konto schützen Sie einen Grundfreibetrag, den Sie mit Bescheinigungen noch erhöhen können. Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfänden lässt, sollten Sie so rasch wie möglich ein P-Konto einrichten. Damit erwirken Sie einen Pfändungsschutz für einen Freibetrag, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.
KindergeldPflegegeldKostenerstattung durch die KrankenkasseUnterhaltSozialleistungen für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschafteinmalige Leistungenberufliche Mehraufwendungen
Sie legen Ihrer Bank eine Bescheinigung für die Beträge vor und diese schützt sie auf Ihrem P-Konto. Wie gebe ich Geld vom P-Konto aus? Wenn Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, ändert sich für Sie wenig: Sie können beim Einkaufen ganz normal mit Ihrer EC-Karte bezahlen und damit auch Geld am Automaten oder am Schalter abheben.
- Es ist Ihnen auch möglich, Einzugsermächtigungen zu erteilen oder Daueraufträge einzurichten.
- Bei Einzugsermächtigungen und Daueraufträgen ist allerdings Vorsicht geboten: Das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto.
- Einen Dispokredit haben Sie hier nicht.
- Das heißt, dass Sie nichts mehr abheben oder überweisen können, wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist.
Auch diejenigen, denen Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen kein Geld, wenn Ihr Konto durch die Abbuchung in Minus rutschen würde. Ihre Kreditkarte können Sie mit einem P-Konto ebenfalls nicht nutzen, wenn Sie ein P-Konto haben: Über Kredit zu kaufen, steht der Grundidee des Pfändungsschutzkontos entgegen. Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden? 👍 Ja, habe ich vor 48% 💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren 23% 👎 Nein, kommt nicht in Frage 30% 4645 Abstimmungsergebnisse Eine Kontopfändung ist Ihre Chance! Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch! Tipp: Berechnen Sie direkt bei der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, welche Fixkosten Sie haben und wie viel von Ihrem Freibetrag für die Daueraufträge und Einzugsermächtigungen auf dem Konto bleiben muss – so können Sie leichter planen! Wie schütze ich auf dem P-Konto möglichst viel Geld? Wenn Sie ein P-Konto einrichten lassen, berechnen Sie am besten sofort, welche Freibeträge zustehen.
- Dafür können Sie den kostenlosen Freibetragsrechner auf schutzkonto.de benutzen.
- Sie beantworten nur einige Fragen zu Ihrer Situation und erhalten dann den passenden Betrag als Ergebnis.
- Im Anschluss können Sie Ihre Bescheinigung bei uns bestellen, wenn Sie das möchten.
- Sie erhalten sie zum günstigsten Onlinepreis und ohne jede Verzögerung.
Ist es Ihnen wichtig, dass die Bank die Bescheinigung so schnell wie möglich erhält, schicken wir sie auf Wunsch direkt für Sie dorthin.
Wann wird der pfändungsfreibetrag freigegeben?
Es brachte eine wichtige Änderung hinsichtlich der Übertragung des pfändungsfreien Betrags. Die Zeitspanne, für die nicht verbrauchtes Guthaben vor Pfändungen geschützt auf dem P-Konto verbleiben kann, wurde auf nunmehr drei Monate verlängert (§ 899 Abs.
Was passiert mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto?
Auskehrungskonto – Insolvenzrecht – KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Die Pfändung erfolgt mit Hilfe eines Auskehrungskontos, Das Auskehrungskonto ist ein Unterkonto eines Pfändungsschutzkontos, Die Bank wird angewiesen, Beträge, die aus dem vorangegangenen Monat übernommen wurden und nun oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, zunächst auf das Auskehrungskonto zu verschieben.
- Im Folgemonat wird dieses Guthaben dann wieder auf das Pfändungsschutzkonto zurück überwiesen.
- Nun kann der Schuldner frei über dieses Geld verfügen, erst wenn er dies nicht tut, wird das Geld erneut ausgekehrt und unterliegt im dritten Monat dann voll der Pfändung,
- Beachten Sie aber, dass alle Geldeingänge eines Monats zusammengerechnet werden.
Sollten Sie also Geld abheben und dieses erneut einzahlen, wird dies ebenso wie Leistungsbezüge aller Art als Zahlungseingang gewertet. Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen liegt in, Danach wird dasjenige Guthaben, über das der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht in Höhe des pfändungsfreien Betrages verfügt hat, in dem folgenden Monat zusätzlich zu dem geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst.