Wie Viel Geld In Elternzeit?
Emilio
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Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?Wie viel hatten Sie bisher?Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich undElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei oder bei, Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”. Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt. ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Netto-Einkommen nach der Geburt | 0 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 2.000 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
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Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 500 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 500 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 1.500 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 975 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag. Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 975 Euro | 11.700 Euro |
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Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 1.200 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 800 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 520 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 520 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 520 Euro = | 6.240 Euro |
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Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie haben. Dazu können Sie zum Beispiel unseren verwenden.
Den, Mit dieser Variante können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
- Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
- Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen.
- Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten “Progressionsvorbehalt”.
- Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird.
- Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen.
- Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen.
- Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.
Wie viel Geld bekomme ich bei der Elternzeit?
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen – Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.
September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.
Wie viel Geld bekomme ich bei 2 Jahren Elternzeit?
Elterngeld berechnen: Wer wie lange Anspruch auf Elterngeld hat Neugeborenes. Die erste Zeit mit einem Kind – wer darum im Job kürzer tritt, freut sich über Elterngeld. © Getty Images / Maskot Bildbyrå AB Eltern haben die Wahl: Bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Elterngeld. Lesen Sie auf dieser Seite: Elterngeld ist für die meisten Eltern eine sehr wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. Es kann in verschiedenen Varianten und in unterschiedlichem Umfang nur von einem Elternteil oder beiden oder beiden nacheinander bezogen werden.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Auch arbeitslose Eltern bekommen Elterngeld. Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt.
- Lebt das Kind bei getrennten Eltern im Wechselmodell mal beim Vater, mal bei der Mutter, muss es mindestens 30 Prozent seiner Zeit in beiden Haushalten verbringen, damit beide Eltern Elterngeld beantragen können.
- Partnermonate nicht verschenken.
- Paare haben Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld („Basiselterngeld”).
Zwei weitere Monate („Partnermonate”) bekommen sie, wenn nicht nur die Mutter des Kindes, sondern auch der Vater für wenigstens zwei Monate Elterngeld beantragt und für die Kinderbetreuung im Job kürzer tritt. Einen Anspruch auf eine bis zu dreijährige (Reduzierung der Arbeit auf null) hat jeder Arbeitnehmer.
- Schwanger? Sofort zum Finanzamt! Ehepaare können sich ein riesiges Plus beim Elterngeld sichern, wenn derjenige rechtzeitig vor der Geburt in die Steuerklasse 3 wechselt, der später mehr Monate Elterngeld beantragen wird.
- Das sind oft die Mütter.
- Wollen sie ein höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3, müssen sie spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem sie in Mutterschutz gehen, den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen.
Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also Eile geboten (Details im Special ). „Elterngeld Plus” lukrativ für Eltern in Teilzeit. Eltern können wählen zwischen bis zu 14 Monaten „Basiselterngeld” zum vollen Satz (maximal 1800 Euro monatlich) oder 28 Monaten „Elterngeld Plus” zum halbem Satz (maximal 900 Euro).
Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen. Unterm Strich kommt für sie mehr heraus als mit dem Basiselterngeld. Früh planen. Das Thema Elterngeld ist kompliziert. Beschäftigen Sie sich nicht erst nach der Geburt Ihres Kindes damit.
Dann haben Sie Wichtigeres im Kopf. Besorgen Sie sich früh den Elterngeldantrag und füllen ihn aus, soweit es geht. Dann müssen Sie nach der Geburt nur noch unterschreiben und die notwendigen Unterlagen dazulegen (Details zum Antrag im Special Elterngeldstellen.
- Wer fürs Elterngeld zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- Die Adresse der Elterngeldstellen finden Sie in unserem,
- Dort lesen Sie auch, wo Sie die Antragsunterlagen herunterladen können und was sonst noch beim Antrag auf Elterngeld zu beachten ist.
- Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen berechtigt sein, Elterngeld zu bekommen: Adoptiveltern.
Personen, die mit einem Kind in einem Haushalt leben, das sie adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben. Pflegeeltern, die ein Kind zur Vollzeitpflege aufgenommen haben, steht kein Elterngeld zu. Wird aus der Vollzeitpflege allerdings eine Adoptionspflege, besteht ab dann ein Anspruch auf Elterngeld.
Stiefeltern. Ehepartner des leiblichen Elternteils, die mit dessen Kind in einem Haushalt zusammenleben („Patchwork-Familien”). Das gilt auch für einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner des leiblichen Elternteils, sofern er mit ihm die Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen ist („Homo-Ehe”).
„Noch-Nicht-Väter”. Wer ein Kind gezeugt hat und zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist, ist rechtlich noch kein Vater, bis er die Vaterschaft etwa beim Standesamt freiwillig anerkannt hat. Kommen mehrere Männer als Erzeuger in Frage, wird die Vaterschaft im Verfahren vor dem Familiengericht festgestellt.
In beiden Fällen müssen die „Noch-Nicht-Väter” nicht warten, bis die Anerkennung beim Standesamt wirksam geworden ist oder das Familiengericht entschieden hat. Sie können auch vorher schon Elterngeld beantragen, sobald sie das Verfahren zur Anerkennung beziehungsweise Feststellung der Vaterschaft eingeleitet haben.
Härtefälle. Können sich die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht um ihr Kind kümmern, sind ausnahmsweise Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten berechtigt, Elterngeld zu beantragen. In einem solchen Ausnahmefall können also etwa Großeltern, Onkel, Tanten und Geschwister des Neugeborenen anspruchsberechtigt sein.
Eltern, die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 300 000 Euro oder mehr haben, können kein Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Schwelle bei 250 000 Euro. Auch Eltern, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit nicht ganz auf null reduzieren, sondern Teilzeit arbeiten, bekommen Elterngeld.
Da Elterngeld pro Lebensmonat des Kindes (nicht pro Kalendermonat!) ausgezahlt wird, darf die Arbeitszeit des Elternteils aber durchschnittlich nicht mehr als 32 Wochenstunden pro Lebensmonat betragen. Wer mehr arbeitet, bekommt gar kein Elterngeld.
- Die Elterngeldstelle überprüft das auch.
- Wer Teilzeit arbeitet, muss der Elterngeldstelle nach dem Ende der Elterngeldphase eine Arbeitszeitbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.
- Überschreitungen der Grenze in einzelnen Wochen sind unschädlich, solange innerhalb eines Lebensmonat des Kindes im Monatsschnitt nicht mehr als 30 Stunden die Woche gearbeitet werden.
Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Arbeitszeitbescheinigung. Teilzeit arbeitende Arbeitnehmer müssen bei der Elterngeldstelle eine Arbeitszeitbescheinigung vorlegen. Selbstständige müssen gegenüber der Behörde selbst glaubhaft erklären, wie viel sie arbeiten und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um ihren Arbeitsausfall (etwa durch die Einstellung einer Aushilfe) auszugleichen.
- Das Elterngeld beantragen Vater und Mutter übrigens bei der Elterngeldstelle, die Elternzeit beim Arbeitgeber.
- Arbeitnehmer können ab Geburt maximal drei Jahre Elternzeit nehmen.
- Anspruch darauf haben auch Beschäftigte in Kleinbetrieben.
- In der Elternzeit gilt Kündigungsschutz.
- Eltern müssen die Elternzeit schriftlich beantragen.
Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht. Wichtig: Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Am besten geben Sie den Antrag in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers persönlich ab und lassen sich sich den Empfang bestätigen.
- Ein Musterformular für den Antrag auf Elternzeit und alle Details zum Antrag finden Sie im Special,
- Unabhängig. Objektiv.
- Unbestechlich.
- Wie lange wird das Elterngeld maximal gezahlt? Kommt darauf an, ob es sich um das Basiseltergeld oder das Elterngeld Plus handelt.
