Wie funktioniert die Strompreisbremse? – Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr.
- Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
- Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr.
Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.
Wie hoch wird der Strompreis 2023 sein?
Deutschland – Die Stromkosten steigen in Deutschland kontinuierlich an. Anfang 2022 lag der Strompreis bei knapp 35 Cent. Das sind 7 Cent weniger als heute. Für den Jahresverlauf sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Strompreise bis 2022
Welche Preiserhöhungen sind zulässig?
Wann dürfen Energieanbieter die Preise erhöhen? – Strom- und Gaspreise setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelposten zusammen. So enthalten die Preise neben dem Einkaufpreis für Strom und Gas an der Börse und der Marge des Unternehmens auch Kosten der Energieanbieter für den Vertrieb und diverse Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu zählen bei Strom unter anderem:
- die EEG-Umlage
- Netzentgelte
- die Energieanbieter für die Nutzung der Netze zahlen müssen
- die Stromsteuer
Steigen einzelne Kostenfaktoren, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. Das ist gesetzlich erlaubt. In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB (Kleingedrucktes) vereinbart sein.
- In der Vergangenheit haben Gerichte viele solcher Klauseln in den AGB allerdings für unwirksam erklärt.
- Ist eine Klausel unwirksam, ist auch jede darauf basierende Preiserhöhung unwirksam.
- Rechnungsanteile, die durch eine unwirksame Erhöhung zustande kommen, können Sie einbehalten oder innerhalb von drei Jahren ab Rechnungsdatum zurückfordern.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Klausel Ihres Energieanbieters unwirksam ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Kann ich einer strompreiserhöhung widersprechen?
Unser Recht auf Widerspruch bei Preiserhöhung Die Energiekrise treibt die Beschaffungspreise für Strom in die Höhe und viele Anbieter steigern die Preise für Verbraucher. Doch ihr müsst nicht jede Preiserhöhung einfach so hinnehmen. So legt ihr Widerspruch ein.
- Urz vor Weihnachten dürfte viele von euch vielleicht noch eine weniger schöne Überraschung erreicht haben: die Ankündigung des Stromanbieters, dass die Preise ab kommendem Jahr steigen werden.
- Ihr müsst euch diesem Schicksal nicht widerstandslos ergeben, denn in einigen Fällen könnt ihr gegen diese Preiserhöhung Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich gilt, dass für Preissteigerungen ein sachlicher Grund vorliegen muss. Die meisten Energieversorger berufen sich derzeit auf die gestiegenen Beschaffungskosten, erklärt Rene Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Doch dieser Grund rechtfertigt keine Preiserhöhung, wenn im Vertrag eine Preisgarantie festgesetzt ist.
Denn in diesem Fall hat das Unternehmen gerade das Beschaffungsrisiko und deren Preisschwankungen übernommen. “Den Widerspruch am besten per Einschreiben einreichen, um sicherzustellen, dass die Schreiben tatsächlich angekommen sind.” Rene Zietlow-Zahl, Verbraucherzentrale Niedersachsen Wenn trotz Preisgarantie eine Erhöhung ins Haus flattert, solltet ihr Widerspruch einlegen – und zwar im besten Fall schriftlich und per Einschreiben.
Warum Strom so teuer ist
Möglich ist auch ein Widerspruch per E-Mail, allerdings sind die Beratungen der Energieanbieter bereits überlastet, sagt der Experte. Das Schreiben kann formlos sein, die verschiedenen lokalen Verbraucherzentralen bieten aber auch Musterschreiben auf ihren Webseiten an.
Wird Strom trotz Preisgarantie teurer?
Preisgarantien trotz Energiepreiskrise weiterhin gültig – „Energieversorger haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde”, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
- ExtraEnergie sich mit seinen Angeboten gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet, um Kund:innen zu werben.
- Damit wurde bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen.
- Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher:innen abwälzen.” Bei den angebotenen Festpreisen handelt es sich um sogenannte eingeschränkte Preisgarantien.
Das bedeutet, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Für die Preissicherheit zahlen Verbraucher:innen in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie.
- Preisgarantien und der damit verbundene Schutz vor Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen der Hauptgrund für den Abschluss entsprechender Verträge, insbesondere in Zeiten wie diesen”, sagt Schuldzinski.
- Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern.
„Wir halten eine Entscheidung in dieser Sache für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen.” Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preise fordern.
Was tun wenn Kunde Preiserhöhung nicht akzeptiert?
Die erste und wichtigste Gegenmaßnahme ist der zeitnahe schriftliche Widerspruch. Viele Unternehmen legen sogar grundsätzlich gegen alle Preiserhöhungen Widerspruch ein. Sie wissen aus Erfahrung, dass die meisten Argumente – wenn überhaupt welche genannt werden – fadenscheinig sind.
