Wie Viel Geld Im Mutterschutz?

Wie Viel Geld Im Mutterschutz
Wie hoch ist der Mutterschutzlohn? – Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft:

Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an.Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.

Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änderung Ihres Lohns eingetreten ist, dann wird der Durchschnitt aus dem geänderten Lohn berechnet.

  • Das bedeutet zum Beispiel: Wenn sich Ihr Lohn in diesem Zeitraum wegen des für Sie geltenden Tarifvertrags erhöht hat, dann wird der gesamte Durchschnitt mit dem höheren Lohn berechnet.
  • Vorübergehende Änderungen Ihres Lohns werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Außerdem werden bei der Berechnung des Durchschnitts Nachteile nicht berücksichtigt, die Sie durch den Mutterschutz haben.

Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Sie wegen des Mutterschutzes, nicht mehr sonntags arbeiten dürfen, dann werden bei der Berechnung des Durchschnitts die Zuschläge für Sonntagsarbeit nicht abgezogen. Dasselbe gilt für die Zuschläge für Nachtarbeit, Mehrarbeit, Akkordarbeit, und Fließbandarbeit.

  • Mutterschutzlohn gilt als normaler Lohn.
  • Daher müssen Sie für Ihren Mutterschutzlohn auch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wie auf Ihren normalen Lohn auch.
  • Allerdings müssen Sie auch Steuern zahlen für Lohnbestandteile, die bislang möglicherweise steuerfrei waren, beispielsweise für Sonn- und Feiertagszuschläge.

Dadurch kann der Mutterschutzlohn netto niedriger sein als Ihr bisheriger Netto-Lohn.

Was bekommt man als Mutter?

Finanzielle Unterstützung für alle Eltern – Unabhängig vom Einkommen haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, Für die ersten beiden Kinder gibt es 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro. Das Geld erhält man auf Antrag bei der örtlichen Familienkasse.

  1. Bei höherem Einkommen ist der Kinderfreibetrag finanziell lohnenswerter.
  2. Das Finanzamt prüft automatisch, mit welcher Variante sich die Familie besser stellt.
  3. Mehr Infos zum Kindergeld,
  4. Väter und Mütter, die nicht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten maximal 14 Monate lang Basiselterngeld oder 28 Monate lang ElterngeldPlus.
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Unter bestimmten Bedingungen erhält jeder Elternteil zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus. Das ElterngeldPlus soll einen schnelleren Einstieg in die Teilzeitarbeit ermöglichen: Dabei erhält man monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das man bekommen würde, wenn man gar nicht erwerbstätig wäre, dafür aber doppelt so lange.

  1. Beide Leistungen sind miteinander sowie mit dem Partnerschaftsbonus kombinierbar.
  2. Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wieviel Einkommen nach der Geburt des Kindes wegfällt.
  3. Als Minimum werden 300 Euro Basiselterngeld bzw.150 Euro ElterngeldPlus gezahlt, auch an Väter und Mütter, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren.

Der Höchstsatz beträgt 1.800 Euro beim Basiselterngeld bzw.900 Euro beim ElterngeldPlus. Ihren Elterngeldanspruch können Sie mit diesem Rechner selbst ermitteln. Mehr Infos zum Elterngeld, Das Bundesministerium informiert außerdem über die Corona-bedingten Sonderregelungen beim Elterngeld,

Wann wird das Mutterschutzgeld ausgezahlt?

Allgemeine Informationen – Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz, Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt.

acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, am Tag der Entbindung sowie acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt). Eine Frühgeburt liegt vor, wenn die Geburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche erfolgt.

Hat die Fachärztin / der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin / der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin / der Amtsarzt vor Beginn der Schutzfrist oder darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.

Für unselbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Jener Monat, in den der Beginn des Mutterschutzes fällt, wird dabei nicht berücksichtigt, sondern die vollen drei Kalendermonate davor. Hinzu kommt auch ein Zuschlag für Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Wochengeld. Geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG ) erhalten einen Fixbetrag in Höhe von 10,35 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023). Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung. Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld haben nur dann Anspruch auf Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon anlässlich der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn des Mutterschutzes noch ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gegeben ist. Die Höhe des Wochengeldes entspricht generell der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.

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Wird Kindergeld erhöht 2023?

250 Euro Kindergeld pro Monat und Kind – Seit Januar 2023 steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld beim 2 Kind?

Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind? – Die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld hängt davon ab, ob du während der zweiten Schwangerschaft noch in Elternzeit bist und ob du deine Elternzeit vorzeitig beendest. Außerdem ist entscheidend, ob du während dieser Elternzeit in Teilzeit arbeitest.

  • Wenn du deine Elternzeit vorzeitig zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes für das zweite Kind beendet hast, dann gelten für dein Arbeitsverhältnis wieder dieselben Regelungen wie vor der Elternzeit.
  • Das gilt auch für die Regelungen zum Mutterschutz und betrifft daher auch deinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und deinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird also wieder in der gleichen Höhe gezahlt wie bei deinem ersten Kind. Wenn du die Elternzeit deines ersten Kindes nicht vorzeitig beendest, kannst du während der Mutterschutzfristen für das zweite Kind nur das Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse bekommen.

  1. Du hast keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  2. Angenommen, du arbeitest während der Elternzeit in Teilzeit und beendest die Elternzeit nicht, so fällt die Mutterschutzfrist in die Teilzeittätigkeit.
  3. Du hast also „nur” Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss aus dieser Teilzeitarbeit.

Solltest du aber die Elternzeit (und somit auch die Teilzeitbeschäftigung) vorzeitig beenden, muss dein Arbeitgeber prüfen, ob es für dich besser ist, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anhand deines Einkommens während der Elternzeit oder anhand deines Einkommens vor der Elternzeit zu berechnen.

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Damit soll vermieden werden, dass du beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das jüngere Kind durch die Elternzeit für das ältere Kind benachteiligt wirst. Denn in der Regel ist es natürlich günstiger für dich, wenn dein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anhand des Einkommens vor der Elternzeit, also anhand deines Vollzeitgehalts berechnet wird.

Was bedeutet das nun für dich? Ganz einfach: Am sinnvollsten ist es, vor dem erneuten Mutterschutz die Elternzeit und ggf. deine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit zu beenden. Und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eindeutig geregelt, dass die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden kann.

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