- Beliebige Aufteilung.
- Für das „normale” Elterngeld (genannt „Basiselterngeld”) gilt die grobe Faustregel: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld in Höhe von monatlich maximal 1 800 Euro. Die kann das Elternpaar ganz beliebig untereinander aufteilen. Zum Beispiel können Mann und Frau gleichzeitig nach der Geburt für sechs Monate Basiselterngeld beantragen.
Es ist auch möglich, dass die Frau die ersten acht Lebensmonate Basiselterngeld beantragt und dann der Mann für die anschließenden vier Monate. Partnermonate. Der Gesetzgeber belohnt Paare mit zwei weiteren Monaten Basiselterngeld, wenn wenigstens ein Partner für mindestens zwei Monate durch die Kinderbetreuung Gehaltseinbußen hat.
Partnermonate nennt das Gesetz diese beiden Zusatzmonate. Das heißt: Bei einer klassischen Rollenverteilung, bei der nur die Mutter in Elternzeit geht und Elterngeld beantragt und der Vater des Kindes arbeitet, verschenkt das Paar zwei Monate Basiselterngeld.
Väter sollten daher überlegen, ob sie nicht wenigstens für zwei Monate Basiselterngeld beantragen − etwa im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit der Frau für die Lebensmonate 13 und 14 des Kindes. Wichtig: Basiselterngeld gibt es auch für Teilzeitarbeitende, sofern sie während der Elterngeldphase im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Mehrlingszuschlag. Eltern, die Mehrlinge bekommen, erhalten außerdem einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Geschwisterbonus. Einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des Elterngeldes (wenigstens 75 Euro) gibt es für Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind.
- Auszahlungszeitraum strecken.
- Statt vierzehn Monate Basiselterngeld (12 Monate plus zwei Partnerschaftsmonate; monatlich maximal 1 800 Euro) kann ein Elternpaar auch 28 Monate Elterngeld Plus wählen.
- Das Elterngeld Plus bedeutet für Eltern eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums.
- Statt einem Monat Basiselterngeld kann das Paar zwei Monate Elterngeld Plus beantragen.
Die Elterngeldbehörde zahlt dann maximal 900 Euro pro Monat aus. Eltern können die beiden Formen des Elterngelds auf verschiedenste Arten kombinieren. Marie und Sebastian sind Eltern einer Tochter (Paula) geworden. Sebastian will seine Frau direkt nach der Geburt für zwei Monate bei der Babybetreuung unterstützen.
Bei seinem Arbeitgeber beantragt er für diesen Zeitraum Elternzeit und bei der Elterngeldstelle zwei Partnermonate Basiselterngeld. Marie will nach Paulas Geburt erst einmal sechs Monate ganz aus dem Job gehen und anschließend 25 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Daher beantragt sie für die ersten sechs Monate Lebensmonate von Paula Basiselterngeld.
Mit Sebastians zwei Partnermonaten hat das Paar nun 8 von 14 Basiselterngeld-Monaten verplant. Aus den sechs übrigen macht Marie zwölf Monate Elterngeld Plus. Von Paulas 7. bis 18. Lebensmonat bezieht Marie neben ihrem Teilzeitgehalt also Elterngeld Plus.
- Wer vor der Geburt ohne Einkommen war und darum nur Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat hat, bekommt entsprechend nur 150 Euro, wenn er oder sie sich für Elterngeld Plus entscheidet.
- Dasselbe gilt für den Mehrlingszuschlag und den Mindest-Geschwisterbonus.
- Warum sollte ein Paar 28 Monate Elterngeld Plus in Höhe von monatlich 900 Euro wählen statt 14 Monate Basiselterngeld in Höhe von 1 800 Euro? Ist die Summe der staatlichen Unterstützung am Ende nicht dieselbe? Tatsächlich stimmt das nur für Eltern, die während ihrer Elternzeit gar nicht arbeiten.
Für diese Gruppe bedeutet das Elterngeld Plus tatsächlich nur eine Verdopplung der Bezugszeit bei halbem Basiselterngeld. Anders ist es aber für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit gehen. Denn für sie springt durch die Wahl von Elterngeld Plus unter dem Strich viel mehr staatliche Unterstützung heraus (mehr dazu siehe unten ab Zwischenüberschrift „So wird das Elterngeld Plus berechnet”).
Ein zusätzliches Bonbon hat sich der Gesetzgeber für Paare ausgedacht, die in zwei, drei oder vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam die Kinderbetreuung übernehmen und im Job nur Teilzeit arbeiten. Diese Paare bekommen noch bis zu vier Monate Elterngeld Plus geschenkt. Das Gesetz nennt diese Monate Partnerschaftsbonus (nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten).1.
bis 6. Lebensmonat: Basiselterngeld (Mutter).7. bis 10. Lebensmonat: Partnerschaftsbonus (Mutter und Vater).11. bis 14. Lebensmonat: Basiselterngeld (Vater).15. bis 22. Lebensmonat: Elterngeld Plus (Mutter). Strenge Bedingungen. Den Bonus bekommt aber nur, wer in diesen (bis zu) vier Lebensmonaten des Kindes im Monatsschnitt zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeitet.
- Dieser Zeitkorridor ist streng einzuhalten.
- Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen die Partner also genau planen und sich mit ihren jeweiligen Arbeitgebern absprechen.
- Arbeitet nur ein Partner in einem beantragten Partnerschaftsbonus-Monat zu viel oder zu wenig, müssen beide Elternteile das für diesen Monat ausgezahlte Elterngeld zurückzahlen.
Schafft das Paar es nicht, wenigstens zeitgleich in zwei Lebensmonaten des Kindes den Arbeitszeit-Zeitkorridor von minimal 24, maximal 32 Wochenstunden einzuhalten, muss der Partnerschaftsbonus sogar komplett zurückgezahlt werden. Wochenstunden bei Teilzeit anheben.
- Besonders aufpassen müssen Eltern, die vor Beginn der geplanten Partnerschaftsbonus-Monate schon wieder mit Teilzeit angefangen haben und dann in die Partnerschaftsbonus-Monate gehen.
- Für die Phase des normalen Elterngeldbezuges gibt das Elterngeldgesetz zwar eine Maximalarbeitszeit vor (32 Stunden pro Woche), aber keine Mindestarbeitszeit.
Für die Partnerschaftsbonus-Monate allerdings gilt die Mindestarbeitszeit von 24 Wochenstunden im Monatsschnitt. Eine Mutter, die zum Beispiel ab dem 7. Lebensmonat ihres Kindes wieder 15 Stunden die Woche arbeiten geht (und nebenher Elterngeld Plus bezieht), muss ihre Arbeitszeit daher spätestens ab dem Beginn der Partnerschaftsbonus-Monate auf mindestens 24 Wochenstunden anheben, um den diesen Bonus erhalten zu können.
Zeitpunkt flexibel. Die Partnerschaftsbonusmonate müssen nicht zwingend nach dem Bezug der „normalen” Monate Basiselterngeld oder Elterngeld Plus liegen. Sie können auch davor liegen. Nachträglich änderbar. Hat ein Paar vier Monate Tandem-Teilzeit beantragt, um den Partnerschaftsbonus zu bekommen, und stellt es dann nach zwei Monaten Tandem-Teilzeit fest, dass der Zeitkorridor für einen oder beide nicht durchzuhalten ist, kann es bei der Elterngeldstelle den ursprünglichen Antrag von vier auf die zwei (schon absolvierten) Partnerschaftsbonus-Monate abändern.