Wie lange kann man einer Preiserhöhung widersprechen?
BGH: Widerspruch eines Kunden gegen eine aktuelle Preiserhöhung wirkt im Zweifel auch gegen die der letzten 3 Jahre Allein die Erhebung eines Widerspruchs gegen den Preis führe – ohne Rücksicht auf die dafür angegebene Begründung – zur Anwendung der Dreijahresfrist im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Senats vorzunehmenden ergänzenden Vertragsauslegung.
- Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.
- März 2021 (Az.) betreffend Rückforderungsansprüche nach Widerspruch eines Kunden gegen Preiserhöhungen im Rahmen von Fernwärmelieferungen Ausführungen zur zeitlichen Rückwirkung des Widerspruchs des Kunden gemacht.
- Der Kläger hatte mit Schreiben vom 15.
Juni 2013 der „Festsetzung des aktuellen” Arbeitspreises des beklagten Fernwärmeversorgungsunternehmens widersprochen und insbesondere die seitens des Unternehmens verwendete Preisanpassungsklausel als unbillig bezeichnet. Mit weiterem Schreiben vom 15.
- Februar 2014 widersprach der Kläger allen seit dem Jahr 2010 von der Beklagten vorgenommenen Preisanpassungen.
- Der BGH hat die hier verwendete Preisanpassungsklausel bereits in einem anderen Verfahren für unwirksam erachtet (Urteil vom 18.
- Dezember 2018 – ).
- Die Beklagte hat sich gegenüber den für das Jahr 2010 geltend gemachten Ansprüchen auf Verjährung berufen.
Die Vorinstanzen hatten dem Kläger Rückforderungsansprüche im Hinblick auf unwirksame Preiserhöhungen lediglich für die Jahre 2011 bis 2013 zugesprochen. Wie der BGH wiederholt zu unwirksamen Preisanpassungsklauseln in Gas- beziehungsweise Fernwärmelieferungsverträgen entschieden habe, sei die in Energielieferungsverträgen durch die Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel eingetretene Lücke im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung gemäß §§ 157, 133 BGB zu schließen, wenn es sich um ein langjähriges Versorgungsverhältnis handele, der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen habe und er nunmehr auch für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend mache.
In diesen Fällen führe eine ergänzende Vertragsauslegung dazu, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen könne, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden sei, beanstandet habe.
Die Kläger hätten erstmals mit Schreiben vom 15. Februar 2014 allen seit dem Jahr 2010 erfolgten Arbeitspreiserhöhungen widersprochen. Dieser Widerspruch sei jedoch über drei Jahre nach Zugang der Jahresabrechnung für das Jahr 2010 erfolgt. Der Widerspruch vom 15.
Juni 2013 hingegen sei nicht als wirksam anzusehen, da sich der Kläger dort nur gegen den „aktuellen” Arbeitspreis, nicht jedoch gegen frühere Preiserhöhungen gewandt habe. Hierauf kommt es jedoch nach Auffassung des BGH nicht an. Allein die Erhebung eines Widerspruchs gegen den Preis führe – ohne Rücksicht auf die dafür angegebene Begründung – zur Anwendung der Dreijahresfrist im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Senats vorzunehmenden ergänzenden Vertragsauslegung.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Falle eines Widerspruchs gegen eine aktuelle Preiserhöhung im Zweifel auch die der letzten drei Jahre in Frage gestellt werden.
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: BGH: Widerspruch eines Kunden gegen eine aktuelle Preiserhöhung wirkt im Zweifel auch gegen die der letzten 3 Jahre
Wie lange vorher muss eine Preiserhöhung angekündigt werden?
Preiserhöhung – Was kann ich tun? – Wenn Ihr Energielieferant den Preis erhöhen will, muss er sich an bestimmte Vorgaben halten. ( § 41 Abs.5 EnWG ) 1. Einhaltung der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) Ihres Energieliefervertrags steht grundsätzlich eine Klausel, wie Preise angepasst werden können.
Normale Preisanpassungsklausel : Hier kann der Energielieferant nach eigenem Ermessen einseitig die Preise ändern. Separierte Preisanpassungsklausel: Der Energielieferant muss hoheitlich bedingte Preisänderungen (bei der Steuer, den Umlagen oder Abgaben) gesondert anpassen. Er gibt die Änderungen dieser Preisbestandteile, auf die er keinen Einfluss hat, eins zu eins an Sie weiter. Das betrifft sowohl Erhöhungen als auch Senkungen des Preises.
Einige Gerichte haben bereits über Formulierungen von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen geurteilt: Mehrere Klauseln waren nicht ausreichend und deshalb unwirksam. Ob die spezielle Klausel in Ihrem Vertrag rechtmäßig ist, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden.2.
- Berücksichtigung der Hinweispflicht bei einer Preiserhöhung Lieferanten müssen Haushaltskunden spätestens einen Monat bevor die Preisänderung gelten soll, darüber informieren (sonstige Letztverbraucher zwei Wochen vorher).
- Die Information muss einfach und verständlich sein.
- Ihr Lieferant muss Sie über den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Preisänderung informieren.
Er muss Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.3. Verfassung transparenter Preisänderungsschreiben Versteckte, intransparente und nicht verständliche Strom- und Gaspreiserhöhungen sind nicht erlaubt. Sie haben dann das Recht auf eine Sonderkündigung.4.
- Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle einer Preisänderung Wenn Ihr Energielieferant die Preise erhöhen will, können Sie grundsätzlich den Vertrag kündigen, egal wie lange er eigentlich noch läuft.
- Der Vertrag endet an dem Vortag, ab dem Sie den neuen Preis zahlen müssten Ausnahme: Wenn Sie mit Ihrem Energielieferanten eine sogenannte „separierte Preisanpassungsklausel” vereinbart haben ( s.o.) und es sich um eine hoheitlich bedingte Preisanpassung handelt, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigung muss vor dem Datum beim Lieferanten ankommen, zu dem die Preisänderung gelten würde. Allerdings sollten Sie die Kündigung und die Beauftragung eines neuen Lieferanten so früh wie möglich vornehmen. Die Abwicklung der Kündigung und des Lieferantenwechselprozesses dauert einige Tage.
- Sind Sie unsicher, ob die Preiserhöhung erlaubt ist? Dann sollten Sie möglichst schnell Ihren Lieferanten kontaktieren.
- Es könnte sinnvoll sein, den Vertrag bereits vorsorglich zu kündigen.
- So können Sie möglichen Streitigkeiten bei der Abrechnung vorbeugen.
- Falls Sie in der Grundversorgung sind, muss der Lieferant strengere Anforderungen bei den Informationsfristen und –pflichten erfüllen (§ 5 Abs.2, 3 StromGVV/GasGVV).
Ihren Grundversorgungsvertrag können Sie – unabhängig vom Sonderkündigungsrecht – jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen.
Wie lange bleibt Strom so teuer?
Preiserhöhungswelle: Strom wird zum Jahresbeginn teurer Die Energiekrise betrifft auch den Strommarkt: In viele Haushalte sind jüngst Preiserhöhungen ihrer Stromversorger geflattert – mit teils drastischen Anhebungen. Ein Strommast steht hinter einem Wohnhaus (Archivfoto) Quelle: dpa Immer mehr Versorger wälzen die gestiegenen Großhandelspreise am Strommarkt derzeit auf die Verbraucher ab.
Die Folge: Mancherorts werden die Strompreise mehr als verdoppelt. So verlangt etwa das Kölner Unternehmen Rheinenergie ab Januar in der Grundversorgung pro Kilowattstunde mehr als doppelt so viel wie bisher: Rund 55 Cent werden dort künftig fällig, knapp 130 Prozent mehr als zuvor. Rheinenergie ist kein Einzelfall, so sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox: Das neue Jahr beginnt mit einer massiven Preiserhöhungswelle beim Strom.
Grundversorger müssten nun die höheren Marktpreise nach und nach an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Rheinenergie verweist denn auch auf die hohen Beschaffungskosten, die sich immer stärker in der langfristigen Einkaufsstrategie des Unternehmens niederschlügen.
- Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise an den Strombörsen um mehr als 300 Prozent gestiegen, in der Spitze hatten sie sich mehr als verzehnfacht.
- Zusätzlich steigen auch die Netzentgelte”, begründet das Unternehmen den Preissprung.
- Als eine Hauptursache für die gestiegenen Strompreise gilt der extrem gestiegene Gaspreis infolge des russischen Angriffskriegs gegen die.
Im Börsengroßhandel bestimmt die inzwischen teure Stromerzeugung durch Gaskraftwerke oft den Strompreis für alle anderen Erzeugungsarten. Wegen der Strompreise und der Strompreisentwicklung werden Rufe nach einem Strompreisdeckel laut. Dieses Grafikvideo zeigt die Gründe für den starken Preisanstieg.
- Dem Vergleichsportal Check24 sind schon mehr als 580 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung zum Jahreswechsel bekannt geworden.
- Davon sind rund 7,3 Millionen Haushalte betroffen”, berichtet das Unternehmen.
- Die Erhöhungen betrügen im Schnitt 60,5 Prozent.
- Verivox kommt wegen einer anderen Datengrundlage auf ein durchschnittliches Plus von 54 Prozent.