Krank in der Partnerschaftsbonus-Zeit. Wird ein Elternteil während eines Partnerschaftsbonus-Monats so lange krank, dass er keine Lohnfortzahlung mehr erhält, kann es Ärger mit der Elterngeldstelle geben. Denn Anspruch auf den Partnerschaftsbonus hat eigentlich nur, wer „erwerbstätig” ist.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen gilt allerdings auch ein Langzeitkranker (ohne Lohnfortzahlung) als erwerbstätig im Sinne des Elterngeldrechts. Die Elterngeldstelle darf ihm den Partnerschaftsbonus wegen der Langzeiterkrankung also nicht streichen (; nicht rechtskräftig – Fall liegt beim Bundessozialgericht),
Viele Mütter rechnen irrtümlich so: Ich erhalte zwei Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt plus anschließend zwölf Monate Basiselterngeld beziehungsweise 24 Monate Monate Elterngeld Plus. Für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Soldatinnen ist diese Rechnung aber falsch.
Faktisch haben Sie nur Anspruch auf zehn Monate Basiselterngeld beziehungsweise 20 Monate Elterngeld Plus. Das sollten die Betroffenen bei ihren Planungen berücksichtigen. Die Lebensmonate des Kindes, in denen diese Mütter Mutterschaftsleistungen bekommen haben, gelten rechtlich als Elterngeldmonate, obwohl das Geld faktisch als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse fließt.
Besonders gravierend ist das für Arbeitnehmerinnen, die Frühchen gebären. Die vorgeburtliche Mutterschutz-Zeit, die sie wegen der Frühgeburt nicht nehmen konnten, wird an die nachgeburtliche Mutterschutzzeit, die eigentlich nur acht Wochen beträgt, angehängt.
Beispiel: In Extremfällen kann es sein, dass die Mutter eines Frühchens bis zu 18 Wochen nachgeburtlich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhält. Diese 18 Wochen Mutterschaftsgeld gelten als Elterngeldbezugszeit. Die Betroffene erhält also 4,5 Lebensmonate ihres Kindes Mutterschaftsgeld und dann faktisch nur noch maximal 7,5 Monate Basiselterngeld.
Elterngeld Plus kann sie frühestens ab dem sechsten Lebensmonat für 14 Lebensmonate bekommen. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1 800 Euro im Monat und das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Das Basiselterngeld wird in Höhe von 67 Prozent (Lohnersatzrate) des vor der Geburt erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Für Eltern, die vor der Geburt mehr als 1 200 Euro verdient haben, sinkt die Ersatzrate aber auf 65 Prozent. Hat eine Frau vor der Geburt durchschnittlich etwas 2 000 Euro netto verdient, beträgt ihr Elterngeld grob 1 300 Euro.
Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1 000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis 100 Prozent. Wer gar kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus. Bei Eltern, die in der Elternzeit arbeiten, beträgt das Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent der Lohneinbuße, die nach der Geburt durch die Kinderbetreuung entstanden ist.
Beispiel: Wer vor der Geburt für einen Vollzeitjob netto 2 500 Euro bekommen hat und danach netto 1 250 Euro als Teilzeitlohn verdient, bekommt 812,50 Euro Elterngeld (65 Prozent der Einkommensdifferenz von 1250 Euro). Wichtig: Viele Väter und Mütter in Teilzeit glauben, sie könnten nach der Geburt in eine nettolohnsenkende Steuerklasse wechseln und so die Einkommensdifferenz und damit auch das Elterngeld erhöhen.
Das funktioniert jedoch nicht, da die Elterngeldstelle bei Vätern und Müttern die für die Berechnung notwendigen Nettolöhne auf Basis einer einzigen vorgeburtlichen Steuerklasse berechnet. Allerdings können werdende Eltern mit einer geschickten Steuerklassenkombination vor der Geburt ihr Elterngeld ordentlich erhöhen (siehe ).
Wer nach der Geburt Teilzeit zu arbeiten gedenkt, sollte die 2 770-Euro-Deckelung beachten. Diese wirkt sich nachteilhaft aufs Elterngeld aus, wenn der Elternteil vor der Geburt netto mehr als 2 800 Euro verdient hat. Bei der Errechnung des Elterngeldes für diese Personengruppe (65 Prozent der Lohneinbuße durch die Geburt) setzt die Elterngeldstelle dann nämlich nicht das tatsächliche vorgeburtliche Einkommen des Vaters oder der Mutter an, sondern maximal 2 770 Euro an.
Welche gravierenden Auswirkungen diese Deckelung für Gutverdiener hat, zeigt folgender Fall: Beispiel: Ein Mann hat vor der Geburt seines Kindes 5 000 Euro netto pro Monat verdient. Nach der Geburt reduziert er für drei Lebensmonate des Kindes seine Arbeitszeit um die Hälfte (Teilzeitgehalt 2 550 Euro netto) und beantragt für diesen Zeitraum Basiselterngeld.
Nach der 65-Prozent-Formel würde sein Elterngeld eigentlich 1 657,50 Euro betragen: Einkommenseinbuße 2 550 Euro x 65 Prozent. So rechnet die Elterngeldstelle aber nicht. Nach dem Elterngeldgesetz darf sie für die Elterngeldberechnung als vorgeburtliches Gehalt maximal 2770 Euro ansetzen. Das bedeutet: Der Mann hat aus Sicht der Elterngeldstelle durch die Geburt nur die fiktive Einkommenseinbuße von 220 Euro (2 770 Euro minus 2 550 Euro).65 Prozent davon sind 143 Euro.
Da der Mindestbetrag beim Basiselterngeld allerdings 300 Euro beträgt, erhält er diese Summe ausgezahlt. Die Faustformel für die Elterngeldberechnung lautet: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent vom vorgeburtlichen Nettolohn der Mutter oder des Vaters.
- So rechnen auch viele Elterngeldrechner im Internet.
- Das ist auch schön einfach, weil jeder Arbeitnehmer seinen Nettolohn aus seinem Lohnzettel ersehen kann.
- Aber wie das bei Faustformeln so ist: Sie stimmen oft nur grob.
- Tatsächlich zahlt die Elterngeldstelle nicht 65 Prozent des Nettolohns, sondern 65 Prozent von einer fiktiven Größe, dem sogenannten Elterngeld-Netto.
Der Nettolohn ist Bruttogehalt minus Steuern und Sozialabgaben. Zur Ermittlung des Elterngeld-Netto zieht die Elterngeldstelle vom Bruttogehalt außerdem noch 83,33 Euro ab. Das entspricht einem Zwölftel des steuerrechtlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages.
- Das Elterngeld-Netto ist also kleiner als der tatsächliche Nettolohn.
- Wer mit der Faustformel sein Elterngeld berechnet, liegt also immer etwas über der Summe, die die Elternstelle ihm später tatsächlich auszahlen wird.
- Einen Elterngeldrechner bietet zum Beispiel das an.
- Wer nur eine grobe Orientierung über die zu erwartende Elterngeldhöhe sucht, kann den Schnellrechner dort nutzen.
Soll das Rechenergebnis genauer sein, ist die Nutzung des ausführlichen Rechners zu empfehlen (). Auch kommerzielle Elterngeldberater bieten kostenlose Rechner auf ihren Webseiten, etwa oder, Tipp: Die Stiftung Warentest hat die Elterngeldberatung von gemeinnützigen und kommerziellen Beratern untersucht.
- In unserem erfahren Eltern, wo sie kostenfrei zum Thema Elterngeld beraten werden und wo die Elterngeldberatung am besten klappt.
- Zur Beratungsleistung gehört bei den kommerziellen Anbietern auch die Errechnung des zu erwartenden Elterngelds.
- Um den vorgeburtlichen Durchschnittslohn zu ermitteln, lässt sich die Elterngeldstelle bei Arbeitnehmern und Beamten die Lohnzettel aus der Zeit vor der Geburt zeigen.
Arbeitnehmerinnen. Bei Arbeitnehmerinnen ist die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld der Durchschnittslohn der zwölf Gehälter vor Beginn des Mutterschutzes („Bemessungszeitraum”). Der Mutterschutz beginnt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sechs Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin.
- Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht am 17.
- März 2022 in Mutterschutz und bringt ihr Kind am 28.
- April 2022 zur Welt.
- Grundlage für die Elterngeldberechnung bei ihr ist das Durchschnittsnettogehalt aus den zwölf Monaten März 2021 bis Februar 2022.
- Soldatinnen, Beamtinnen und Väter, die als Angestellte arbeiten.
Für diese Personen sind die zwölf Monatsgehälter direkt vor dem Geburtsmonat des Kindes maßgeblich. Beispiel: Eine Beamtin bekommt ihr Kind im April 2022. Fürs Elterngeld zählt ihr Nettolohn zwischen April 2021 und März 2022. Selbstständige. Bei Selbstständigen sind die Regeln komplizierter.
- Anders als bei den Arbeitnehmern ist nicht der Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt entscheidend, sondern das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt.
- Und als Berechnungsgrundlage gilt nicht der Nettolohn, sondern der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, wie er sich aus dem Steuerbescheid des relevanten Kalenderjahrs vor dem Geburtsjahr ergibt.
Beispiel: Eine Selbstständige bringt ihr Kind am 31. August 2022 zur Welt. Ihr Gewinn aus der Zeit Januar bis Dezember 2021 dient als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld. Arbeitnehmer mit Nebenjob als Selbstständiger (Mischeinkünfte). Für Mütter und Väter, die im Hauptjob als Arbeitnehmer arbeiten und einen Nebenjob als Selbstständige haben, gelten nicht die zwölf Monate vor Geburt als maßgeblicher Lohnzeitraum, sondern wie bei den Selbstständigen in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt.
- Neue Bagatellgrenze.
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit geringen Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit können für Geburten seit September 2021 beantragen, dass ihr Elterngeld allein aus dem Arbeitslohn der zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt berechnet wird.
- Das geht allerdings nur, wenn ihr Gewinn aus der selbstständigen Nebentätigkeit im Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr und im Geburtsjahr selbst (bis zum Monat der Geburt) im Durchschnitt weniger als 35 Euro pro Kalendermonat betrugen.
Eltern, die den Antrag stellen wollen, müssen die Einhaltung der 35-Euro-Niedrigkeitsschwelle nachweisen, und zwar durch:
den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Kalenderjahrs und eine Einnahme-Überschussrechnung für die selbstständige Nebentätigkeit im laufenden Kalenderjahr bis zum Geburtsmonat. In dieser Rechnung dürfen Eltern 25 Prozent der Einnahmen aus der selbstständigen Nebentätigkeit pauschal als Betriebsausgaben geltend machen. Das mindert den Gewinn entsprechend. Wer höhere Betriebsausgaben geltend machen möchte, muss diese nachweisen.
In Ausnahmefällen können Elterngeldbezieher bei der Elterngeldstelle beantragen, dass bestimmte Monate bei der Elterngeldberechnung nicht mitgezählt, also aus dem „Bemessungszeitraum” ausgeklammert werden. Corona-Monate. Arbeitnehmer, die coronabedingt Einkommenseinbußen hatten (etwa durch Kurzarbeit, Freistellung oder Arbeitslosigkeit), können bei der Elterngeldstelle beantragen, dass diese Monate nicht berücksichtigt werden.
Folge: Der Bemessungszeitraum verschiebt sich entsprechend nach hinten. Die Ausklammerung lohnt sich aber nur dann, wenn dadurch frühere Monate mit höherem Einkommen Teil des Bemessungszeitraums werden. Wer den Antrag stellen will, muss den Einkommensausfall durch Covid-19 gegenüber der Elterngeldstelle „glaubhaft” machen, indem er eine Arbeitgeberbescheinigung oder den Arbeitslosengeldbescheid vorlegt.
Selbstständige. Auch sie können den coronabedingten Ausklammerungs-Antrag stellen. Als Beleg zählen etwa frühere Steuerbescheide, aus denen hervorgeht, dass sie im Jahr vor Corona mehr Gewinn gemacht hatten. Stellt ein Selbstständiger einen Ausklammerungs-Antrag, verschiebt sich der Bemessungszeitraum (anders als bei Arbeitnehmern) allerdings um ein ganzes Jahr nach hinten.
Elterngeld für älteres Kind. Automatisch ausgeklammert werden bei Arbeitnehmern und Beamten vorgeburtliche Monate, in denen ein Antragsteller Elterngeld oder Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind bezogen hatte. Der Elterngeld-Bemessungszeitraum verschiebt sich um die ausgeklammerten Monate entsprechend nach hinten.
Bei Selbstständigen erfolgt die Ausklammerung hingegen nicht automatisch: Sie können die Ausklammerung beantragen, müssen aber nicht. Wenn Selbstständige den Antrag stellen, verschiebt sich der Bemessungszeitraum um ein ganzes Jahr nach hinten. Die Ausklammerung von Elterngeld-Monaten für ältere Kinder erfolgt immer nur bis zum 14.
- Lebensmonat dieses Kindes.
- Das kann relevant werden, wenn ein Paar zwei Kinder zeitlich kurz nacheinander bekommt.
- Beispiel: Kind 1 wurde am 1.
- Januar 2021 geboren.
- Die Kindsmutter (Angestellte) beantragt bis zum Ende des 22.
- Lebensmonats von Kind 1 (Oktober 2022) Elterngeld Plus. Am 27.
- Oktober 2022 kommt Kind 2 zur Welt.
Welche zwölf Monate bilden nun den Bemessungszeitraum für das Elterngeld bei Kind 2? Da September und Oktober 2022 wegen Mutterschutz für Kind 2 ausgeklammert werden, besteht der Bemessungszeitraum für Kind 2 eigentlich aus September 2021 bis August 2022.
- Die sechs Monate von September 2021 bis Februar 2022 werden allerdings wegen des Elterngeldbezuges für Kind 1 ausgeklammert.
- Stattdessen fließen sechs Gehälter aus der Zeit vor dem Mutterschutz für Kind 1 in die Elterngeldberechnung bei Kind 2 ein.
- Außerdem zählen die sechs Monate ab März 2022 bis August 2022 fürs Elterngeld bei Kind 2, weil ab dem Lebensmonat 15 von Kind 1 (März 2022) keine Ausklammerung von Elterngeld-Plus-Monaten (für Kind 1) mehr stattfindet.
Arbeitet die Mutter von März 2022 bis August 2022 nicht, fließen diese Monate daher mit null Euro in die Durchschnittsberechnung beim Elterngeld für Kind 2 ein. Hatte sie ein Teilzeitgehalt, zählt dieses. Bei Nichtselbstständigen zählt vor allem der regelmäßige, monatliche Arbeitslohn, den sie im relevanten Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt („Bemessungszeitraum”) erzielt haben, als Grundlage zur Berechnung des vorgeburtlichen Nettoeinkommens.
- Aus zwölf Monatsgehältern errechnet die Elterngeldstelle einen monatlichen Durchschnittslohn.
- Und dieser ist dann die Grundlage für die Elterngeldberechnung.
- Sonstige Bezüge” bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außen vor.
- Vereinfacht gesprochen sind „sonstige Bezüge” alle unregelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers.