“Die Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel fallen teils drastisch aus”, sagt auch der Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding. Leider sind die Neukundentarife über die Vermittlungsportale noch höher, so dass ein Anbieterwechsel in den meisten Tarifgebieten keine Ersparnis bringt.
Dies dürfte sich erst im Laufe der nächsten Monate ändern. Kunden in der Grundversorgung hätten momentan daher keine Wahl. “Kunden außerhalb der Grundversorgung sollten bei Preiserhöhungen sogar in Erwägung ziehen, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und sich in die Grundversorgung fallen zu lassen”, rät der Verbraucherschützer.
Der Grundversorgungstarif galt früher als eher teurer Tarif. Mancherorts liegt er schon jetzt unterhalb von Sondertarifen anderer Anbieter.
Die Strompreiserhöhungen zum Jahresbeginn fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus. Einige Beispiele:
So erhöhen beispielsweise die Stadtwerke in Potsdam (Brandenburg) die Preise um rund 21 Prozent auf 46,5 Cent je Kilowattstunde. Bei MVV Energie in Mannheim (Baden-Württemberg) sind in der Grundversorgung ab Januar knapp 45 Cent fällig – statt bisher 27 Cent. Der ostdeutsche Energieversorger EnviaM (Chemnitz, Sachsen) verlangt künftig 48,1 Cent, 20,1 Cent mehr als bisher. Auch in München (Bayern) fällt die Erhöhung saftig aus: In der Grundversorgung der Stadtwerke kostet die Kilowattstunde ab Neujahr 61,9 Cent. Bisher waren es 25 Cent.
Die deutlichen Erhöhungen zum Jahreswechsel sind nicht die ersten in der jüngeren Vergangenheit: Nach Berechnungen von Check24 zahlte ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden (kWh):
Die Belastungen durch die hohen Strompreise dämpfen soll die Strompreisbremse. Dabei soll bei Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Preis gedeckelt werden, und zwar auf 40 Cent je Kilowattstunde. Verbraucht der Kunde mehr, zahlt er den normalen Vertragspreis.
Dies soll einen Sparanreiz geben. Die Versorger sollen die Strompreisbremse ab März in den Abschlägen berücksichtigen. Rückwirkend soll die Bremse dann auch für Januar und Februar gelten. Viele Details müssen noch geklärt werden, bevor das entsprechende Gesetz verabschiedet werden kann. Zunächst sollte sie erst ab März 2023 greifen, nun rückwirkend auch ab Januar.
Die Preisgrenze für Strom und Gas soll Endverbraucher entlasten. Kritik kommt von der Opposition. Der Strommarkt-Experte Mirko Schlossarczyk vom Beratungsunternehmen Enervis geht indes nicht davon aus, dass die Strompreise für Haushalte in den kommenden Jahren wieder auf das Niveau vor dem Ukraine-Krieg sinken werden. Heizen, Duschen, Waschen: Diese Tipps für den Haushalt zeigen, was Sie verändern können – und wo es sich wirklich lohnt. : Preiserhöhungswelle: Strom wird zum Jahresbeginn teurer
Wann wird der Strompreis gedeckelt?
FAQ zum Thema Strompreisbremse –
⁉️ Was ist die Strompreisbremse? Die Strompreisbremse ist ein staatlich festgelegter Preis-Deckel für einen Grundbedarf an Strom, der bei privaten Kund:innen 80 Prozent und bei industriellen Kund:innen 70 Prozent des Verbrauchs im Vorjahr entspricht. ⁉️ Wie teuer wird Strom 2023? Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für den Grundbedarf von privaten Haushalten auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) sowie für kleine und mittlere Unternehmen auf 13 Cent. Übersteigt der Verbrauch den Grundbedarf, wird der dann aktuelle Marktpreis fällig. ⁉️ Wann kommt die Strompreisbremse? Die Strompreisbremse startet ab Anfang März 2023. Der Deckel wird aber auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. ⁉️ Wie wird die Strompreisbremse bezahlt? Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus dem 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds. Darüber hinaus sollen zur Bezahlung Zufallsgewinne von Strom-Erzeugern mit aktuell unerwartet hohen Gewinnen rückwirkend von Anfang September an abgeschöpft werden.
Veröffentlicht: 22.03.2023 / Autor: Alexander Duebbert
Warum steigt der Strompreis so extrem?
Strompreisentwicklung: Warum ist Strom so teuer? – In Deutschland sind die Strompreise im europäischen Vergleich ohnehin sehr hoch. Das liegt an den Abgaben, Umlagen und Steuern. Erschwerend kommt jetzt der starke Anstieg der Gaspreise hinzu. Er sorgt dafür, dass sich die Stromerzeugung erheblich verteuert.