Zu den „sonstigen Bezügen” gehören insbesondere:
Dreizehntes und gegebenenfalls vierzehntes Monatsgehalt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (Bundessozialgericht,, Urteil vom 29. Juni 2017) Bezahlung von Urlaubstagen, die der Arbeitnehmer nicht genommen hat Einmalige Abfindung Jubiläumszuwendung Vergütung für Erfindungen
Was „laufender Bezug” ist und was „sonstiger Bezug”, können Arbeitnehmer aus ihren Lohnzetteln ersehen. Hinter den aufgeführten Einkunftsarten stehen Buchstaben. Hinter dem Wort „Arbeitslohn” oder „Grundentgelt” steht dann zum Beispiel der Buchstabe „L” (für laufender Bezug) und hinter Begriffen wie „Prämie”, „Jahressonderzahlung” oder „Urlaubsgeld” der Buchstabe „S” (für sonstiger Bezug).
- Die Elterngeldstelle geht bei ihren Berechnungen in der Regel stur nach dem, was im Lohnzettel steht: Alles mit einem „L” zählt sie mit, alles mit einem „S” nicht.
- Bei vielen Arbeitnehmern tauchen auf der Gehaltsabrechnung neben dem Arbeitslohn noch andere Zahlungen des Arbeitgebers auf.
- Elterngeldrechtlich stellt sich dann die Frage, ob diese Summen beim Elterngeld mitzählen, also elterngelderhöhend wirken oder nicht.
Die folgenden Posten auf dem Lohnzettel zählen beim Elterngeld nicht mit:
Beiträge des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte nicht überschreiten, Reisekostenvergütung, Trinkgelder oder Übungsleiterpauschale (etwa für Trainer im Sportverein) bis zur Höhe von 3000 Euro.
Zu den Einkünften, die der Arbeitgeber neben dem klassischen Arbeitslohn mitunter auszahlt und die beim Elterngeld mitzählen, gehört etwa:
Fahrkostenzuschuss des Arbeitgebers (als „pauschal versteuerte Einnahme”)
Für viel Streit sorgt die Frage, was mit Zahlungen passiert, die Arbeitnehmer nicht monatlich erhalten, sondern zum Beispiel quartalsweise überwiesen bekommen. Einige Arbeitnehmer erhalten etwa ein monatliches Grundgehalt und alle drei Monate eine leistungsorientierte Provision.
Nach Ansicht des Bundessozialgericht ist das ein „sonstiger Bezug”, der nicht regelmäßig fließt und deshalb das Elterngeld nicht erhöht (Bundessozialgericht,, Urteil vom 12. Dezember 2017). Jüngst hatte das Bundessozialgericht einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau vor der Geburt ihres Kindes laut Lohnzettel zusätzlich zum Grundgehalt monatlich „Provisionen” erhalten hatte.
Obwohl die Frau diese Provisionszahlungen regelmäßig erhalten hatte, lehnte die Elterngeldbehörde eine Berücksichtigung der Summen ab. Der Grund: Der Arbeitgeber hatte die Provisionen falsch als „sonstige Bezüge” gekennzeichnet, obwohl sie tatsächlich monatlich überwiesen wurden.
In einem solchen Ausnahmefall, so entschied das Bundessozialgericht, erhöhen Provisionen doch das Elterngeld (, Urteil vom 25. Juli 2020). Wichtig: In dem Fall konnte die junge Mutter einen Steuerbescheid vorlegen, aus dem hervorging, dass die Provisionen vom Finanzamt korrekt als laufender Lohn versteuert wurden, obwohl sie im Lohnzettel vom Arbeitgeber falsch als „sonstiger Bezug” deklariert gewesen waren.
Tipp: Wer sich mit dem Gedanken trägt, demnächst Vater oder Mutter zu werden und auf seinem Lohnzettel monatlichen Zahlungen sieht, die mit dem Buchstaben „S” (für „sonstiger Bezug”) gekennzeichnet sind, sollte bei seinem Arbeitgeber erreichen, dass aus dem „S” ein „L” wird.
Dann dürfte der Anerkennung der Zahlungen bei späteren Elterngeld nichts im Wege stehen. Auch Arbeitslohn für geleistete Überstunden („Mehrarbeitsvergütung” mit dem Kennzeichen „L” auf dem Lohnzettel) zählt bei der Elterngeldberechnung mit. Wer bei seinem Arbeitgeber für geleistete Überstunden die Wahl hat zwischen Freizeit und Bezahlung und kurz vor einer Geburt steht, wählt daher besser die Auszahlung als Arbeitslohn.
Erhält der Bezieher des Elterngelds zusätzlich andere staatlichen Leistungen, werden diese teilweise auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld-Minimum in Höhe von 300 Euro bleibt jedoch grundsätzlich anrechnungsfrei.
Anrechnung. Anzurechnende Leistungen sind etwa Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente (oder vergleichbare Leistungen aus einer privaten Versicherung) oder Streikgeld. Keine Anrechnung. Staatliche Leistungen wir Arbeitslosengeld II („Hartz IV”), Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job, Bafög, Sozialhilfe, Stipendien, Wohngeld, Pflegegeld oder Waisenrente werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Die Anrechnung von Kurzarbeitergeld und Krankengeld hat der Gesetzgeber im Rahmen der jüngsten Elterngeld-Reform neu geregelt. Diese Unterstützungsleistungen bleiben teilweise anrechnungsfrei, wenn der Elternteil in der Elterngeldphase Teilzeit im Job arbeitet und es dann zur Zahlung von Kurzarbeitgeld oder Krankengeld kommt: Beantragen Eltern die Elterngeld-Variante Elterngeld Plus können sie doppelt so lange staatliche Unterstützung bekommen wie beim Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus.
Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Anspruch auf Basiselterngeld in Höhe von 1 800 Euro hat, kann wählen zwischen 12 Monaten Basiselterngeld (Förderung insgesamt 21 600 Euro) oder 24 Monaten Elterngeld Plus (Förderung insgesamt ebenfalls 21 600 Euro).
Für diesen Arbeitnehmer bedeutet das Elterngeld Plus also nur eine zeitliche Streckung der staatlichen Förderung. Zum finanziellen Vorteil wird die Wahl des Elterngeld Plus bei Eltern, die neben dem Bezug von Elterngeld noch Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld Plus wird im Prinzip genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
- Allerdings gibt es eine „Deckelung”: Mütter und Väter können als Elterngeld Plus maximal die Hälfte dessen bekommen, was ihnen als Basiselterngeld zustehen würde, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten würden.
- Dazu das folgende Beispiel: Marie, Mutter der sechs Monate alten Paula, hat vor der Geburt Vollzeit gearbeitet und 2 400 Euro netto verdient.
In den ersten sechs Lebensmonaten ihrer Tochter pausiert sie im Job ganz und bezieht Basiselterngeld in Höhe von 1 560 Euro. Da auch Sebastian, der Vater von Paula, zwei Monate Basiselterngeld genommen hat, stehen dem Paar ab dem siebten Lebensmonat von Paula noch sechs Monate Basiselterngeld oder zwölf Monate Elterngeld Plus zu.
Marie möchte ab dem siebten Lebensmonat ihrer Tochter wieder Teilzeit arbeiten gehen – 25 Stunden pro Woche. Ihr Teilzeitgehalt beträgt 1 500 Euro netto. Sie entscheidet sich ab Paulas siebtem Lebensmonat, für zwölf Monate Elterngeld Plus zu beziehen, weil ihr das unterm Strich mehr Förderung bringt.12 Monate lang 585 Euro monatlich Elterngeld Plus (insgesamt 7 020 Euro) Wie oben erwähnt, wird das Elterngeld Plus im Prinzip wie das Basiselterngeld errechnet.
Zusätzlich muss die Decklung beachtet werden. Bei Teilzeitlern wie Marie wird das Basiselterngeld auf der Basis des Einkommensunterschieds zwischen „Nettolohn vor der Geburt” und „Nettolohn nach der Geburt” errechnet. Diese Differenz beträgt bei Marie 900 Euro.65 Prozent (das ist der regelmäßige Elterngeld-Prozentsatz, siehe oben) von 900 Euro ergeben 585 Euro als Basiselterngeld monatlich.
- Diesen Betrag würde Marie zwölf Monate lang als Elterngeld Plus beziehen, wenn die Deckelung nicht greift: Der Deckelungsbetrag (Hälfte des Basiselterngelds bei Nichtarbeit) liegt in Maries Fall bei 780 Euro (2 400 Euro x 65 Prozent : 2).
- Da ihr Basiselterngeld in Höhe von 585 Euro unter diesem Deckelungsbetrag liegt, erhält Marie tatsächlich insgesamt 7 020 Euro Eltergeld Plus.
Alternativ: 6 Monate lang 585 Euro monatlich Basiselterngeld (insgesamt 3 510 Euro) Hätte Marie statt des Elterngeld Plus das Basiselterngeld für sechs Monate gewählt, hätte sie insgesamt sechs Monate lang 585 Euro bekommen. Sie konnte mit der Wahl des Elterngeld Plus die Summe ihrer staatlichen Förderung also verdoppeln.
I nteressant für Eltern mit Teilzeitjob ist auch herauszufinden, was der optimale Verdienst ist, um möglichst viel Elterngeld Plus zu bekommen. Die Faustregel lautet: Ist das Teilzeit-Nettoeinkommen ungefähr halb so hoch wie das Nettogehalt vor der Geburt des Kindes, holen Eltern das Optimum heraus.
Verdienen sie nach der Geburt mehr Netto, sinkt ihr Elterngeld Plus. Bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Landwirten zählt in der Regel der Gewinn als Einkommen, der im Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr erzielt wurde. Die Höhe des Gewinns entnehmen die Elterngeldstellen dem Steuerbescheid des betreffenden Kalenderjahres.
Liegt dieser Steuerbescheid noch nicht vor, kann der Gewinn mit anderen Unterlagen gegenüber der Elterngeldstelle glaubhaft gemacht werden, etwa mit einem älteren Steuerbescheid, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz. Sobald der Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt vorliegt, muss dieser bei der Elterngeldstelle nachgereicht werden.
Ergibt sich aus dem Steuerbescheid, dass der Antragsteller in dem maßgeblichen Kalenderjahr keinen Gewinn oder sogar Verlust gemacht hat, bekommt er nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Wie bei Arbeitnehmern führen Arbeitseinnahmen während der Elterngeldphase auch bei Selbstständigen und Freiberuflern zu einer Reduzierung des Elterngelds.
Aber was gilt, wenn zum Beispiel eine Selbstständige nach der Geburt ihres Kindes noch Honorare von Auftraggebern überwiesen bekommt, die sie während der Schwangerschaft erarbeitet hatte? Hier gilt seit Jahren das sogenannte strenge Zuflussprinzip : Wird das Honorar im Bemessungszeitraum (also noch vor der Geburt) überwiesen, zählt es zum vorgeburtlichen Einkommen und erhöht damit das Elterngeld.
Geht das Geld erst nach der Geburt auf ihrem Konto ein, verringert es den Anspruch auf Elterngeld. Wer einen guten Kontakt zu seinen Auftraggebern hat, bittet diese daher am besten, Honorare möglichst schnell, noch vor der Geburt zu überweisen. Selbstständige müssen der Elterngeldstelle in der Regel nach Ende der Eltergeldphase mitteilen, was sie während der Bezugszeit verdient haben.
Dort ist dann auch das verspätet eingegangene Honorar anzugeben. Hat die Behörde alle Informationen, wird der Elterngeldanspruch endgültig festgestellt. Diese Endabrechnung kann ergeben, dass die Frau aus unserem Beispiel Teile des Elterngeldes zurück zahlen muss. Hat sie aber entgegen ihrer ursprünglichen Planungen etwa im ersten Babyjahr weniger gearbeitet und verdient als beim Elterngeldantrag direkt nach der Geburt angegeben, kann es auch zu Elterngeldnachzahlungen kommen.
Arbeit in der Elterngeldphase. Das strenge Zuflussprinzip kann aber auch positive Folgen für das Elterngeld haben. Nimmt eine Selbstständige in der Elterngeldphase Aufträge an, die vom Auftraggeber erst nach der Bezugszeit bezahlt werden, minimieren diese Einnahmen ihr Elterngeld nicht.
Bei Selbstständigen ermittelt die Elterngeldbehörde das Elterngeld grundsätzlich auf Basis des erzielten Gewinns. Das gilt auch bei der Anrechnung von Einnahmen, die ein Selbstständiger in der Elterngeldphase erarbeitet und erhält: Nicht der Umsatz wird aufs Elterngeld angerechnet, sondern der Gewinn.
Betriebsausgaben eines Unternehmers senken diesen Gewinn. Die Elterngeldstelle berücksichtigt pauschal 25 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben. Wer höhere Betriebsausgaben in der Elterngeldphase hatte, kann bei der Elterngeldstelle auch beantragen, dass die tatsächlichen Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
- Weil der Nettolohn die Höhe des Elterngeldes bestimmt und die Steuerklassen starke Auswirkungen darauf hat, welchen Nettolohn der Arbeitgeber aufs Konto überweist, spielt die Steuerklasse eine große Rolle für die Höhe des Elterngeldes.
- Zwischen verschiedenen unterschiedlichen Steuerklassen wählen, können aber nur verheiratete Paare.
Eine Ehefrau zum Beispiel hat vor allem die Wahl zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5. Steuerklasse 3 bringt den höchsten Nettolohn, Steuerklasse 5 den niedrigsten. Also bringt Steuerklasse 3 auch das höchste Elterngeld und Steuerklasse 5 das niedrigste.
- In normalen Phasen (ohne Schwangerschaft) gilt die Regel: der Partner, der erheblich weniger verdient, wählt Steuerklasse 5.
- Der andere ist dann automatisch in Steuerklasse 3.
- Das Paar hat auf diese Weise die geringsten steuerlichen Abzüge, also am meisten Geld zur Verfügung.
- Wenn beide annäherend das gleiche verdienen ist es ratsam, dass beide in Steuerklasse 4 gehen.
Sobald die Ehefrau schwanger ist, gilt fürs Elterngeld etwas anderes. Da es meist die Frauen sind, die nach der Geburt für längere Zeit zu Hause bleiben und Elterngeld beantragen, ist es in der Regel ratsam, dass sie spätestens mit Bekanntwerden der Schwangerschaft in die Steuerklasse 3 wechselt, um ihr Elterngeld zu erhöhen.
Dieser Wechsel kann Paaren ein Elterngeld Plus von mehreren tausend Euro bringen. Die Betroffenen müssen allerdings schnell handeln, und nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Manchmal entscheiden wenige Tage um höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3 oder niedriges Elterngeld nach Steuerklasse 5.
Faustregel: Gelingt es einer Frau, vor Beginn ihres Mutterschutzes sechs Gehälter nach Lohnsteuerklasse 3 ausgezahlt zu bekommen – es muss sechsmal diese Steuerklasse auf dem Lohnzettel stehen –, dann bekommt sie das Elterngeld zu ihren Gunsten auf Basis des Durchschnitts von zwölf fiktiven Gehältern nach Steuerklasse 3 ausgezahlt.
Das Elterngeld selbst ist tatsächlich steuerfrei. Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das hat Auswirkungen insbesondere für Ehepaare. Das Elterngeld, das etwa eine Ehefrau in Elternzeit erhält, wird dem Einkommen des arbeitenden Ehemanns zur Ermittlung des Steuersatzes, mit dem sein Einkommen versteuert werden muss, hinzugerechnet.
Diesen erhöhten Steuersatz ermittelt das Finanzamt aber erst nach Ablauf des Steuerjahres, wenn das Paar seine Steuererklärung abgibt. Deswegen kann es durch das Elterngeld zu unerwarteten Steuernachzahlungen für das Paar kommen. Wie Eltern in der Phase des Elterngeldbezuges krankenversichert sind, hängt davon ab, wie sie vor der Geburt versichert waren: Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer bisher pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, ist auch in der Elterngeld-Zeit weiterhin gesetzlich versichert, und zwar beitragsfrei. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer vor der Geburt freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse war und einen Ehepartner hat, der Pflichtmitglied ist, zahlt in der Elterngeld- und Elternzeit-Phase in der Regel keinen Beitrag, wenn er oder sie ohne die freiwillige Mitgliedschaft beitragsfrei familienversichert wäre.
So hat es der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen entschieden. Die Beitragsfreiheit gilt allerdings nicht für ledige Mütter und Väter. Sie zahlen in der Elterngeld- und Elternzeit-Phase, wenn sie im Job ganz pausieren, den Mindestbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung, der derzeit meist bei rund 200 Euro pro Monat liegt.
Von den betroffenen ledigen Elternteilen wird das zwar als ungerecht empfunden. Das Bundessozialgericht hat diese Privilegierung von verheirateten Eltern jedoch als rechtlich zulässig eingestuft. Privat Krankenversicherte. Wer vor der Geburt seines Kindes privat krankenversichert war, ist das auch in der Elternzeit.
Die Versicherungsprämien sind weiter zu bezahlen. Die Betroffenen müssen sogar den Teil der Versicherungskosten mit übernehmen, den zuvor der Arbeitgeber getragen hat. Privatversicherte, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und mehr als 450 Euro pro Monat und verdienen, mit dem Lohn aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, werden wieder Pflichtmitglied der GKV.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich von der Pflicht aber befreien lassen.
- Väter und Mütter können nur Elterngeld bekommen, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Im Ausland bekommen Eltern nur dann Geld, wenn sie dorthin nur vorübergehend abgeordnet oder versetzt worden sind.
Das hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem Urteil bekräftigt. In dem Fall hatte ein Postbeamter 2014 seine Wohnung in Deutschland aufgelöst und war mit seiner damals schwangeren Ehefrau in die USA gezogen. Jeweils nach der Geburt seiner beiden Töchter beantragte er Elterngeld.
01.03.2022 – Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
06.12.2022 – Das Elterngeld ist kompliziert. Wer früh Elterngeldberatung in Anspruch nimmt, kann Tausende Euro mehr rausholen. Im Test überzeugen vor allem kommerzielle Anbieter.
01.03.2022 – Arbeitnehmer können nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit im Job bis zu drei Jahren nehmen. Hier lesen Sie alles über die wichtigsten Regeln des Elternzeitgesetzes.
: Elterngeld berechnen: Wer wie lange Anspruch auf Elterngeld hat
Kann ich mir 2 Jahre Elternzeit leisten?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz.
- Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.
- Geburtstag Ihres Kindes.
- Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind.
- Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre.
- Wenn Sie die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, können Sie also in Elternzeit bleiben bis zum Tag vor dem 3.
Geburtstag Ihres Kindes. Ohne Mutterschutz – zum Beispiel als Vater – können Sie ab der Geburt ebenfalls bis zu diesem Tag in Elternzeit bleiben. Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1.
Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten, siehe Elternzeit aufteilen in mehrere Abschnitte, Ihre Elternzeit muss also nicht mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach dem Mutterschutz beginnen. Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3.
Geburtstag beginnen. Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.
- Elternzeit beginnt nicht automatisch.
- Wenn Sie Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das bei ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden,
- Bei Adoptivkindern und bei Kindern in Adoptionspflege oder Vollzeitpflege kann die Elternzeit frühestens an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind in Obhut genommen haben.
Meistens ist das der Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Elternzeit für Adoptiveltern und Pflegeeltern, Wenn Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.
Was ist das höchste Elterngeld?
Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?Wie viel hatten Sie bisher?Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich undElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei oder bei, Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
- ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten.
- Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”.
- Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
- Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt. ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Netto-Einkommen nach der Geburt | 0 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 2.000 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
table>
table>
Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 500 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 500 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 1.500 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 975 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag. Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 975 Euro | 11.700 Euro |
table>
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 1.200 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 800 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 520 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 520 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 520 Euro = | 6.240 Euro |
table>
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie haben. Dazu können Sie zum Beispiel unseren verwenden.
Den, Mit dieser Variante können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
- Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
- Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen.
- Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten “Progressionsvorbehalt”.
- Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird.
- Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen.
- Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen.
- Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.
Wie viel Geld braucht man für ein Baby im Monat?
Behalten Sie die Finanzen im Blick – Was kostet ein Baby letztendlich? Hochgerechnet über 2.000 Euro vor der Geburt, danach monatlich gute 600 Euro – das ist nicht gerade wenig. Kein Wunder, dass der Volksmund die Kosten für ein Kind mit einem kleinen Einfamilienhaus vergleicht.
- Genau genommen sind es rund 140.000 Euro, die 18 Jahre nach der Familiengründung zusammenkommen.
- Da ist es gut, dass der Staat Familien mit Kindern jährlich mit rund 200 Milliarden Euro unterstützt.
- Sie erhalten beispielsweise für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie.
- Insgesamt gibt es mehr als 160 Maßnahmen wie Steuervergünstigungen und Zuschüsse – damit Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben ermöglichen können.
Auf der finden junge Eltern genaue Informationen zu den jeweiligen Leistungen, relevante Anträge und viele nützliche Tools wie zum Beispiel einen Elterngeldrechner. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich mit den regelmäßigen Ausgaben zu befassen. Das Greifspielzeug ist beim Spaziergang verlorengegangen? Die ersten Bodys werden langsam zu eng? Bodys, Söckchen und Strumpfhosen, aber auch Windeln und Milchpulver fallen einzeln betrachtet nicht so stark ins Gewicht, in Summe sind sie in der Haushaltskasse aber deutlich zu spüren.
- Um auch die „kleinen” Ausgaben im Blick zu behalten, ist es daher sinnvoll, ein Haushaltsbuch zu führen.
- Auf diese Weise können Geldfresser und Sparpotenziale aufgedeckt werden, sodass mehr Geld für das Wesentliche bleibt.
- Selbstverständlich lässt sich das auch digital führen.
- Hierfür bietet sich der kostenfreie Onlineplaner des Beratungsdiensts der S-Finanzgruppe „” an.
Natürlich lassen sich auch Ein- und Ausgaben mit entsprechenden Apps wie Money Control, Mein Budget oder der Finanzchecker-App erfassen. So behält man auch von unterwegs oder auf Reisen den Überblick. Der Download ist kostenfrei bei bei und im möglich. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor der Ankunft des neuen Erdenbürgers Gedanken über die Finanzen zu machen, Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sowie die passenden Sparangebote zu recherchieren. Die Berliner Sparkasse bietet zum Beispiel mit dem eine Verzinsung von bis zu 1,00 % p.a.
für die ersten 1.000 Euro. Übrigens: Nicht nur die Eltern, sondern die ganze Familie und auch Freunde können mitsparen. Ob zur Geburt oder zum ersten Geburtstag – ein Beitrag zum Sparbuch ist ein sinnvolles Geschenk, das gleichzeitig eine Investition in die Zukunft ist. Wir verraten, welche Leistungen die Versicherung für Kinder umfasst und worauf beim Abschluss einer Police zu achten ist.
Das kostenfreie Startkonto ist das perfekte Konto für alle im Alter von 0 – 17 Jahren. Es begleitet durch die Zeit von Geburt bis zum Erwachsen werden. Eine Familie gründen und Kinder bekommen – große Lebensziele und mit großem Glück verbunden. Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen.
- Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B.
- Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B.
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Klicken Sie auf „Ablehnen”, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt. i : Was kostet ein Baby? Alle Zahlen auf einen Blick
Wie lange soll ich in Elternzeit gehen?
Dauer der Elternzeit – Die Dauer der Elternzeit ist auf insgesamt drei Jahre beschränkt. Wie lange Du Elternzeit nimmst, wann sie startet und endet, kannst Du innerhalb der ersten drei Jahre frei wählen. Erklärt sich Dein Arbeitgeber einverstanden, können zwölf der 36 Monate auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes als Erziehungsurlaub genommen werden.
Wann muss ich sagen dass ich schwanger bin?
Wie sage ich am besten meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin? Diese Optionen empfehlen sich – Empfehlenswert ist es, dem Arbeitgeber nach circa 12 Wochen der Schwangerschaft zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Risiko für eine Fehlgeburt nämlich deutlich gesunken.
Was passiert wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?
Welche Regelungen gelten für den Mutterschutz, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde? Wenn Sie als Mutter in der wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.
- Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden 8 Wochen nach der Geburt.
- Wenn Sie die Elternzeit für die Mutterschutzfristen vorzeitig beenden wollen, brauchen Sie dazu keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber.
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren.
Es gibt keine Frist, um die Elternzeit aufgrund der Mutterschutzfristen vorzeitig zu beenden. Die vorzeitige Beendigung ist normalerweise auch noch möglich, wenn die Mutterschutzfrist schon begonnen hat. Allerdings ist es normalerweise nicht möglich, die Elternzeit rückwirkend zu beenden.
- Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informiert haben.
- Wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, dann gelten für Ihr Arbeits-Verhältnis wieder dieselben Regelungen wie vor der Elternzeit.
- Das gilt auch für alle Regelungen zum Mutterschutz, also auch für Ihren Anspruch auf den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie nach Beendigung der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet haben. Die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeits-Entgelt, das Sie nach der Elternzeit bekommen hätten ohne den Mutterschutz.
Wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden, können Sie nur das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse bekommen, aber nicht den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann richtet sich die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nach der Höhe Ihres Teilzeit-Verdienstes.
In diesem Fall kann es sich lohnen, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Denn dann richtet sich die Hohe des Arbeitgeber-Zuschusses nach Ihrem ursprünglichen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis vor der Elternzeit. : Welche Regelungen gelten für den Mutterschutz, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?
Wie lange nach Elternzeit arbeiten und wieder schwanger?
Elternzeit – Haben Sie die alte Elternzeit vorzeitig beendet, müssen Sie beachten, dass auch die neue Elternzeit Ihres weiteren Kindes spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet wird. Außerdem können Sie durch die Möglichkeit, 24 Monate Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3.
Und 8. Lebensjahr zu übertragen, Ihre Gesamtelternzeit verlängern. Beispiel: Sie haben zwei Jahre Elternzeit für Ihr erstes Kind beantragt. Nach eineinhalb Jahren kommt das zweite Kind und Sie beenden vorzeitig Ihre Elternzeit. Dann haben Sie noch 6 Monate und den Anspruch des 3. Jahres übrig, die Sie dann im Anschluss an die Elternzeit für das erste Kind wieder anhängen können.
Für die Übertragung der Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes benötigen Sie keine Erlaubnis Ihres Arbeitgebers. Sie müssen es bei Ihrem Arbeitgeber bekannt geben, und zwar spätestens 13 Wochen bevor Sie diesen Zeitabschnitt nehmen wollen.
- Der Arbeitgeber kann einen dritten Elternzeitabschnitt ablehnen.
- Dazu muss er innerhalb von 8 Wochen auf Ihren Antrag reagieren.
- Das geht aber nur aus dringend betrieblichen Gründen und wenn der dritte Abschnitt zwischen dem 3. und 8.
- Lebensjahr genommen werden soll.
- Achtung: Für (Geschwister-)Kinder, die vor dem 01.07.2015 geboren sind, gelten die alten Regelungen weiter: Maximal 12 Monate Elternzeit können auf die Zeit nach dem 3.
Geburtstag übertragen werden. Und die Erlaubnis des Arbeitgebers wird benötigt.
Wie viel Geld 8 Wochen nach der Geburt?
So gehst Du vor –
Lass Dir von Deinem Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin geben. Das geht erst sieben Wochen vor dem Termin.Mit der Ausfertigung für die Krankenkasse beantragst Du das Mutterschaftsgeld. Für den Arbeitgeberzuschuss legst Du auch Deinem Arbeitgeber die Bescheinigung vor.
Schwangerschaften sind eine emotionale Achterbahn. Vorfreude und Sorgen wechseln sich im Minutentakt ab: Wie wird die Geburt? Ist das Baby gesund? Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Klar ist: Wenn Du ein Kind erwartest und während der Schwangerschaft angestellt warst, gilt für Dich der Mutterschutz und Du musst sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht arbeiten.
Wer zahlt die ersten 8 Wochen nach der Geburt?
Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen – Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse ( § 19 MuSchG ) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber ( § 20 MuSchG ).
- Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.
- Dazu musst Du einen Antrag bei der Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber stellen.
- Was Du dabei beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber Mutterschaftsgeld,
- Alle Arbeitgeber bekommen die gezahlten Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld während der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nach dem „U2-Verfahren” erstattet,
Das gilt auch für den sogenannten Mutterschutzlohn, den ein Arbeitgeber für die Dauer eines Beschäftigungsverbots zahlen muss. Bezahlte Pausen – Musst Du zu einer Vorsorgeuntersuchung oder stillst Du Dein Kind, dann hat der Arbeitgeber Dir dafür bezahlte Pausen zu gewähren ( §§ 7, 23 MuSchG ).
Wie lange kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz.
Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes. Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind. Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre. Wenn Sie die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, können Sie also in Elternzeit bleiben bis zum Tag vor dem 3.
Geburtstag Ihres Kindes. Ohne Mutterschutz – zum Beispiel als Vater – können Sie ab der Geburt ebenfalls bis zu diesem Tag in Elternzeit bleiben. Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1.
Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten, siehe Elternzeit aufteilen in mehrere Abschnitte, Ihre Elternzeit muss also nicht mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach dem Mutterschutz beginnen. Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3.
Geburtstag beginnen. Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.
Elternzeit beginnt nicht automatisch. Wenn Sie Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das bei ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden, Bei Adoptivkindern und bei Kindern in Adoptionspflege oder Vollzeitpflege kann die Elternzeit frühestens an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind in Obhut genommen haben.
Meistens ist das der Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Elternzeit für Adoptiveltern und Pflegeeltern, Wenn Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.
Wie lange ist Elternzeit sinnvoll?
Dauer der Elternzeit – Die Dauer der Elternzeit ist auf insgesamt drei Jahre beschränkt. Wie lange Du Elternzeit nimmst, wann sie startet und endet, kannst Du innerhalb der ersten drei Jahre frei wählen. Erklärt sich Dein Arbeitgeber einverstanden, können zwölf der 36 Monate auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes als Erziehungsurlaub genommen werden.
Wie lange ist ein Elternzeitmonat?
Beim Elterngeld ist der Lebensmonat ein feststehender Begriff. Der Lebensmonat ist der Zeitraum vom Geburtstag des Kindes in einem Kalendermonat bis zum Tag vor dem Geburtstag im Folgemonat.